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Künstlich generierte Kinderpornos sollen Pädophilen im Internet das Handwerk legen. [Symbolbild]© imago images/Westend61

Künstlich generierte Kinderpornos gegen Pädophilie im Darknet?

Dürfen Ermittler der Polizei künstlich generierte Kinderpornografie einsetzen, um Pädophile im Darknet zu überführen? Diese Frage stellt sich jetzt auch den Schweizer Polizeikommandanten – in Deutschland ist das Vorgehen seit diesem Jahr bereits erlaubt.

In Deutschland ist es der Polizei seit Mitte März 2020 gestattet, künstlich hergestelltes Material zu verwenden, um Pädophilen in Sachen Kinderpornografie auf die Schliche zu kommen. In den sogenannten Darknet-Foren sollen die Ermittler das Vertrauen der Täter gewinnen und ihnen somit das Handwerk legen.

Methode in der Schweiz illegal

In der Schweiz hingegen ist das Erstellen und Einsetzen solcher künstlich generierter Kinderpornografie bisher nicht legal, wie die Kantonspolizei Zürich, die Kantonspolizei Bern und das Bundesamt für Polizei (Fedpol) gegenüber "20 Minuten" mitteilten. "Es gibt keine rechtliche Grundlage dafür. Das Erstellen und Verbreiten von solchem Material verstösst explizit gegen den geltenden Artikel zu verbotener Pornografie im Strafgesetzbuch", so Fedpol-Sprecher Florian Näf.

KKPKS wünscht sich Umdenken

Wenn es nach den Polizeikommandanten geht, soll sich das aber ändern. "Die KKPKS begrüsst Instrumente, mit welchen diese Straftaten verfolgt und weitere verhindert werden können. So sind die Täter in diesem Bereich sehr vorsichtig und es ist schwierig, an sie heranzukommen", betonte Stefan Blättler, Präsident der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten (KKPKS).

Die Konferenz wünsche sich daher ein Umdenken in der Ermittlungsarbeit unter bestimmten Bedingungen: "Zum Zwecke der Ermittlung wäre es sehr dienlich, wenn hier unter strengen Voraussetzungen Ausnahmen möglich wären, beispielsweise das Weiterleiten von pornografischem Material, welches jedoch fiktive und nicht real existierende Personen zeigt."

Moralisch-ethische Bedenken

Stephan Walder, Cyber-Staatsanwalt des Kantons Zürichs, sieht in der Methode generell einen Vorteil, gleichzeitig sei sie moralisch-ethisch nicht ganz unbedenklich: "Wohl könnte man ins Feld führen, die verbreiteten Bilder seien künstlich generiert, also habe keine sexuelle Missbrauchshandlung gegenüber einem Kind bei der Herstellung der Datei stattgefunden", sagte Walder, erklärte aber weiter: "Andererseits befriedigen genau solche Bilder und Filme die Bedürfnisse der Täter gleichwohl, da die Erzeugnisse sehr echt wirken."

Auch das Fedpol betrachtet die Vorgehensweise kritisch: "Es stellen sich ethische Fragen. Was lösen solche Bilder aus? Wie werden sie verbreitet? Ist es wirklich zielführend?" Dabei hätte, wie so oft, die Politik das letzte Wort. (dms)

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