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Frisches Gemüse: Dafür braucht es keine irreführende Werbung.© Michael Schick
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Vitalpilze gegen Viren

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Die Wettbewerbszentrale moniert Werbung mit Corona-Bezug.

Corona-Infektion: Wie wir uns mit Vitalpilzen schützen können!“ So warb ein Unternehmen Ende März für seine Produkte. Unzulässig und verboten, urteilte das Landgericht Gießen Anfang April. Es war bei Weitem nicht der einzige Fall, in dem Firmen versuchten, aus der Pandemie Kapital zu schlagen. Folglich können sich die Experten der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg – hierzulande die größte von Unternehmen getragene Institution für einen fairen Wettbewerb – über mangelnde Beschäftigung nicht beschweren.

Seit Mitte Februar erhielt die Zentrale knapp 180 Anfragen, Beschwerden und Hinweise auf unlautere und verbotene Werbung, mit der Verbrauchern suggeriert wurde, dass Nahrungsergänzungsmittel und Vitaminprodukte vor dem Corona-virus schützen. 51 Abmahnungen, vier einstweilige Verfügungen und eine Unterlassungsklage hat die Wettbewerbszentrale mittlerweile ausgesprochen.

„In den uns vorliegenden Beschwerdefällen werden teilweise Aussagen über Produkte getroffen, die den Verbraucher in vermeintlicher Sicherheit wiegen“, sagt Christiane Köber, Geschäftsführerin der Wettbewerbszentrale. „Das ist nicht nur riskant für Verbraucher, sondern auch eine echte Wettbewerbsverzerrung zu Lasten derjenigen Unternehmen, die sich an die Spielregeln des Wettbewerbs halten.“

Nicht daran gehalten hat sich ein Unternehmen, das Nahrungsergänzungsmittel verkauft. Es warb mit der Abbildung eines stilisierten Menschen, der Coronaviren abwehrt. „Volle Power für Ihr Immunsystem“, hieß es in der Anzeige. Das Landgericht Essen untersagte die Werbung, weil sie fälschlicherweise einen Schutz vor Viren vorspielte. Mit der Abbildung eines Coronavirus’ warb eine Firma, die Mundspüllösungen und Ohrentropfen-Gel vertreibt. Darunter der Satz: „99,9% Keimreduktion aller relevanten Keime MRSA“. Diese Werbung wurde vom Landgericht Düsseldorf gestoppt.

Gratis-Angebote locken

Geklagt hat die Wettbewerbszentrale Ende April vor dem Landgericht München gegen ein Unternehmen, das in einer ganzseitigen Zeitungsanzeige für ein mit Vitamin C angereichertes Lebensmittel geworben hatte. Dabei war eine Frau mit Mundschutz zu sehen und zu lesen: „Schützen Sie Ihren Körper. JETZT!“ Ergänzt wurde dies mit dem Satz: „Vor multi-resistenten Bakterien und internationalen Viren schützt sie ein optimales Immunsystem – 365 Tage im Jahr.“ Damit solle gezielt die Aufmerksamkeit der Verbraucher erreicht und der Eindruck erzeugt werden, durch die Einnahme des Produkts könne eine Infektion mit Viren verhindert werden. Zwar verpflichtete sich das Unternehmen, diese Anzeige nicht weiter zu schalten. Aber auch eine Folgeanzeige suggeriert nach Auffassung der Wettbewerbszentrale einen Schutz vor Coronaviren.

Aufgefallen sind der Wettbewerbszentrale auch Unternehmen, die mit Geschenken und „Umsonst“-Angeboten locken. Im Gesundheitsbereich ist dies verboten. „Diese strikte Regelung gilt auch in coronabedingten Krisenzeiten, was einige Anbieter nicht beachtet haben,“ so Christiane Köber. Unter anderem ging die Wettbewerbszentrale gegen einen Optiker vor, der mit Hinweis auf mögliche finanzielle Probleme von Verbrauchern durch die Coronakrise geschenkte Brillengläser anbot. Abgesehen davon waren die Gläser nicht kostenlos, sondern es musste eine Fassung gekauft werden, für den Versand wurde eine Bearbeitungsgebühr oder für das Einsetzen in eine eigene Fassung eine Einschleifgebühr erhoben.