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Das Desinfizieren von Geräten ist beim Training absolute Pflicht.Bild: Space_Cat/shutterstock.com/spot on news

Coronavirus-Lockerungen in Deutschland: Fitnessstudios wieder offen! Das müssen Sport-Fans jetzt beachten

Nach und nach dürfen Fitnessstudios in Deutschland nach den Corona-Lockerungen wieder öffnen. Doch was gilt es beim Training in geschlossenen Räumen zu beachten und wie verhalten sich Sportfans in Muckibuden korrekt?

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In Hessen oder Nordrhein-Westfalen haben sie seit Mitte Mai wieder geöffnet, in Bayern dürfen sie ab 8. Juni wieder Fitnessbegeisterte begrüßen: Fitnessstudios mussten aufgrund der Corona-Krise lange Zeit ihre Türen schließen, nach den Lockerungen können jetzt vielerorts wieder Gewichte gestemmt und Laufbänder genutzt werden. Doch wie gelingt in Corona-Zeiten ein gefahrloses Training? Ein Überblick über die wichtigsten Maßnahmen und Verhaltensregeln.

Fitnessstudios dank Corona-Lockerungen wieder offen: Das müssen Sportfans beachten

Grundsätzlich sind die Bedingungen, unter denen Betreiber ihre Studios wieder öffnen durften, nicht von allen Bundesländern festgelegt worden. Große Studiobetreiber wie McFit oder Fitness First haben, falls von den jeweiligen Landesregierungen nicht anders angeordnet, eigene Hygienemaßnahmen festgelegt. In Bayern wird noch über konkrete Maßnahmen diskutiert. Doch viele Regelungen, wie in Hessen oder Nordrhein-Westfalen, werden länderübergreifend in den Studios angewendet. Dazu gehört, dass die Anzahl der Studiobesucher geregelt werden muss. Es dürfen nicht mehr Sportler eintreten, als Platz in Kursräumen und an den Geräten ist.

Zutritt, Umkleide, Sauna: Diese Regeln gelten jetzt in Fitnessstudios in Deutschland

Alternativ kann gelten, dass pro 7 Quadratmeter Fläche nicht mehr als ein Kunde im Studio sein darf. Kunden und Mitarbeitern, die Symptome einer Atemwegsinfektion haben, wird der Zugang verwehrt. Kundenkontaktdaten, Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Studios sowie die Teilnahme an bestimmten Kursen sind zu dokumentieren. Beim Betreten des Studios muss zudem beachtet werden, dass Umkleiden ausschließlich zur Verwahrung der privaten Gegenstände der Kunden geöffnet werden dürfen, das Erscheinen in Trainingskleidung ist damit Pflicht. Die Nutzung von Duschen, Schwimmbecken, Saunen und Solarien ist weiterhin untersagt.

Fitnessstudios müssen wegen Corona-Gefahren strenge Hygienestandards einhalten

In Fitnessstudios gelten darüber hinaus strenge Hygienevorschriften, die auf den empfohlenen Hygiene-Maßnahmen des Bundesministeriums für Gesundheit basieren. Dazu gehört, dass die Kunden nach Betreten des Studios die Hände waschen oder desinfizieren sollen. Ein Desinfektionsmittel muss bereitgestellt werden, ebenso in Sanitärräumen, die vom Personal mindestens zweimal täglich gereinigt werden.

Niesen und Husten sollten in die Armbeuge oder in ein Taschentuch erfolgen, Begrüßungsrituale wie Händeschütteln und Umarmungen gilt es zu vermeiden. Das Ausüben von Sporteinheiten mit unmittelbarem Körperkontakt ist unzulässig. Die Kontaktflächen von Sportgeräten, Spinde oder Ablagen müssen nach jedem Gebrauch gereinigt beziehungsweise desinfiziert werden. Equipment wie Therabänder oder Matten, die schlecht zu desinfizieren sind, werden oftmals erst gar nicht bereitgestellt.

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Foto: Instagram.com/nicolescherzy/spot on news

Abstand einhalten ist auch beim Sport Pflicht - diese Sportarten sind verboten

Beim Training selbst muss stets ein großes, selbst mitgebrachtes Handtuch untergelegt werden. Ähnlich wie im Gastronomiebereich gilt auch in Fitnessstudios, in geschlossenen Räumen besonders die Abstandsregelung einzuhalten. Kunden sollen den Abstand von 1,5 Meter zueinander wahren. Die Geräte müssen so angeordnet oder abgesperrt werden, dass zwischen zwei Geräten der Abstand mindestens drei Meter beträgt. Aufgrund der hohen Aerosolbelastung bei sportlichen Aktivitäten ist jedes hochintensive Ausdauertraining wie Indoor-Cycling, HIIT und anaerobes Schwellentraining verboten.

Keine Handschuh- und Maskenpflicht trotz Corona-Beschränkungen in Fitness-Einrichtungen

Beschäftigte müssen in allen Räumlichkeiten eine Mund-Nase-Bedeckung tragen, Trainer und Kursleiter dürfen unter Wahrung der Abstandsregelung darauf verzichten. Auch die Kunden sind von einer Masken- oder Handschuhpflicht während des Trainings befreit. Das Trainieren mit Mundschutz wird aber in Nordrhein-Westfalen und Hessen empfohlen. Insbesondere bei längerem Ausdauertraining sollte darauf geachtet werden, dass der Mundschutz eng anliegt, luftdurchlässig ist und gut trocknen kann. Bei einem intensiven Training kann ein Mundschutz bereits nach 30 Minuten durchnässt sein, ein Wechselmundschutz sollte also mitgebracht werden. Zudem sollte beim Betreten des Studios und beim Gang zur Umkleide eine Mund-Nase-Bedeckung in jedem Fall getragen werden.

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