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Schierlingswasserfenchel: Die sensible Pflanze braucht einen regelmäßigen Wechsel von Ebbe und Flut.

Elbvertiefung vor Gericht: Entscheidung noch offen

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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat sich am Freitag erneut mit der umstrittenen Elbvertiefung in Hamburg befasst. Verhandelt wurden die Klagen von Umweltschützern gegen die ergänzten Planungen für das Großprojekt. Eine Entscheidung dazu soll am kommenden Donnerstag verkündet werden.

Zu wenig für geschützte Pflanze getan?

Die Verbände BUND, NABU und WWF wollten vor Gericht erneut einen Baustopp für die Elbvertiefung erreichen - die Baggerarbeiten haben bereits im vergangenen Jahr begonnen. Einer der Hauptstreitpunkte: Die neue Ausgfleichsfläche für den Schierlings-Wasserfenchel auf der Billwerder Insel. Dort lässt Hamburg Becken eines ehemaligen Wasserwerks so umbauen, dass die bedrohte Pflanzenart angesiedelt werden kann. Es gibt aber erhebliche Zweifel, dass der Schierlings-Wasserfenchel dort dauerhaft wächst, weil auch mit jeder Flut neuer Schlick in die Becken getragen wird, so Manfred Braasch vom BUND.

Klage gegen Elbvertiefung: Um was geht es?
Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig entscheidet über eine Klage von Umweltschutzverbänden gegen die Elbvertiefung. NDR 90,3 Reporter Dietrich Lehmann mit den Details zum Rechtsstreit.26.05.2020 13:00 Uhr

Umweltschützer zuversichtlich

Das Gericht hat seiner Meinung nach erkennen lassen, dass es in diesem Punkt eher den Umweltschützern als der Stadt folgt. Dagegen zeigten sich Vertreter der Stadt Hamburg und des Bundes vor Verhandlungsbeginn zuversichtlich, dass sie alle Zweifel an den Planungen ausräumen können.

Verhandelt wird aber auch noch über Fragen des EU-Rechts und über Ausgleichsmaßnahmen auf niedersächsischem Gebiet. Auf eine Disskussion darüber, ob die Elbvertiefung wirtschaftlich Sinn macht, haben sich die Richter bislang nicht eingelassen. Die Umweltschützer hatten erreichen wollen, dass das Bundesverwaltungsgericht noch einmal über den Bedarf für die Elbvertiefung berät. Angesichts stagnierender Umschlagszahlen im Hamburger Hafen brauche man gar keine tiefere Fahrrinne mehr, meint Manfred Braasch vom BUND.

Elbvertiefung erneut vor Verwaltungsgericht
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt erneut die umstrittene Elbvertiefung. Diesmal geht es um die von Hamburg und der Bundesregierung ausgewiesenen Ausgleichsflächen.
Informationen zur SendungHamburg Journal 18.00 - 29.05.2020 18:00 Uhr

700 bis 800 Millionen Euro Kosten

Die Elbe soll so ausgebaut werden, dass Containerschiffe mit einem Tiefgang bis zu 13,50 Meter unabhängig von der Flut und bis zu 14,50 Meter auf der Flutwelle den Hamburger Hafen erreichen können. Zudem sollen bessere Möglichkeiten geschaffen werden, dass die Schiffe einander beim Ein- und Auslaufen passieren können. Die Hafenwirtschaft setzt große Hoffnungen in die Elbvertiefung, die 700 bis 800 Millionen Euro kosten soll.

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