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Hygiene- und Abstandsregeln

Diese Regeln gelten beim Restaurant- oder Barbesuch

Video: rbb|24 | 15.05.2020

Gaststätten und Cafés in Berlin und Brandenburg dürfen seit dem 15. Mai wieder öffnen - und in Berlin ab dem 2. Juni sogar Kneipen. Auf diese Corona-Regeln müssen sich Gäste bei ihrem Restaurant- oder Barbesuch einstellen.

Fast zwei Monate lang hieß es in der Gastronomie in Berlin und Brandenburg nur noch "zum Mitnehmen bitte", die Corona-Beschränkungen machten Restaurantbesuche unmöglich. Seit dem 15. Mai darf man wieder Abschied nehmen von Bolognese am Küchentisch oder Risotto im Esszimmer: Beide Bundesländer erlauben Gastronomen an täglich zwischen 6 und 22 Uhr - in Berlin bis 23 Uhr - Kunden zu bewirten, sowohl in Räumen als auch unter freiem Himmel.

Doch es gibt weiter Einschränkungen. Ob eine Gaststätte, ein Restaurant oder Café öffnen darf, hängt davon ab, ob dort mehrere selbst zubereitete Speisen angeboten werden. Es ist gleichgültig, ob das Essen warm oder kalt ist - es muss aber zwingend mehr als nur eine Mahlzeit auf der Speisekarte stehen. Die Art oder der Aufwand der Zubereitung sind in den Verordnungen in Berlin [berlin.de] und Brandenburg [bravors.brandenburg.de] nicht geregelt. Fest steht aber bei Cafés oder Konditoreien: Wer nur Tiefkühlware auftaut oder in den Backofen schiebt, darf keine Gäste an Tischen bewirten. Ob Ihr Lieblingslokal das für sich beanspruchen kann, wird Ihnen leider nur eine persönliche Nachfrage zeigen können.

Zumindest in Berlin dürfen ab dem 2. Juni auch Kneipen und Shisha-Bars wieder bewirten. Dabei müssen Gäste und Bedienung aber Abstands- und Hygieneregeln einhalten. Die Bewirtung darf nur an Tischen stattfinden, gemeinsames Abhängen an der Bar ist tabu.

Wer kann mit wem zusammensitzen?

Für Restaurants in Berlin und Brandenburg gilt: Speisen und Getränke dürfen nur an Tischen angeboten und verzehrt werden. Selbstbedienungsbuffets dürfen nicht angeboten werden. Zwischen den Tischen einschließlich Bestuhlung ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten

In Brandenburg dürfen sich seit dem 28. Mai bis zu zehn Personen treffen oder Mitglieder zweier Haushalte, sofern allerdings dabei die Abstände eingehalten werden. Gleiches gilt für Berlin, allerdings mit einer Obergrenze von nur fünf Personen aus unterschiedlichen Haushalten.

Damit wird es mit dem Zusammensitzen kompliziert. Die Verordnung in Brandenburg besagt, dass Personen aus zwei Haushalten zwingend mindestens 1,50 Meter weit auseinander sitzen müssen. Ausnahme: Ehe- oder Lebenspartner oder Menschen, für die man Sorge- oder Umgangsrecht hat, die aber woanders leben.

In Berlin steht hier zumindest abgeschwächt "soweit die Umstände dies zulassen". Will man also am selben Tisch essen, muss dieser Tisch erstmal groß genug sein. Für viele Lokale dürfte das unmöglich sein. Ob diese Regel im Alltag umsetzbar ist, bleibt also äußerst fraglich.

Wer Angst hat, dass er ständig auf die Uhr schauen müsste: Es gibt keine zeitliche Beschränkung für den Aufenthalt. Auch eine Reservierungspflicht gibt es nicht. Weil aber mit großem Andrang gerechnet wird und viel weniger Plätze zur Verfügung stehen, empfehlen die meisten Gastronomen, sich seinen Tisch vorab zu sichern. Ebensowenig vorgeschrieben ist eine Besucherliste, auf der die Wirte Namen und Kontaktdaten der Gäste festhalten - sie wird aber dringend empfohlen.

Entscheidet sich der Gastgeber, so eine Liste zu führen, muss er sie vier Wochen lang aufbewahren. Falls sich ein Gast mit dem Coronavirus infiziert hat, kann das Gesundheitsamt die Liste anfordern und dann die Kontakte des Patienten nachverfolgen. Nach Ablauf dieser vier Wochen müssen die Daten gelöscht beziehungsweise geschreddert werden. Die Betreiber sind nicht dafür verantwortlich und auch nicht berechtigt, die Personalien ihrer Gäste zu kontrollieren - das dürfen nur Ordnungsamt und Polizei.

Mundschutz nur in Berlin für Personal verpflichtend

Beim Mundschutz gibt es Unterschiede zwischen Berlin und Brandenburg: In Berlin müssen Mitarbeiter, die Kundenkontakt haben, Schutzmasken tragen, in Brandenburg nicht.

Gäste müssen in keinem Fall verpflichtend Mundschutz tragen. Es steht aber jedem Wirt frei, ob er das Tragen solcher Schutzmasken von seinen Gästen - außer beim Essen natürlich - verlangt. Das Hausrecht hat immer der Gastgeber. Dementsprechend unterschiedlich werden Restaurants diese Regel handhaben.

In Berlin dürfte es wegen der Maskenflicht etwas länger dauern als gewohnt. Denn weil das Tragen der Masken schlaucht, müssen die Betriebe mehr Pausen für die Beschäftigten einplanen. "Es ist leicht, sich vorzustellen wie anstrengend es ist, über Stunden mit durch eine Maske eingeschränkter Atmung arbeiten zu müssen", sagt Christoph Schink, Referatsleiter für das Gastgewerbe bei der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).

Keine festgeschriebene Höchstzahl an Gästen

Die Hygieneregeln vor dem Lokal gleichen den bereits geltenden vor Läden: Die Betreiber müssen sicherstellen, dass die Wartenden in einer möglichen Schlange genug Abstand einhalten und sich nicht vor dem Eingang drängen. Damit sich drinnen dann nicht jeder spontan hinsetzt wo er will, werden die meisten Gastwirte den Zugang zu ihren Räumen regeln und die Gäste, wie in anderen Ländern wie den USA üblich, zum jeweiligen Tisch führen, auch wenn das nicht vorgeschrieben ist.

Diese Tische müssen in Gaststätten mindestens 1,5 Meter weit auseinanderstehen, drinnen wie draußen. Der Abstand gilt erstmal von Tischkante zu Tischkante. Sofern aber Stühle dazwischenstehen, sind die Stuhllehnen das Limit. Und solange Gastwirte diesen Abstand gewährleisten können, ist auch egal, wieviele Kunden sich in den Räumen aufhalten - es gibt keine pauschale Personenbeschränkung.

In Brandenburg sieht die Verordnung vor, dass Betreiber eine Maximalgröße für die Personenzahl in ihren Räumen festlegen müssen - allerdings regelt diese Höchstzahl auch hier schlichtweg die Größe der Räume oder des Außenbereichs. Es dürfen eben nur so viele Gäste bewirtet werden, wie mit dem vorgeschriebenen Mindestabstand ins Lokal passen.

Ordnungsamt soll häufiger kontrollieren

Was das Angebot von Speisen und Getränken angeht, gibt es keine Einschränkungen. Auch Alkohol darf ausgeschenkt werden. Was aber, wenn sich im Laufe des Abends zunehmend angetrunkene Gäste nicht mehr an die Abstandsregeln halten mögen? Laut dem Berliner Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) muss der Wirt oder die Wirtin in diesen Fällen das Hausrecht durchsetzen - und damit die Einhaltung der Regeln, denn dafür ist er oder sie letztlich verantwortlich. Klappt das nicht, muss er Polizei oder Ordnungsamt rufen. Denn zumindest das Ordnungsamt soll ab Freitag laut Senat, Bezirken und Brandenburger Regierung häufige, unangekündigte Kontrollen in den Lokalen machen.

Stellen die Mitarbeiter Verstöße fest, kann es für die ohnehin wegen der Corona-Krise schwer angeschlagenen Gastronomen schnell teuer werden. Auch Gäste, die falsche Angaben zu ihren Adressen gemacht haben und in Wahrheit mit Leuten aus mehreren anderen Haushalten gekommen sind, müssten dann Bußgeld bezahlen.

Kosten stehen oft nicht im Verhältnis zum Ertrag

Viele Restaurants, Cafés, Imbisse stehen aber vor ganz anderen Problemen: Gerade für die kleineren Betriebe stehen die Kosten für Personal, strengere Reinigung und die Waren in keinem Verhältnis zur geringeren Zahl der Gäste, die bewirtet werden können. "Der ein oder andere Betrieb wird dann sicherlich merken, dass aufgrund der Vorschriften ein Öffnen noch gar keinen Sinn macht", sagte Thomas Lengfelder, Hauptgeschäftsführer des Dehoga Berlin.

Dazu kommt die immer noch unsichere Infektionslage, die sich jederzeit wieder ändern kann: Was, wenn man jetzt mit Wareneinsatz und Dienstplan wieder richtig loslegt, aber plötzlich wieder strengere Regeln eingeführt werden, weil die Zahlen gestiegen sind? Das Hygienekonzept für die Gastronomie läuft - wie so viele andere Corona-Branchenregelungen, erstmal nur auf Bewährung. Auch deshalb reagierten viele Gastronomen noch zögerlich, erklärte Lengfelder.

Er appellierte an Gastwirte und Gäste, sich bei Besuchen strikt an die Hygieneregeln zu halten. "Es wäre eine absolute Katastrophe, wenn die Infektionszahlen in zwei Wochen wieder steigen und die Branche erneut runter gefahren würde", sagte er. Für viele Betriebe würde dies das Ende bedeuten.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Beitrags hieß es, Personal mit Kundenkontakt müsse in Berlin und Brandenburg Mundschutz tragen. Das ist falsch, diese Pflicht gilt nur in Berlin. In Brandenburg sind Schutzmasken nicht verpflichtend. Wir haben den Fehler korrigiert und bitten, ihn zu entschuldigen.