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Auch Bars und Kneipen dürfen im Freien öffnen. © Foto: Manu Fernandez, dpa

Corona Baden-Württemberg aktuell: Kneipen und Bars dürfen ab 30. Mai im Freien öffnen - Vollständige Öffnung ab 2. Juni

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Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat in einer am Mittwoch verkündeten Entscheidung die Außenbewirtschaftung auch für Kneipen und Bars vom 30. Mai an erlaubt (1 S 1528/20). Die Landesregierung hatte den Betrieb auch im Freien bis 14. Juni untersagt, erlaubt nun aber die vollständige Öffnung unter Hygieneauflagen ab dem 2. Juni.

Den Eilantrag hatte der Besitzer einer Bar südlich von Freiburg eingereicht. Sein Lokal ist seit Mitte März geschlossen. Auf einem 100 Quadratmeter großen Platz vor dem Gebäude wollte er wieder Gäste bewirten. Weil es sich um kein Speiselokal handelt, ist das verboten.

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Ungleichbehandlung „nicht gerechtfertigt“

Die Ungleichbehandlung von Kneipen ohne Verköstigung und Wirtshäusern mit Verpflegung ist nach Überzeugung des 1. VGH-Senats „nicht gerechtfertigt“. Die Begründung, dass der enthemmende Konsum von Alkohol die Infektionsgefahr erhöhen könnte, ließen die Richter nicht gelten. Dieses Risiko bestehe auch in einem Biergarten.

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Innen darf der Kläger seine Bar jedoch nicht öffnen. Nach Überzeugung der Richter gehört zum Konzept solcher Lokale eine verstärkte Kontaktaufnahme der Gäste. Dadurch sei die Gefahr der Ansteckung mit Covid-19 höher als beim Essen in Restaurants.
Die Entscheidung des VGH tritt erst am kommenden Samstag in Kraft, damit die Landesregierung die betreffende Verordnung anpassen kann.