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© APAWeb/Neubauer

Neuer Tiefstand bei Verurteilungen

Laut gerichtlicher Kriminalstatistik 2019 gab es 1,7 Prozent weniger Verurteilungen als 2018, größerer Rückgang bei jungen Erwachsenen.

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Wien. Die Zahl an strafgerichtlichen Verurteilungen ist im Vorjahr gesunken. Das geht aus der gerichtlichen Kriminalstatistik 2019 hervor, die am Freitag von der Statistik Austria veröffentlicht wurde. Im Vorjahr gab es 29.632 Verurteilungen, das sind 525 Verurteilung weniger (minus 1,7 Prozent) gegenüber 2018. Damit wurde ein Tiefststand an rechtskräftigen Verurteilungen erreicht.

Ein Rückgang ist auch bei den verurteilten Personen zu verzeichnen. 2019 wurden 27.284 Personen rechtskräftig verurteilt, im Jahr davor waren es 27.655 (minus 1,3 Prozent). 85 Prozent der Verurteilten waren Männer, 94 Prozent zum Tatzeitpunkt volljährig. Ein größerer Rückgang ist bei den jungen Erwachsenen zu verzeichnen. Dazu zählen Personen, die während des Tatzeitpunkts zwischen 18 und 20 Jahre alt waren. 2019 wurden 2764 junge Erwachsene verurteilt: Das sind 254 Verurteilungen weniger als 2018 (minus 8,4 Prozent).

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© M. Hirsch

Der Rückgang fügt sich einem langfristigen Trend. Mitte der 1980er-Jahre zeigte die Zahl bei den Verurteilungen erstmals nach unten. "Damals wurde kriminalpolitisch intensiv über die Sinnhaftigkeit des Strafens insgesamt debattiert", erklärt die Kriminologin Katharina Beclin.

Bei Jugendlichen sei 1985 mit dem außergerichtlichen Tatausgleich ein Pilotprojekt zur Diversion gestartet worden, so Beclin. 1989 wurde die Diversion dann im Jugendstrafgesetz verankert. Bei einer Diversion erfolgt keine Verurteilung. Der Betroffene gilt weiterhin als unbescholten, er muss dafür aber etwa eine gemeinnützige Arbeit oder Geldbuße leisten. Ende der 1980er- und Anfang der 1990er-Jahre stiegen die Verurteilungen wieder.

Nach dem Fall des Eisernen Vorhangs wurden deutlich mehr Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft verurteilt: Die Zahlen nahmen von 7086 im Jahr 1987 auf 17.257 im Jahr 1992 zu. Im selben Zeitraum verdoppelte sich in Österreich die Anzahl der im Land lebenden Ausländer.

Seit einigen Jahren geht die Kurve beständig nach unten. Das liege vor allem an der Strafprozessreform 2008, erklärt Beclin. Damals wurde der Untersuchungsrichter abgeschafft, die Staatsanwaltschaft wurde Herrin des Ermittlungsverfahrens. Seitdem seien deutlich mehr Verfahren eingestellt worden, auch die Freispruchquote habe laut Expertinnen im Hauptverfahren deutlich zugenommen, so Beclin.

Rückgang bei Ausländern

Sinkende Verurteilungszahlen gab es im Vorjahr auch bei Ausländern. Im Vorjahr wurden 11.665 Personen, die keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, verurteilt, 2018 waren es noch 12.033 (minus 3,1 Prozent).

Damit waren 57,2 Prozent aller Verurteilten im Vorjahr Österreicher, ausländische Staatsangehörige machten 42,8 Prozent aus. Bei den Deliktsgruppen zeigen sich keine auffälligen Ausreißer. Einen etwas stärkeren Rückgang gab es bei den Verurteilungen nach dem Suchtmittelgesetz.