Tiefststand an rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilungen

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Die Zahl der rechtskräftig strafgerichtlichen Verurteilungen ist 2019 auf einen neuen Tiefststand gesunken. Wie die "Wiener Zeitung" am Freitag aus der von der Statistik Austria veröffentlichten Statistik zitierte, gab es im Vorjahr 29.632 Verurteilungen, das sind 525 Verurteilungen weniger (minus 1,7 Prozent) als 2018. Über vier Fünftel der verurteilten Personen waren demnach Männer (85 Prozent).

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Im Vorjahr gab es 29.632 VerurteilungenBild: SN/APA (Archiv/Parigger)/ROBERT PAR

Sie wurden beinahe sechsmal so oft verurteilt wie Frauen, deren Anteil 15 Prozent ausmachte. Zum Tatzeitpunkt volljährig waren 94 Prozent der verurteilten Personen. Diese Personengruppe setzte sich aus 10,1 Prozent jungen Erwachsenen (18 bis 20 Jahre) und 83,9 Prozent Erwachsenen (21 Jahre und älter) zusammen. Sechs Prozent der rechtskräftig Verurteilten waren zum Tatzeitpunkt zwischen 14 und 17 Jahre alt. Der Anteil der österreichischen Staatsangehörigen lag bei 57,2 Prozent.

Die meisten Verurteilungen wurden im Sprengel des Oberlandesgerichts (OLG) Wien ausgesprochen (42,9 Prozent), gefolgt von den OLG-Sprengeln Linz (22,1 Prozent), Graz (21,3 Prozent) und Innsbruck (13,6 Prozent).

Bei beinahe zwei Drittel aller Verurteilungen wurde im Vorjahr eine Freiheitsstrafe verhängt. Mehr als die Hälfte der Freiheitsstrafen waren bedingte Freiheitsstrafen. Diese machten den größten Anteil aus, gefolgt von unbedingten Geldstrafen (21,7 Prozent) und unbedingten Freiheitsstrafen (20,2 Prozent). Auch bei den Verurteilungen von Jugendlichen überwogen die bedingten Freiheitsstrafen. Etwa jeder bzw. jede Zehnte zum Tatzeitpunkt 14- bis 17-Jährige erhielt einen Schuldspruch unter Vorbehalt der Strafe (8,5 Prozent) oder ohne Strafe (0,9 Prozent).

Den 29.632 Verurteilungen lagen im Berichtsjahr 47.980 Delikte zugrunde. Den größten Anteil (14.824 Delikte; 30,9 Prozent) machten Delikte gegen fremdes Vermögen aus, gefolgt von strafbaren Handlungen gegen Leib und Leben (17,7 Prozent), gegen das Suchtmittelgesetz (17,5 Prozent) und gegen die Freiheit (9,2 Prozent).

Insgesamt wurden 27.694 Personen, die im Ausgangsjahr 2015 entweder rechtskräftig verurteilt wurden oder aus einer unbedingten Freiheitsstrafe oder Anstaltsunterbringung entlassen wurden, über einen Zeitraum von vier Jahren hinsichtlich neuerlicher Verurteilungen durch österreichische Gerichte beobachtet. Der Großteil der Personen (67,3 Prozent) blieb im Beobachtungszeitraum ohne weitere rechtskräftige Verurteilung. Ein Drittel (32,7 Prozent) wurde innerhalb von vier Jahren wiederverurteilt. Wenn es zu einer Folgeverurteilung kam, dann relativ zeitnah. Knapp zwei Drittel aller wiederverurteilten Personen wurden innerhalb der ersten beiden Beobachtungsjahre rechtskräftig wiederverurteilt.

Quelle: APA