Dealereien, Drohungen und sexuelle Belästigung: Landesverweis für 34-jährigen algerischen Asylbewerber
by Patrick RudinEin 34-jähriger Asylbewerber aus Algerien muss die Schweiz verlassen: Nebst Drohungen in Zusammenhang mit Cannabishandel auf der Dreirosenanlage belästigte er auch ein vierjähriges Mädchen sexuell.
«Ich will Arbeit finden, und vielleicht, wenn Gott will, eine Frau finden und heiraten», sagte der 34-jährige Mann aus Algerien am Freitag im Strafgericht. Die Frage, wie sich ein Angeklagter seine Zukunft vorstelle, wird routinemässig gestellt, sie hatte diesmal allerdings etwas Rhetorisches: Der Angeklagte hatte bereits im Juli 2019 eine Frist zur Ausreise erhalten, und spätestens seit September 2019 dürfte er gar nicht mehr hier sein. «Ich kann Deutsch nicht lesen und schreiben. Ich wusste nicht, dass ich die Schweiz verlassen soll», argumentierte er am Freitag via Übersetzer.
Im Sommer 2019 half er kräftig mit, die Basler Dreirosenanlage als «Hotspot» in den Schlagzeilen zu halten: Anfang Juli hatte er dort Streit mit einem Verkäufer. «Ich habe ihm Geld gegeben. Er hat das Haschisch nicht rausgerückt», so die Version des 34-Jährigen. Die Keilerei artete aus, der Eine warf ein Velo, daraufhin flog ein Elektroroller. Der Algerier holte sich in der nahegelegenen Asylunterkunft ein Küchenmesser, die Drohungen gingen daraufhin weiter. Spätnachts suchte er erneut die Dreirosenanlage auf, musste dann aber vor zwei anderen Männern bis zum Bläsiring fliehen. Dort stellte er sich der Polizei als Opfer dar, das Gericht billigte ihm in einigen Punkten das Recht auf Notwehr zu.Verurteilungen wegen Tätlichkeiten und Drohungen gab es trotzdem.
Im September 2019 kontrollierte ihn die Polizei auf der Dreirosenanlage zusammen mit einem Dealer. «Er ist kein Dealer, er hat nie Drogen verkauft», betonte Verteidigerin Tanja Schneeberger. Das Gericht hörte allerdings einen Polizisten als Zeugen an, der zuvor per Fernglas beobachtet hatte, wie der 34-Jährige den Verkäufer nach jedem Deal unauffällig mit Nachschub aus seiner Bauchtasche versorgte und somit die Rolle des Lieferanten übernahm. Auch hier gab es am Freitag einen Schuldspruch wegen Drogenhandels.
Bereits in mehreren Ländern vorbestraft
Das gravierendste Delikt betrifft allerdings einen Vorwurf vom August 2019: In der Waschküche der Asylunterkunft an der Horburgstrasse soll er ein vierjähriges Mädchen erst begrapscht haben, danach trug er es in sein Zimmer und schloss die Türe hinter sich. «Das stimmt nicht. Ich habe dem Mädchen bloss etwas Geld gegeben, damit es sich eine Cola kaufen kann», beteuerte er vor Gericht.
taatsanwältin Alexandra Frank verwies jedoch auf eine Videoeinvernahme des Kindes, dort habe das Mädchen den Übergriff klar geschildert. Auch die drei Richter stuften die Schilderungen des Mädchen als glaubwürdig ein und verurteilten den Mann zusätzlich wegen sexueller Handlungen mit einer Minderjährigen sowie wegen Nötigung.
Der sexuelle Übergriff zieht zwingend einen Landesverweis nach sich, das Gericht legte die Dauer auf sieben Jahre fest. Die Einreisesperre gilt für den gesamten Schengenraum. Als Strafmass verhängten die drei Richter für alle Delikte eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten. Der bedingte Strafvollzug liegt nicht mehr drin, weil der Mann bereits in mehreren europäischen Ländern vorbestraft ist.
«Ich habe kein Problem damit, nach Algerien ausgeschafft zu werden. Ich bin bereit zu gehen», sagte der Mann. Seit Dezember 2019 sitzt er in Haft und befindet sich inzwischen im vorzeitigen Strafvollzug. Den Schuldspruch kann er noch weiterziehen.
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