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Lernende sollen ab dem 1. Juni wieder voll arbeiten, damit ihre Ausbildung nicht zu kurz kommt, so der Bund. (Symbolbild: Keystone)

Keine Kurzarbeit für Lehrlinge mehr ab dem 1. Juni

Für Lehrlinge läuft die Kurzarbeitserlaubnis am 31. Mai aus. Der Grund ist einfach: Sie sollen sich ausbilden lassen und dazu müssen sie am Arbeitsplatz sein.

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Das erklärte Boris Zürcher vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) am Freitag vor den Bundeshausmedien. Auch für Angestellte in arbeitgeberähnlicher Stellung ist ab diesem Datum Schluss mit der Kurzarbeit, erklärte der Leiter der Direktion für Arbeit im Seco weiter. Hier werde es wohl Härtefälle geben, die aber einzeln geregelt werden müssten. Naturgemäss seien die Vorgaben des Bundes schematisch und könnten nicht jeder Situation gerecht werden.

Prinzipiell dürfen Unternehmen in Kurzarbeit keine Neuanstellungen vornehmen. Wollen sie aber ehemalige Lehrlinge nach dem Lehrabschluss weiterbeschäftigen, gibt es eine Ausnahme, wie Zürcher ausführte.

Im Hinblick auf die Hygieneregeln und das Abstandhalten bei der Arbeit sagte Zürcher, der Bundesrat habe seine Strategie leicht angepasst. Die Betriebe müssten ihre Schutzkonzepte weiter verfolgen. Die Suva führe bei den bei ihr versicherten Unternehmen die Kontrollen durch, bei allen Unternehmen kontrollierten die kantonalen Arbeitsinspektorate.