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Ein abgesperrter Stuhl auf dem Flur des Martha-Maria-Krankenhauses soll dazu beitragen, dass der Mindestabstand eingehalten wird. Besucher müssen innerhalb des Hauses einen Mund-Nase-Schutz tragen. Immerhin dürfen Patienten in allen halleschen Krankenhäusern nun wieder täglich Besuch empfangen.Foto: Denny Kleindienst
Krankenhausbesuch mit Regeln

Darauf müssen Angehörige von Patienten achten

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   •  Das Kontaktverbot in den Krankenhäusern wurde aufgehoben.
   •  Doch es gelten weiter Einschränkungen.
   •  Was die neue „1-mal-1-mal-1“ Formel bedeutet.

Halle (Saale) - Zehn Wochen lang bekamen die Patienten in Halles Krankenhäusern nur das medizinische Personal und die Pflegekräfte zu sehen. Besuche von Angehörigen im Krankenhaus waren verboten. Ab Freitag sind Besuche nun wieder möglich. Sie sind aber an Bedingungen geknüpft.

Besuch nur für Ehepartner, Lebenspartner oder engstem Angehörigen möglich

Zum einen muss der Besuch auf Wunsch des Patienten erfolgen und zum anderen muss das behandelnde medizinische Personal ihm nach einer Risikoabwägung zustimmen. Außerdem gilt nun die „1-mal-1-mal-1“ Formel. Das heißt: Jeder Patient darf einmal täglich maximal einen festen Besucher für eine Stunde empfangen. Der oder die Besuchende ist bereits bei der Aufnahme namentlich zu benennen.

Besuchsberechtigt ist für die Dauer des stationären Aufenthaltes somit nur ein und dieselbe Person. Damit wird nun zumindest dem Ehepartner, Lebenspartner beziehungsweise dem engsten Angehörigen eines Patienten ein Besuch im Krankenhaus ermöglicht. In einigen Häusern, etwa im St. Elisabeth und St. Barbara Krankenhaus und im Uniklinikum ist der Besuch nur zwischen 14 und 17 Uhr möglich.

„Lockerung mit Augenmaß“: Bedürfnisse der Patienten im Einklang mit Fürsorgepflicht 

Für die Häuser ist die neue Regelung ein Spagat. Thomas Moesta, der Ärztliche Direktor des Universitätsklinikums Halle, erklärt: „Wir wollen unseren Besuchern möglichst einfach den Zugang zu ihren Angehörigen möglich machen und Patientenwünsche berücksichtigen.“ Zugleich habe das Klinikum eine Fürsorgepflicht für seine Mitarbeiter. Im Sinne der schutzbedürftigen Patienten „wollen wir besonnen in Zeiten der Lockerung agieren.“

Von einer „Lockerung mit Augenmaß“ spricht Markus Ebinger, der Geschäftsführer des Krankenhauses Martha-Maria Halle-Dölau. Sein Haus hatte bereits vor dem 16. März und somit als eines der ersten Krankenhäuser in Halle ein Besuchsverbot verhängt. „Und wir können das in unserem Haus im Rahmen der Hausordnung jederzeit wieder tun.“ So gab es vor einigen Jahren auch schon ein Besuchsverbot im Martha-Maria anlässlich einer schweren Grippewelle.

Nur eine Person darf Patient besuchen

Dennoch trägt Ebinger die Lockerung des Besuchsverbotes mit. Er empfindet sie nicht als Vorgabe der Landesregierung, die die Krankenhäuser wohl oder übel umsetzen müssen. „Die Lockerungen sind erwartbar und sie sind auch sinnvoll“, sagt er.

Zumal von einer wirklichen Aufhebung des Besuchsverbotes kaum die Rede sein kann, wenn lediglich eine bestimmte Person den Patienten persönlich treffen darf. Markus Ebinger macht denn auch deutlich, was weiterhin nicht geht. Dass nämlich Menschen einfach vorbei kommen, um ihre Angehörigen zu besuchen.

Jeder Besucher muss sich an der Rezeption anmelden

Er betont: „Es geht um den Ausschluss unnötiger Kontakte.“ Denn es macht aus seiner Sicht keinen Sinn, durch ein wohl überlegtes Hygienekonzept die Ansteckungsgefahr mit dem neuartigen Coronavirus zu minimieren, wenn die Gefahr mit jedem Besucher, der von draußen kommt, wieder steigt.

Die, die kommen, laufen schon im Eingangsbereich des Martha-Maria-Krankenhauses direkt auf den Desinfektionsspender zu. Jeder Besucher muss sich an der Rezeption anmelden, um die herum reichlich Abstandsmarkierungen aufgeklebt wurden. Im Haus müssen Besucher Mund-Nase-Schutz tragen. Auf den Fluren sind viele Sitze gesperrt, so dass sich niemand darauf setzt. Markus Ebinger geht davon aus, dass die Besuchseinschränkungen „uns noch erhalten bleiben.“ (mz)