Unsicherheit beim Mietendeckel in Berlin: Zwei Beträge im Vertrag: Vermieter tricksen Hausbewohner mit der Schattenmiete aus
by FOCUS OnlineDer Mietendeckel in Berlin sorgt immer wieder für Ärger – und wird nun vor Gericht auf seine Verfassungsmäßigkeit geprüft. Unter Eigentümern hat sich aber längst eine neue Praxis etabliert: Mit der sogenannten Schattenmiete tricksen sie sich durch die staatliche Regulierung ihrer Mieteinkünfte. Das führt zu großer Verunsicherung unter den Mietern.
Das bundesweit einmalige Gesetz zum Mietendeckel in Berlin ist umstritten und wird nun auch vom Bundes- und Landesverfassungsgericht geprüft. Schon am 6. Mai hatten FDP und CDU/CSU im Bundestag eine Normenkontrollklage in Karlsruhe auf den Weg gebracht. Bei Eigentümern ist die Hoffnung nun groß, dass der Mietendeckel vor Gericht gekippt wird. Dann wollen sich die Vermieter ihr Geld zurückholen.
Damit das dann auch ohne größere Probleme funktioniert, tricksen sich aktuell einige Eigentümer durch den Mietendeckel und vereinbaren mit ihren Mietern eine sogenannte „Schattenmiete“. So nennt der Berliner Mietverein eine zweite Miete, die vertraglich vereinbart wird.
Schattenmiete: Vermieter vereinbaren eine zweite Miete
Das Ganze funktioniert so: Zwar zahlt der Mieter vorerst die Miete nach dem Mietdeckeln, doch er verpflichtet sich dazu, die Differenz nachzuzahlen – sofern die Richter das Gesetz für verfassungswidrig erklären. Andere verlangen sogar die Einzahlung einer den Mietendeckel überschreitenden Miete auf ein Treuhandkonto. Die Vereinbarung wird schriftlich fixiert. Zum PDF-Ratgeber - Mietrecht: So setzen Sie sich durch
Seit dem 23. Februar sind Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen in Berlin auf dem Stand vom Juni 2019 eingefroren. Ab 2022 dürfen sie höchstens um 1,3 Prozent jährlich steigen. Wird eine Wohnung wieder vermietet, muss sich der Vermieter an neue, vom Staat festgelegte Obergrenzen und die zuletzt verlangte Miete halten.
Laut dem Geschäftsführer des Mietvereins, Reiner Wild, würde eine erhebliche Anzahl von Vermietern den Mietendeckel in Berlin mit dieser Schattenmiete umgehen und „sich mit Vereinbarungen unterschiedlichster Art die Mietzahlungsansprüche für den Fall der Verfassungswidrigkeit sichern“.
Mietverein spricht von einem „massiven Problem“
Gegenüber dem „Tagesspiegel“ sprach Wild von einem „massiven Problem“. Aus Sicht des Mietvereins ist die Praxis mit Blick auf das AGB-Recht nicht zulässig. Das sieht die Berliner Senatsverwaltung für Wohnen anders: Laut "Checkpoint" ist die Schattenmiete nach derer Auffassung grundsätzlich wohl rechtlich zulässig – und zwar als „aufschiebende Bedingung“. Die rechtliche Lage ist konfus.
Berliner Vermieter sind verunsichert wie sie nun – bis zur Klärung durch ein Gericht – verfahren sollen. Der Mieterverein empfiehlt daher generell „bei Forderungen des Vermieters oberhalb der Mietendeckel-Miete und der eigenständigen Reduzierung der Miete durch die Mieterinnen und Mieter, die eingesparten Beträge bis zur verfassungsrechtlichen Klarstellung zurückzulegen, allerdings nicht beim Vermieter auf einem Treuhandkonto.“
Mietendeckel in Berlin für fünf Jahre befristet
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Der Mietendeckel, der den Anstieg der Mieten in der Hauptstadt bremsen soll, ist nach aktuellem Stand auf fünf Jahre befristet. Ausgenommen sind unter anderem Neubauwohnungen, die ab 1. Januar 2014 bezugsfertig wurden. Ab 23. November sollen Mieter auch überhöhte Bestandsmieten senken können. Ob es bis dahin eine erste gerichtliche Entscheidung geben wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt ungewiss.
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