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Pixabay Bei einer Scheidung ist zu klären, was mit der gemeinsamen Immobilie passiert.

Ruinöse Folgen fürs Vermögen drohen: Wenn die Ehe scheitert: So vermeiden Paare hohe Wertverluste bei ihrer Immobilie

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Ein Haus oder eine Eigentumswohnung ist die größte Anschaffung im Leben eines Paares. Gewöhnlich wird dafür ein hohes Darlehen aufgenommen. Kommt es zur Trennung, müssen die Ex-Partner ruinöse Folgen vermeiden. Wie das gelingt.

Während die Zahl der Eheschließungen 2018 mit rund 449.000 auf ein 25-Jahres-Hoch kletterte, sank die Zahl der Scheidungen mit rund 148.000 auf das Niveau von Anfang der 90er-Jahre, so die Daten des Statistischen Bundesamts. Darauf weist die Postbank hin.  

Unter dem Strich scheitert dennoch jede dritte Ehe in Deutschland. Im Trennungsprozess müssen sich Ex-Partner oft über hohe Vermögenswerte verständigen: Paare besitzen dreimal häufiger eine Immobilie als Singles.

Abwicklung muss gut vorbereitet sein

Da es sich meist um einen gemeinsamen Besitz handelt, gestaltet sich die Abwicklung im Falle einer Trennung schwierig. Was passiert mit den gemeinsamen Schulden, wenn der Kredit für die eigenen vier Wände noch nicht abbezahlt ist?

„Für den Immobilienkredit haftet derjenige, der den Vertrag mit der Bank unterzeichnet hat“, erklärt Norbert Geiser von der Postbank. Das bedeutet: Haben beide Ehepartner den Kredit aufgenommen, haftet jeder in voller Höhe – unabhängig davon, ob die Ehe bereits geschieden wurde.

Auch wenn ein Partner aus der gemeinsamen Immobilie auszieht, muss er weiterhin die Kreditraten bedienen. Für solche Fälle hat der Postbank-Experte einen Rat: „Derjenige, der auszieht, sollte von dem Ehegatten, der die Immobilie weiter bewohnt, Miete verlangen.“ Die könne 50 Prozent der Kreditrate ausmachen.

Unbedingt vor der Scheidung klären: Immobilie behalten oder aufgeben?

Noch bevor der Scheidungsantrag gestellt wird, sollten beide Partner möglichst einvernehmlich klären, was mit der Immobilie geschieht. Ohne Einigung droht die Zwangsversteigerung, die meist mit hohen finanziellen Einbußen verbunden ist.

Eine Möglichkeit ist, das Haus zu verkaufen und im Anschluss Erlös und Schulden aufzuteilen. „Für den Verkauf ist in der Regel die Einwilligung beider Partner nötig – auch dann, wenn nur einer im Grundbuch steht –, da es sich bei der Immobilie meist um den wichtigsten Vermögensgegenstand eines Ehepaares handelt“, erläutert Postbank-Experte Geiser.

Doch es gebe Alternativen: Ein Partner kann die Immobilie behalten und den anderen auszahlten. In diesem Fall muss ein Notar den Eigentumsübertrag beglaubigen, der gemeinsam unterzeichnete Kreditvertrag muss aufgelöst und ein neuer Vertrag mit der Bank geschlossen werden. Das bedeutet, dass unter Umständen auch eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig ist.

Spartipp: Ehepartner zahlen keine Grunderwerbssteuer

„Eine Auszahlung sollte am besten noch vor der rechtskräftigen Scheidung erfolgen, da Ehepartner keine Grunderwerbssteuer zahlen müssen“, rät der Experte der Postbank. Und noch ein letzter Tipp: Betroffene sollten sich durch einen Rechtsanwalt oder Notar beraten lassen.

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