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Das Konzept der geschützten sanitätsdienstlichen Anlagen geht auf den Kalten Krieg zurück.© Hanspeter Bärtschi

Feucht, Leitungen defekt und kaum Personal: Finanzkontrolle bemängelt unterirdische Spitäler

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Die Eidgenössische Finanzkontrolle kritisiert in einem Bericht den Zustand der sanitätsdienstlichen Anlagen. Diese seien im Katastrophenfall nicht betriebsbereit. Zudem fehle eine Gesamtvision für deren Zukunft.

(dpo) Im Kriegs- oder Katastrophenfall sollten die sanitätsdienstlichen Anlagen der Bevölkerung Hilfe leisten. Da einige dieser Anlagen jedoch bereits über 30 Jahre alt sind, hat die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) eine Bestandesaufnahme der 94 unterirdischen Spitäler und 248 Sanitätsstellen durchgeführt. Fazit: Die meisten Anlagen seien im Katastrophenfall nicht betriebsbereit, fasst die EFK den Zustand in ihrem am Freitag publizierten Prüfungsbericht zusammen.

Die Ausrüstung sei in den Anlagen fast immer alt und überholt und genüge heutigen Hygienestandards nicht mehr. Bei Besichtigungen vor Ort sei die EFK auf Anlagen mit Feuchtigkeitsproblemen und defekten Abwasserleitungen gestossen. Zudem schreibt die Finanzkontrolle, dass Personal für die Nutzung der unterirdischen Räume fehle. Die Verantwortung für den Unterhalt liegt bei den zivilen Spitälern, an denen die geschützten Anlagen zum Teil angegliedert sind. Doch in einem Katastrophenfall wären die Kapazitäten bereits in den oberirdischen Räumlichkeiten voll ausgeschöpft.

Eine Gesamtvision fehlt

Weiter hält die EFK fest, dass die Zuständigkeiten auf verschiedene Stellen des Bundes und der Kantone verteilt seien, was eine Verwässerung der Verantwortlichkeiten zur Folge habe. Es lasse sich kaum sagen, wer wofür zuständig ist. Die EFK hat des Weiteren auf Bundesebene eine Konkurrenzsituation zwischen dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz (Babs) und dem Koordinierten Sanitätsdienst (KSD) festgestellt. So könne kein Vertrauensverhältnis entstehen, um Initiativen zur Verbesserung der Situation zu ergreifen.

Die Finanzkontrolle empfiehlt deshalb, eine zentrale Anlaufstelle als zuständige Ansprechpartnerin für die Kantone zu schaffen. Diese Empfehlung unterstützt das Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) in einer Stellungnahme innerhalb des Prüfberichts. Die konkrete Ausgestaltung soll im Rahmen der Neuausrichtung des Koordinierten Sanitätsdienstes erfolgen.

Allgemein fehle bei den Bundesbehörden eine Gesamtvision hinsichtlich der Zukunft der sanitätsdienstlichen Anlagen. Vor deren Sanierung hält es die EFK deshalb für notwendig, die Strategie für die geschützten Anlagen zu überdenken. So sollten diese beispielsweise in die Szenarien der Katastrophenbewältigung der Kantone integriert werden. Sonst würden die Unsicherheiten für die Spitäler nur weiter wachsen, wenn sie Renovationsarbeiten planen müssten, ohne zu wissen, ob die in ihren Zuständigkeitsbereich fallende unterirdische Anlage überhaupt noch Sinn macht. Auch diese Empfehlung unterstützt das VBS.

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