Land kämpft vor Gericht gegen Ausweitung von Fahrverboten
by Südwest Presse Online-Dienste GmbHDie Landesregierung will gerichtlich alles tun, die Diesel-Fahrverbote zur Luftreinhaltung in Stuttgart nicht ausweiten zu müssen. Der grün-schwarze Koalitionsausschuss einigte sich am Freitag in Stuttgart darauf, eine sogenannte Vollstreckungsgegenklage und zusätzlich einen einstweiligen Antrag auf aufschiebende Wirkung bei Gericht einreichen zu wollen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) teilte mit: „Wir akzeptieren selbstverständlich die Gerichtsurteile. Aber wir machen auch von unserem Recht Gebrauch, Rechtsmittel einzulegen.“
CDU-Landtagsfraktionschef Wolfgang Reinhart sagte: „Eine Ausweitung der Fahrverbote ist aus unserer Sicht für die Luftreinhaltung in Stuttgart nicht mehr erforderlich.“ Auch Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz meinte: „Niemand will weitere Fahrverbote, und wir halten zumindest weitere zonale Fahrverbote angesichts der guten Entwicklung der Emissionswerte in Stuttgart für nicht erforderlich.“
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte das Land schon 2017 dazu verurteilt, flächendeckende Fahrverbote auch für Euro-5-Diesel festzulegen. Weil das bis heute nicht passiert ist, bekam das Land mehrfach Strafzahlungen, sogenannte Zwangsgelder, aufgebrummt. Die Argumentation, die Luft werde ja besser und andere, weniger drastische Maßnahmen reichten aus, ließen die Richter auch aus formalen Gründen nicht gelten. Wenn es neue Fakten vorbringen wolle, um die Vollstreckung des Urteils von 2017 abzuwenden, müsse es dafür selbst eine Abwehrklage einreichen. Das macht das Land jetzt.
AUCH GERNE GELESEN MIT swpPLUS
Reutlingen
Coronavirus in Reutlingen Stadt untersagt Veranstaltungen mit mehr als 200 Besuchern
Reutlingen
Corona in Reutlingen Landesverordnung für Kitas und Schulen sorgt für Ärger
Reutlingen
Diesel-Fahrverbot Reutlingen Luftreinhaltung - Die Bundesrichter entscheiden
Bislang gibt es ein Verbot für Diesel der Euronorm 4 und schlechter und seit Anfang des Jahres auf vier wichtigen Strecken auch für Euro-5-Diesel. Zum 1. Juli müssen diese Euro-5-Fahrverbote eigentlich ausgeweitet werden - es sei denn, die Grenzwerte für Stickstoffdioxid können in diesem Jahr absehbar eingehalten werden. Das von den Grünen geführte Verkehrsministerium hatte die Ausweitung der Verbote nach Gerichtsurteilen erst jüngst noch als unvermeidbar bezeichnet.