Aktuelle Corona-Regeln
Das gilt jetzt in Ihrem Bundesland
by n-tv NACHRICHTENDeutschland macht sich locker - immer mehr. Dank geringerer Corona-Fallzahlen kehrt peu à peu immer mehr Normalität in den Alltag zurück, wobei die neuen Regeln nicht für jedes Bundesland einheitlich gelten. Wo was erlaubt ist oder beachtet werden muss, lesen Sie hier.
Noch ist die Corona-Pandemie nicht zu Ende - doch die Entwicklung scheint beherrschbar. Infolgedessen werden die Regeln zur Eindämmung des Virus nach und nach gelockert. Doch da in Deutschland Föderalismus herrscht, gelten je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen. Ein Überblick:
Baden-Württemberg
Kontaktbeschränkungen
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur allein oder im Kreis der Angehörigen des eigenen sowie eines weiteren Haushalts gestattet. Das heißt, im öffentlichen Raum dürfen Personen aus zwei verschiedenen Haushalten zusammenkommen, ohne den Mindestabstand von 1,5 Meter einhalten zu müssen. Im privaten Rahmen dürfen höchstens zehn Personen zusammenkommen. Dies gilt nicht, wenn es sich bei den teilnehmenden Personen ausschließlich um direkte Verwandte (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel) sowie Geschwister mit Nachkommen handelt oder die Personen dem eigenen Haushalt angehören, auch nicht für Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner der genannten Personen.
Gastronomie und Tourismus
Restaurants und Gaststätten sind bereits unter Auflagen wieder geöffnet. Ab dem 2. Juni können unter Hygiene-Auflagen wieder Kneipen und Bars öffnen. Auch hier muss der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Tischen eingehalten werden. Es gilt Sitzplatzpflicht (keine Stehplätze), Thekenverbot und Bedienpflicht. Kontaktdaten werden erhoben, um die Kontakte eventuell nachverfolgen zu können.
Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze et cetera dürfen ab dem 29. Mai wieder öffnen - unter Einhaltung von Mindestabstand und Hygienevorschriften. Auch hier dürfen nur die erlaubten Personengruppen zusammenkommen. Kontaktdaten werden erhoben.
Kultur und Freizeit
Ab dem 1. Juni dürfen nicht private Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen mit bis zu 100 Teilnehmenden stattfinden. Die Veranstalter müssen ein Hygienekonzept erarbeiten, das auf Anfrage vorgelegt werden muss.
Öffentliche Spielplätze sind bereits seit dem 6. Mai wieder geöffnet. Wenn möglich, soll der Mindestabstand von 1,5 Metern auch hier eingehalten werden. Kinder dürfen nur in Begleitung von Erwachsenen auf Spielplätze, nach Möglichkeit soll jedes Kind 10 Quadratmeter zur Verfügung haben. Erwachsene Begleitpersonen zählen nicht zur maximalen Belegzahl dazu. Ansonsten gelten die allgemeinen Corona-Verordnungen des Landes.
Sport
Fitnessstudios dürfen ab 2. Juni aufmachen. Es muss ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu allen anderen Sportlerinnen und Sportlern eingehalten werden. Gemeinschaftsbereiche wie Umkleiden und Sanitärräume müssen geschlossen bleiben. Alle Sportler und Sportlerinnen müssen ihren Namen und ihre Kontaktdaten hinterlassen. Benutzte Sport- und Trainingsgeräte müssen nach der Benutzung sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden
Ein Training von Sport- und Spielsituationen oder Übungen, in denen ein direkter körperlicher Kontakt erforderlich oder möglich ist, sind nicht erlaubt. Training mit hochintensiver Ausdauerbelastung darf derzeit nur im Freien stattfinden. Ansammlungen im Eingangsbereich oder vor der Ausgabe von Getränken dürfen nicht sein. Für Sportvereine gelten dieselben Regeln.
Hallenbäder öffnen ab dem 2. Juni, jedoch nur mit eingeschränktem Betrieb: Schwimmkurse, Schwimmunterricht, Prüfungsvorbereitung sowie Trainingseinheiten von Sportvereinen sind erlaubt. Maximal 10 Personen dürfen gleichzeitig trainieren. Jede Bahn darf nur von maximal drei Personen gleichzeitig genutzt werden, aufschwimmen und überholen ist hierbei nicht gestattet.
Wann Freibäder und Badeseen wieder öffnen, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. Bei diesen Punkten sind Hygienekonzepte in Erarbeitung beziehungsweise in der Prüfung.
Kontaktbeschränkungen
Bayern hat sich einer möglichen Lockerung noch nicht angeschlossen. Hier gelten bis auf Weiteres die bisherigen Bestimmungen. Treffen im engen Familienkreis oder mit einem zweiten Hausstand, also mit einem Freund oder dem Nachbarn und dessen jeweiliger Familie sind erlaubt - Gruppenbildung nicht. Die Empfehlung der Regierung: Die Zahl der Menschen, zu denen man Kontakt hat, möglichst gering und den Personenkreis möglichst konstant halten. Die Abstands- und Hygieneregeln gelten weiterhin.
Gastronomie und Tourismus
Außengastronomie: Die Biergärten und Außenbereiche von Restaurants dürfen ab 2. Juni ebenfalls bis 22 Uhr öffnen. Innenbereiche: Die seit 25. Mai geöffneten Innenbereiche der Gastro-Betriebe können bereits bis 22 Uhr Gäste bewirten. Gäste müssen immer einen Abstand von 1,5 Metern zueinander halten - außer am Tisch bei Personen oder Familien, denen der Umgang miteinander ohnehin erlaubt ist. Das Abstandsgebot gilt auch im Außenbereich, zum Beispiel im Biergarten. Davon abgesehen gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern auch zwischen Kellnern und Gästen. Im Rahmenkonzept heißt es: "Zur Gewährleistung des Mindestabstands zwischen Gast und Servicepersonal sind auch Abstriche im Service hinzunehmen". Gäste müssen in allen Bereichen außer am Tisch eine Maske tragen - also ab Betreten des Restaurants und auch beim Gang auf die Toilette. Das gilt auch für den Biergarten, sobald man vom Tisch aufsteht.
Alle Beherbergungsbetriebe wie Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen sowie Campingplätze, können bei strikter Wahrung der Hygienevorschriften ab dem Pfingstwochenende (30. Mai) wieder für Urlauber offenstehen. Auch bei Übernachtungen sind die geltenden Kontaktbeschränkungen einzuhalten: Eine Wohnung oder ein Zimmer beziehen nur Gäste, denen der Kontakt zueinander erlaubt ist - wie etwa Angehörige eines Haushalts oder Lebenspartner. Gruppenübernachtungen sind derzeit nicht möglich.
Kultur und Freizeit
Ab dem 15. Juni ist die Wiederaufnahme des Theater-, Konzert-, und weiteren kulturellen Veranstaltungsbetriebs unter Zugrundelegung des entsprechenden Konzepts des Wissenschaftsministeriums in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium (bis zu 50 Gäste in geschlossenen Räumen, bis zu 100 Gäste im Freien) möglich.
Außerdem ist ab dem 15. Juni die Wiederaufnahme des Kinobetriebs grundsätzlich möglich. Das Digitalministerium wird in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium ein konkretes Hygienekonzept erarbeiten und veröffentlichen, das sich vor allem im Hinblick auf die zulässige Gesamtbesucherzahl und die zu beachtenden Hygienevorschriften an das Konzept für Kultureinrichtungen anlehnt.
Sport
Fitnessstudios dürfen ab dem 8. Juni. wieder aufmachen, natürlich muss wie in anderen Bereichen ein bestimmtes Hygiene- und Abstandskonzept eingehalten werden (begrenzte Personenzahl, Masken, Abstände et cetera). Auch der Sport drinnen, also beispielsweise in Kletter- und Boulderhallen, ist ab dem 8. Juni wieder möglich, Outdoorsportarten ab 8. Juni wieder in Gruppen von bis zu 20 Personen. Außerdem läuft auch der Wettkampfbetrieb für kontaktlose Sportarten im Freien wie etwa Tennis wieder an. Kontaktloser Tanz oder Paartanz mit festem Partner ist ab 8. Juni in den Tanzschulen wieder erlaubt.
Freibäder öffnen unter Auflagen ab 8. Juni. Hallenbäder, Saunen sowie Wellnessbereiche bleiben vorerst geschlossen. Für den Freistaat gibt es im Fall der Freibad-Öffnungen keine gesonderten Regeln. Bislang sind lediglich die Ankündigungen der "Deutschen Gesellschaft für das Badewesen" bekannt, die für alle deutschen Freibäder gelten sollen.
Zu Berlin lagen uns zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht alle aktualisierten Regeln vor.
Kontaktbeschränkungen
Angehörige zweier Hausstände können sich im öffentlichen und privaten Raum treffen, zum Beispiel zwei Familien oder Paare, die jeweils in einem Haushalt leben. Dabei spielt die Gruppengröße keine Rolle (zum Beispiel bei kinderreichen Familien). Neu ist, dass sich außerdem nun auch bis zu 10 Personen aus unterschiedlichen Hausständen treffen können. So kann sich jetzt auch wieder die Clique treffen - mit bis zu 10 Leuten. Es gilt weiterhin ein Mindestabstand von 1,5 Metern sowie alle weiteren Hygienegebote.
Gastronomie und Tourismus
Restaurants und Cafés können wieder öffnen, wenn die Hygieneregeln und der Mindestabstand eingehalten werden. Die Öffnungszeit ist auf die Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr beschränkt. Kneipen und Bars müssen geschlossen bleiben, wenn sie keine dort zubereiteten Speisen anbieten.
Hotels und Ferienwohnungen dürfen seit dem 25. Mai wieder vermietet werden - unter allen gängigen Hygiene-Maßnahmen. Auch Camping ist wieder möglich. Seit dem 15. Mai ist das Dauercamping und Wohnmobil-Camping wieder erlaubt. Allerdings muss man Zugang zu einem eigenen Sanitärsystem haben.
Kultur und Freizeit
Ab dem 6. Juni können Kulturveranstaltungen in Räumen mit bis zu 75 Personen und unter freiem Himmel mit bis zu 150 Personen stattfinden. Zu den Veranstaltungsformaten gehören zum Beispiel Konzerte, Theater und Kinos. Mit den jetzigen Schritten wird es ab 13. Juni fast keine Einrichtungen mehr geben, die total geschlossen bleiben müssen. Ausnahmen, die genannt wurden, sind etwa Dampfsaunen und Indoorspielplätze.
Spielplätze sind bereits seit dem 9. Mai wieder offen. Die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln müssen eingehalten werden.
Sport
Ab 28. Mai darf in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Turn- und Sporthallen, Fitness- und Tanzstudios sowie ähnlichen Einrichtungen wieder kontaktlos in geschlossenen Räumen trainiert werden, wenn alle Personen stets einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einhalten, keine Ansammlungen von Personen entstehen, regelmäßig Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen erfolgen, insbesondere bei der Nutzung von Geräten, ein regelmäßiger und stündlicher Austausch der Raumluft durch Frischluft erfolgt und die Kontaktdaten der Nutzenden erhoben werden.
Freibäder sind bereits wieder geöffnet, unter folgenden Bedingungen: Das allgemeine Abstandsgebot sowie die allgemeinen Hygieneregeln und -empfehlungen werden eingehalten, insbesondere durch Steuerung und Beschränkung des Zutritts und der Nutzung von Geräten, die Sportausübung erfolgt kontaktfrei (gilt nicht für Ehe- oder Lebenspartner oder Angehörige des eigenen Haushalts sowie für Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht), es erfolgen regelmäßig die im jeweiligen Einzelfall erforderlichen Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, die Nutzung von sanitären Einrichtungen, insbesondere Sammelumkleiden, Duschräumen, WC-Anlagen, erfolgt unter strikter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln, die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher werden zum Zweck einer möglichen Infektionsnachverfolgung erhoben.
Ab dem 13. Juni dürfen Hallenbäder sowie Trockensaunen mit einer Temperatur über 80 Grad wieder öffnen. Aufgüsse sind allerdings nicht gestattet. Ab 13. Juni können Schwimm-, Spaß-, Freizeit- und Thermalbäder sowie sonstige Badeanlagen in geschlossenen Räumen wieder Gäste empfangen.
Kontaktbeschränkungen
In Bremen dürfen sich nach wie vor nur Angehörige von maximal zwei Haushalten treffen. Zu allen anderen Personen gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern. Ausgenommen sind die Ehegattin oder der Ehegatte, die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner, die Partnerin oder der Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft sowie deren oder dessen Kinder (Patchworkfamilie), Verwandte in gerader Linie sowie Geschwister und Geschwisterkinder.
Gastronomie und Tourismus
Gaststätten aller Art dürfen öffnen. Auch hier muss aber der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Tischen eingehalten werden. Selbstbedienungsbuffets und Selbstbedienung sind untersagt. Buffets, bei denen Waren von einer Bedienung ausgegeben werden oder abgepackte Einzelportionen entnommen werden können, sind unter Einhaltung des Mindestabstands erlaubt. Insgesamt darf nicht mehr als die Hälfte der ursprünglich zugelassenen Plätze für die Gäste gleichzeitig belegt werden, es gilt Sitzplatzpflicht (keine Stehplätze), Thekenverbot und Bedienpflicht. Kontaktdaten werden erhoben, um die Kontakte eventuell nachverfolgen zu können.
Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze et cetera dürfen öffnen - unter Einhaltung von Mindestabstand und Hygienevorschriften. Auch hier dürfen nur die erlaubten Personengruppen zusammenkommen.
Kultur und Freizeit
Kinos, Theater, Opern, Konzerthäuser sind in Bremen noch geschlossen. Autokinos oder Autotheater sind jedoch erlaubt. Veranstaltungen sind ab dem 1. Juni unter freiem Himmel mit bis zu 50 Personen und in geschlossenen Räumen mit bis zu 20 Personen erlaubt. Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat ein Schutz- und Hygienekonzept zu erstellen. Mindestabstand und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Outdoor-Spielplätze sind geöffnet, vorausgesetzt, der Mindestabstand wird eingehalten. Auch Indoor-Spielplätze dürfen öffnen, wenn Mindestabstand eingehalten und pro Person eine Fläche von mindestens 20 Quadratmetern zur Verfügung gestellt wird.
Sport
Die Ausübung von Sport auf öffentlichen und nichtöffentlichen Freiluftsportanlagen und im öffentlichen Raum ist erlaubt, vorausgesetzt, Mindestabstand und Kontaktbeschränkungen werden eingehalten. Unter dieser Maßgabe ist auch die Ausübung von Sport in Gruppen zulässig, soweit pro Person eine Fläche von mindestens 10 Quadratmetern zur Verfügung gestellt wird. Umkleideräume und Duschen dürfen nicht geöffnet werden.
In Fitnessstudios gelten dieselben Regeln, hier müssen allerdings 20 Quadratmeter Bewegungsfläche pro Person gewährleistet sein. Sportgeräte müssen regelmäßig desinfiziert und gereinigt werden. Toiletten können zur Nutzung geöffnet werden, wenn Händewasch- oder Desinfektionsmittel sowie Papierhandtücher in ausreichender Menge bereitgehalten werden. Freibäder dürfen unter Auflagen ab dem 1. Juni, Hallenbäder erst wieder ab dem 1. Juli geöffnet werden.
Kontaktbeschränkungen
Private Treffen sind in Hamburg weiterhin nur zwischen den Angehörigen zweier Haushalte erlaubt - im Freien und im Haus. Bei allen Treffen dürfen allerdings nicht mehr als 10 Menschen aus diesen Haushalten zusammenkommen. Die Kontaktbeschränkung gilt auch für Feierlichkeiten in der eigenen Wohnung oder in der Gastronomie.
Gastronomie und Tourismus
Restaurants, Kneipen, Biergärten, Cafés et cetera dürfen öffnen, wenn der Mindestabstand sowie die grundlegenden Hygieneregeln eingehalten werden. In jedem Betrieb müssen Gäste ihre Kontaktdaten zur Kontaktnachverfolgung hinterlassen. Reine Bars dürfen nicht öffnen.
Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen dürfen öffnen, solange Mindestabstand und Hygieneregeln eingehalten werden. Auch hier werden die Kontaktdaten erhoben. Buffets, Schlafräume mit mehr als vier Personen und Sauna- und Wellnessangebote sind nicht erlaubt.
Kultur und Freizeit
Kinos dürfen wieder öffnen - auch hier müssen Hygienevorschriften eingehalten und Kontaktdaten eingesammelt werden. Konzerte und andere Kultur-Großveranstaltungen sind bis zu einer Teilnehmerzahl von 50 Personen unter freiem Himmel erlaubt - mit vorheriger Genehmigung. Autokino und Autokonzerte sind ebenfalls erlaubt.
Freibäder dürfen ab dem 2. Juni wieder öffnen. Auch hier gelten Abstandsregeln. Duschen und -umkleiden dürfen nicht gemeinschaftlich genutzt werden. Hallenbäder, Wellness- und Saunabereiche bleiben aus Gründen des Infektionsschutzes geschlossen.
Spielplätze draußen sind bereits von 7 bis 20 Uhr wieder geöffnet. Auch Indoor-Spielplätze dürfen wieder öffnen, wenn ein Mindestabstand von 2,5 Metern eingehalten werden kann.
Sport
Unter besonderen Bedingungen und Hygienevorschriften darf in Fitness- und Sportstudios sowie Yogastudios wieder trainiert werden. Beim Gewichtestemmen, dem Trainieren an der Ruderzugmaschine, beim Aerobic-Kurs, auf der Yogamatte, beim Tanzen oder an Spielgeräten muss jedoch ein Abstand von 2,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden.
Draußen darf gemeinsam Sport getrieben werden, wenn der Mindestabstand eingehalten und die maximale Personenanzahl von zehn nicht überschritten wird. Wettkämpfe sind nicht zulässig.
Kontaktbeschränkungen
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, gemeinsam mit einer weiteren Person oder mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Auch in privaten geschlossenen Räumen oder im privaten Garten gelten diese Regelungen. Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Öffentliche Verhaltensweisen wie gemeinsames Grillen oder Picknicken sowie Tanzveranstaltungen sind unabhängig von der Personenzahl untersagt.
Gastronomie und Tourismus
In sämtlichen gastronomischen Betrieben dürfen Speisen und Getränke zur Abholung oder Lieferung sowie zum Verzehr vor Ort angeboten werden. Es gelten spezielle Abstands- und Hygieneregeln.
Pensionen, Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen öffnen, wenn die Hygieneregeln und der Mindestabstand eingehalten werden. Saunen und Wellnessbereiche dürfen nur von Übernachtungsgästen genutzt werden.
Kultur und Freizeit
Kulturangebote wie Theater, Opern, Konzerte, Kinos und Ähnliches können wieder öffnen. Allerdings gilt auch hier ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen, ausgenommen zwischen Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes. Die Teilnehmerzahl der einzelnen Veranstaltungen darf 100 nicht übersteigen. Erlaubt ist maximal eine Person je für den Publikumsverkehr zugänglicher Grundfläche von 5 Quadratmetern. Es werden Kontaktdaten zur Nachverfolgung erhoben, andere Hygiene- und Abstandsregeln gelten weiterhin. Museen und Zoos sind unter diesen Auflagen ebenfalls geöffnet.
Spielplätze draußen sind geöffnet, auch hier gelten die üblichen Abstandsregeln.
Sport
Der Trainingsbetrieb ist in Fitnessstudios und anderen Sporteinrichtungen gestattet, wenn er kontaktfrei ausgeübt wird und ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet ist. Gemeinsame Nutzung von Sportgeräten geht nur, wenn regelmäßig gereinigt und desinfiziert wird. Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräume sowie die Gemeinschaftsräumlichkeiten, ausgenommen Toiletten, müssen geschlossen bleiben.
Schwimmbäder, Thermalbäder, Saunen und ähnliche Einrichtungen müssen bislang noch geschlossen bleiben - ausgenommen davon sind Sportabiturienten und ab dem 2. Juni auch Schwimmvereine und Schwimmkurse.
Kontaktbeschränkungen
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes und den Personen eines weiteren Hausstandes gestattet. Wo immer möglich, ist hier ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen einzuhalten. Dabei wird das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung empfohlen. In privaten Räumen sind neben diesen Regeln Familienbesuche möglich. Ausdrücklich untersagt sind Gruppenfeiern oder Veranstaltungen in privaten Wohnungen.
Eine Ausnahme gibt es für Zusammenkünfte aus familiären Anlässen, also zum Beispiel für Hochzeiten, Geburtstage, private Einschulungsfeiern oder auch Trauerfeiern. Diese Anlässe können mit einem Teilnehmerkreis von bis zu 30 Personen entweder zu Hause oder als geschlossene Gesellschaft in einer gastronomischen Einrichtung gefeiert beziehungsweise begangen werden. Dabei muss eine Gästeliste mit Kontaktdaten geführt und für mindestens vier Wochen verwahrt werden.
Gastronomie und Tourismus
Die Gastronomie darf seit dem 9. Mai wieder öffnen. Dabei hat sie besondere Schutzvorkehrungen zu beachten: Zwischen Gästen, die an einem Tisch sitzen, ist ein Abstand von 1,5 Metern zu wahren. An einem Tisch dürfen sich nicht mehr als 6 Gäste aufhalten; das Kontaktverbot ist dabei unbedingt weiter zu beachten. Gäste dürfen nur nach Reservierung bewirtet werden; eine Direktannahme von Gäste ohne Reservierung ist nur zulässig, wenn Warteschlangen vermieden werden. Es ist zu gewährleisten, dass nur in der Zeit von 6 bis 23 Uhr Gäste bewirtet werden und Veranstaltungen nicht stattfinden. Zum Zweck der Nachverfolgung von Infektionen muss eine Person je Gästegruppe in einer Tagesanwesenheitsliste erfasst werden.
Seit dem 25. Mai können auch Bewohner anderer Bundesländer wieder Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern machen. Nicht möglich sind Tagesausflüge ohne Übernachtung. Hotels, Pensionen, Gasthöfe, Ferienunterkünfte, Jugendherbergen und Gruppenunterkünfte müssen ihre Tagesauslastung auf jeweils insgesamt 60 Prozent der Betten, Campingbetriebe auf 60 Prozent der Schlafgelegenheiten reduzieren. Ansonsten gelten die üblichen Hygienemaßnahmen.
Kultur und Freizeit
Museen, Zoos und Galerien haben bereits unter den gängigen Hygieneauflagen wieder geöffnet. Seit dem 25. Mai sind auch die Kinos wieder geöffnet, allerdings nur unter bestimmten Auflagen wie Begrenzung der Besucherzahlen zur Sicherstellung des Mindestabstands von 1,5 Metern für alle Kinobesucher, ausgenommen zwischen Angehörigen eines Hausstandes. Ein Verkauf von Speisen und Getränken im Eingangsbereich ist unter Beachtung der gestiegenen Hygienestandards erlaubt, ebenso die Mitnahme in den Saal, kein Verkauf im Saal. Wegeleitsystem und Abstandshaltung in gemeinsam genutzten Bereichen. Gewährleistung der Nachverfolgbarkeit durch Kontaktdatenerfassung.
Weiter geschlossen sind Freizeitparks, Schwimmhallen und Spaßbäder, Innen-Spielplätze, Bars, Clubs, Diskotheken und Theater.
Sport
Fitnessstudios sind unter bestimmten Auflagen geöffnet. Pro 10 Quadratmeter Fläche im Studio ist nicht mehr als eine Kundin beziehungsweise ein Kunde zugelassen, Fitnessgeräte sind so anzuordnen oder entsprechend abzusperren, dass der Abstand zwischen zwei gleichzeitig mit Personen besetzten Sportgeräten mindestens 2 Meter beträgt, Kontaktflächen aller Sportgeräte sind nach jeder Nutzung zu desinfizieren, Umkleidekabinen sind ausschließlich zum Umkleiden und zur Verwahrung der privaten Gegenstände in den Spinden zu nutzen. Duschen, Schwimmbecken, Saunen und Solarien müssen geschlossen bleiben, Kundinnen und Kunden müssen in einer Tagesanwesenheitsliste erfasst werden, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind in die vorgenannten Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln einzuweisen - Kundinnen und Kunden werden durch Hinweisschilder und Aushängen über die einzuhaltenden Regeln informiert.
Seit dem 25. Mai sind wieder Sporthallen und Sportvereine offen, allerdings nur für kontaktfreie Spiele/Trainings. Der Abstand muss eingehalten werden. Kein Handball- oder Fußballtraining, keine Duschen.
Freibäder sind seit dem 25. Mai geöffnet, die Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Duschen ist möglich, aber nur mit 1,50 Meter Abstand. Eine Empfehlung, aber kein Muss: Onlinekarten kaufen! Insbesondere muss die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Badegäste in abgegrenzten Bereichen beschränkt werden. Hallenbäder sind bis mindestens 15. Juni geschlossen.
Kontaktbeschränkungen
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, gemeinsam mit einer weiteren Person oder mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Auch in privaten geschlossenen Räumen oder im privaten Garten gelten diese Regelungen. Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Gastronomie und Tourismus
Restaurants und andere gastronomische Betriebe sind geöffnet. Pro Tisch sind allerdings weiterhin nur Angehörige aus höchstens zwei Haushalten erlaubt, außerdem muss der Mindestabstand von 1,50 Meter zwischen den Gästen eingehalten werden.
Hotels, Campingplätze und andere Beherbergungsbetriebe dürfen mit einer maximalen Auslastung von 60 Prozent Urlaubsgäste empfangen - Voraussetzung ist ein Hygienekonzept.
Sport
Der Trainingsbetrieb ist in Fitnessstudios und anderen Sporteinrichtungen gestattet, wenn er kontaktfrei ausgeübt wird und ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet ist. Gemeinsame Nutzung von Sportgeräten geht nur, wenn regelmäßig gereinigt und desinfiziert wird. Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräume sowie die Gemeinschaftsräumlichkeiten, ausgenommen Toiletten, müssen geschlossen bleiben.
Freibäder dürfen öffnen, Hallenbäder nicht. Die Betreiber von Freibädern müssen aber den Zutritt steuern, Warteschlangen vermeiden und auch darauf achten, dass die Besucher auch im Bereich der Umkleiden und Duschen Abstandsvorgaben einhalten können.
Kontaktbeschränkungen
Ab dem 30. Mai dürfen sich Gruppen von bis zu zehn Personen im öffentlichen Raum und in Privaträumen treffen. Mehr Personen dürfen es nur sein, wenn sie aus maximal zwei Haushalten kommen. Voraussetzung: Die Rückverfolgbarkeit der am Treffen beteiligten Personen ist sichergestellt. Das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern gilt weiterhin.
Gastronomie und Tourismus
Restaurants, Kneipen, Cafés et cetera dürfen wieder öffnen. Auch hier gelten aber die Beschränkungen zur Höchstanzahl von Personen. Ein Mindestabstand zwischen den Tischen ist vorgeschrieben, auch weitere Hygienemaßnahmen wie sachgemäße Reinigung, Maskenpflicht beim Betreten und eine Gesamthöchstanzahl von Personen in einem Raum sind Pflicht.
Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen unter Auflagen auch zu touristischen Zwecken wieder genutzt werden. Auch hier müssen alle Abstandsregeln sowie Hygienevorschriften eingehalten werden.
Kultur und Freizeit
Kinos, Theater, Opern- und Konzerthäuser dürfen wieder öffnen, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Besuchern gewährleistet ist und es ein Zutrittskonzept gibt. Ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept ist notwendig, wenn mehr als ein Viertel der regulären Zuschauerkapazität oder mehr als 100 Personen zuschauen sollen. Wenn es weniger Personen sind, müssen dennoch die Hygienevorgaben eingehalten werden.
Kleinere Konzerte und andere öffentliche Aufführungen unter freiem Himmel sowie mit strengen Auflagen auch in Gebäuden sind wieder möglich. Zulässig sind nicht mehr als 100 Zuschauer.
Spielplätze, auch Indoor, Freizeitparks, Ausflugsschiffe, Fahrrad- und Bootsverleihe dürfen unter Beachtung der Hygiene-Auflagen öffnen. Auch Freibäder dürfen wieder öffnen, solange der Mindestabstand und die Hygieneregeln eingehalten werden. In Hallenbädern ist nur der Betrieb von Bahnen-Schwimmbecken für den Schwimmsport unter Beachtung der in der Anlage zu dieser Verordnung festgelegten Hygiene- und Infektionsschutzstandards zulässig.
Sport
Fitnessstudios, Tanzschulen, Sporthallen sowie Kursräume der Sportvereine dürfen wieder öffnen. Umkleideräume und Sanitäranlagen bleiben aber geschlossen. Kontaktarmer Breitensport wie Tennis oder Golf sowie Trainingsbetrieb im Freien sind schon seit letztem Donnerstag wieder möglich. In Tanzschulen muss man mit einem festen Tanzpartner tanzen.
Personengruppen, die sich im Rahmen der Kontaktbeschränkungen treffen dürfen - also bis zu zehn Personen - wird auch der nicht-kontaktfreie Sport im Freien wieder gestattet. Für zwei echte Fußballmannschaften reicht das nicht. Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport im Freien sind unter Einhaltung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts wieder zulässig. Der Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb mit unvermeidbarem Körperkontakt bleibt untersagt.
Kontaktbeschränkungen
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands oder alleine oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands mit einer oder mehreren Personen eines weiteren Hausstands erlaubt. Im privaten Rahmen gibt es keine Beschränkungen, wenn der Garten groß genug ist und das Treffen nicht einer Großveranstaltung ähnelt. Sechs Personen können sich zwar ohne Einschränkungen treffen, das Land empfiehlt jedoch die Einhaltung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen.
Gastronomie und Tourismus
Restaurants, Cafés, Kneipen et cetera sind geöffnet. Es gilt eine Maskenpflicht, außer unmittelbar am Platz. Vorher muss reserviert werden, Kontaktdaten werden erhoben. Die Betriebe dürfen nur im Zeitraum von 6.30 Uhr bis 22 Uhr öffnen. Zwischen den Tischen muss der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
Auch Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze sind unter sehr ähnlichen Auflagen wieder geöffnet, sofern die Nutzer über eigene sanitäre Anlagen verfügen.
Kultur und Freizeit
Museen, Kinos, Konzerthallen, Theater dürfen unter Einhaltung des Hygienekonzepts der Landesregierung öffnen. Karten müssen vorreserviert werden und Besucher müssen eine Maske tragen. Vor und hinter jedem Sitz müssen 1,5 Meter Abstand eingehalten werden. Soweit möglich, sind Einbahnregelungen zu treffen, und in Wartebereichen muss auf die notwendige Einhaltung der Abstände hingewiesen werden.
Veranstaltungen im Freien sind mit bis zu 100 Personen unter Beachtung der notwendigen Schutzmaßnahmen zulässig.
Outdoor-Spielplätze sind geöffnet. Kinder sind bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres von der Maskenpflicht befreit. Wo immer möglich, soll ein Mindestabstand zwischen Personen, die nicht in einem Haushalt leben, von 1,50 Meter eingehalten werden.
Sport
Drei Meter Abstand zwischen den Sportgeräten. Ansonsten liegt die Grenze bei Trainings bei einer Fläche von 10 Quadratmetern pro Person. Ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen ist jederzeit einzuhalten. Wettkampfsituationen mit direktem Kontakt sind nicht erlaubt.
Breiten- und Freizeitsport ist zulässig. Nach Zustimmung des Eigentümers ist die Öffnung von Sportanlagen unter Einhaltung der normalen Schutzmaßnahmen erlaubt. Sport im Innenbereich ist möglich, wenn jede Person 10 Quadratmeter zur Verfügung hat. Mannschaftsspiel und Zuschauer sind nicht erlaubt. Die Umkleiden und Sanitäranlagen dürfen nur einzeln genutzt werden.
Untersagt ist die Öffnung oder Durchführung von öffentlichen und privaten Schwimm- und Spaßbädern in geschlossenen Räumen, Saunen, Thermen, Wellnessanlagen und ähnlichen Einrichtungen. Jedoch sollen am 10. Juni Hallenbäder und Saunen wieder öffnen.
In Freibädern muss auch im Schwimmbecken ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Es müssen Bahnmarkierungen im Becken angebracht werden und es muss ein Konzept zur einem geregelten Schwimmbetrieb vorliegen.
Kontaktbeschränkungen
Drinnen wie auch draußen können sich Angehörige aus bis zu zwei Haushalten treffen. Physisch-soziale Kontakte sind auf ein absolut nötiges Minimum zu beschränken. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zu anderen Personen von eineinhalb Metern einzuhalten. Der Teilnehmerkreis einer Zusammenkunft in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken darf, ausgehend von einer Bezugsperson, nur den Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige sowie Angehörige eines weiteren Haushalts umfassen.
Gastronomie und Tourismus
Gaststätten sind im Saarland unter Auflagen wieder geöffnet, wenn der Betrieb frühestens um 6 Uhr beginnt und spätestens um 22 Uhr endet, das Personal eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt, sofern keine gesundheitlichen Gründe oder arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen entgegenstehen. Der Zugang muss unter Vermeidung von Warteschlangen gesteuert werden, geeignete Maßnahmen zur vollständigen Nachverfolgbarkeit mit Vor- und Familienname, Wohnort und Erreichbarkeit je eines Vertreters der anwesenden Haushalte sowie deren Ankunftszeit müssen getroffen werden, und die Einhaltung sonstiger geeigneter technischer, organisatorischer und persönlicher Infektionsschutzmaßnahmen für Beschäftigte und Gäste muss gewährleistet werden.
Kultur und Freizeit
Museen, Zoos, Freizeit- und Tierparks sind bereits unter den üblichen Abstands- und Hygienemaßnahmen wieder geöffnet. Mit einem Stufenplan und unter strengen Hygienebestimmungen dürfen die Kinos im Saarland seit dem 18. Mai wieder Besucher empfangen.
Spielplätze können unter freiem Himmel unter Beachtung von infektionsschutzrechtlichen Auflagen der Ortspolizeibehörden und unter Beachtung besonderer Schutzvorkehrungen geöffnet werden.
Sport
Fitnessstudios dürfen bereits seit dem 18. Mai unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln wieder öffnen. Die Verordnung gilt zunächst bis einschließlich 31. Mai. Der Kurs-, Trainings- und Sportbetrieb sowie der Betrieb von Tanzschulen kann unter Einhaltung der folgenden Voraussetzungen aufgenommen werden: Einhaltung der Beschränkungen, Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu 5 Personen, bei denen das Training des Einzelnen im Vordergrund steht, kontaktfreie Durchführung, konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Geräten, keine Nutzung von Umkleidekabinen, keine Nutzung der Nassbereiche, Öffnung von gesonderten WC-Anlagen möglich, Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen, keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten, keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes und keine Zuschauer.
Der Betrieb von Sauna- und Badeanstalten, Wellnesszentren und Thermen ist noch verboten.
Kontaktbeschränkungen
Seit dem 15. Mai dürfen sich in Sachsen wieder Angehörige von zwei Haushalten treffen. Das gilt für den öffentlichen Raum, die private Wohnung und auch den Garten. Neu erlaubt sind auch Zusammenkünfte von Schulkindern in der eigenen Wohnung mit bis zu drei weiteren Klassenkameraden, um gemeinsam lernen zu können. Das gilt auch für Treffen mit Kindern der eigenen festen Kita-Gruppe, damit Sorgeberechtigte sich die Kinderbetreuung teilen können.
Gastronomie und Tourismus
Gastronomiebetrieben ist die Öffnung wieder erlaubt, solange die Hygienemaßnahmen und der Mindestabstand eingehalten werden. Dasselbe gilt für Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze.
Kultur und Freizeit
Theater, Musiktheater, Kinos, Konzerthäuser, Konzertveranstaltungsorte und Opernhäuser sind geöffnet, sofern ein von der zuständigen kommunalen Behörde genehmigtes Hygienekonzept vorliegt. Auch Zoos, Tierparks et cetera sind wieder offen.
Geschlossen bleiben weiterhin Badeanstalten in geschlossenen Räumen, Saunen und Dampfbäder, Messeveranstaltungen, Spezialmärkte, Volksfeste, Jahrmärkte, Diskotheken, Clubs, Musikclubs, Reisebusreisen und Prostitutionsstätten sowie die Vermittlung von Prostitution.
Sport
Fitnessstudios sind seit dem 15. Mai wieder geöffnet - unter Auflagen. Sie müssen Möglichkeiten zur Desinfektion nach Betreten der Einrichtung zur Verfügung stellen. In Umkleide- und Sanitärbereichen muss der Mindestabstand zwischen allen Sportlern eingehalten werden. Trainingsgeräte müssen nach der Benutzung gereinigt werden. Nach Möglichkeit sollte die Bezahlung per Überweisung erfolgen und der Tresen mit Plexiglasschutz versehen werden. Duschen werden nicht geöffnet.
Sportvereine dürfen Kurse anbieten, Abstandsregeln müssen eingehalten werden, ab 6. Juni sind wieder alle Mannschaftssportarten möglich, auch Wettkämpfe, Vereine müssen Hygienekonzepte erstellen.
Der Freistaat Sachsen hatte am 15. Mai als erstes Bundesland die Öffnung von Freibädern erlaubt. Wann auch die Hallenbäder folgen können, steht aktuell noch nicht fest. Bei Freibädern gilt: Abstandsregeln, kein Ruhebereich, keine Sammelumkleiden, in Umkleiden Mundschutzpflicht, Möglichkeiten zur Händedesinfektion müssen angeboten werden. In Saunen: Abstandsregeln, keine Aufgüsse.
Kontaktbeschränkungen
In der Öffentlichkeit darf man sich mit bis zu fünf Personen aufhalten, auch wenn sie nicht zum eigenen Haushalt gehören. Seit dem 28. Mai darf man in Sachsen-Anhalt bis zu 20 Gäste zu privaten Feiern einladen - auch im eigenen Garten.
Gastronomie und Tourismus
Gastronomiebetrieben ist die Öffnung wieder erlaubt, solange die Hygienemaßnahmen und der Mindestabstand eingehalten werden. Dasselbe gilt für Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze.
Kultur und Freizeit
In Sachsen-Anhalt sind ab dem 28. Mai fast alle Kultur- und Freizeitstätten wieder geöffnet. Dazu zählen Schwimmbäder, Freizeiteinrichtungen, Kinos, Theater, Museen, Zoos et cetera. An allen Orten gilt jedoch der Mindestabstand und die Hygieneregeln.
Sport
Fitnessstudios sind seit dem 28. Mai wieder unter Auflagen geöffnet. Sie müssen Möglichkeiten zur Desinfektion nach Betreten der Einrichtung zur Verfügung stellen. Duschen sind nicht geöffnet. Trainingsgeräte müssen nach der Benutzung gereinigt werden.
Seit dem 28. Mai ist in Sachsen-Anhalt das Vereinstraining in Frei- und Hallenbädern wieder möglich. Vereinssport im Freien ist in Gruppen von bis zu fünf Menschen erlaubt. So kann in dem Bundesland beispielsweise wieder gerudert, Leichtathletik betrieben und Fußball gespielt werden. Möglich sind auch Tennis und Reiten. Voraussetzung sind Kontaktfreiheit und ein Mindestabstand von 1,5 Metern.
Kontaktbeschränkungen
Der Aufenthalt im öffentlichen und privaten Raum ist nur alleine, gemeinsam mit einer weiteren Person oder mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Auch in privaten geschlossenen Räumen oder im privaten Garten gelten diese Regelungen. Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Für Ehegatten, Geschiedene, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Geschwister, eigene Kinder und andere in gerader Linie Verwandte gelten die Regeln nicht, allerdings dürfen sich hier nicht mehr als zehn Personen zusammenfinden.
Gastronomie und Tourismus
Gaststätten aller Art dürfen zwischen 5 und 22 Uhr öffnen. Auch hier muss aber der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Tischen eingehalten werden. Buffets sind untersagt. Alle Gaststättenbetreiber müssen ein Hygienekonzept vorlegen und die Kontaktdaten der Menschen erheben. Die gleichzeitige Bewirtung von mehr als 50 Gästen erfolgt nur, wenn das Hygienekonzept zuvor der zuständigen Behörde angezeigt worden ist.
Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze et cetera dürfen öffnen - unter Einhaltung von Mindestabstand und Hygienevorschriften. Kontaktdaten werden erhoben. Auch hier dürfen nur die erlaubten Personengruppen zusammenkommen.
Kultur und Freizeit
Museen, Tierparks, Wildparks und Zoos sind unter Einhaltung der Abstandsregeln geöffnet. Kinos, Theater, Oper und Konzerthäuser dürfen wieder öffnen, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Besuchern gewährleistet ist. Veranstaltungen sind nur bis zu einer Maximalpersonenanzahl von 50 Menschen erlaubt. Es werden Kontaktdaten erhoben.
Spielplätze sind geöffnet, die Betreiber müssen aber ein Hygienekonzept erstellen und die Abstandsregeln müssen eingehalten werden.
Sport
Der Besuch von Fitnessstudios ist erlaubt, aber die Abstände und Hygienemaßnahmen sind unbedingt einzuhalten. Gemeinschaftseinrichtungen blieben geschlossen (Duschen, Saunen et cetera), größere Abstände bei schweißtreibenden Aktivitäten wie Cardio müssen eingehalten und die Kontaktdaten müssen abgegeben werden. Dieselben Regeln gelten für Sportvereine.
Frei- und Hallenbäder bleiben bis auf Weiteres geschlossen, nur Naturbäder und Seen dürfen öffnen. Duschen, Umkleiden et cetera müssen geschlossen bleiben.
Kontaktbeschränkungen
Seit dem 13. Mai dürfen sich in Thüringen wieder Angehörige von zwei Haushalten treffen. Das gilt für den öffentlichen Raum, die private Wohnung und auch den Garten. Zu allen anderen Personen gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern. Ausgenommen sind die Ehegattin oder der Ehegatte, die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner, die Partnerin oder der Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft sowie deren oder dessen Kinder (Patchworkfamilie), Verwandte in gerader Linie sowie Geschwister und Geschwisterkinder.
Ab 6. Juni sollen die Regelungen weitestgehend aufgehoben werden. Danach sollen noch Masken- und Abstandspflicht gelten. Details sind allerdings noch unklar.
Gastronomie und Tourismus
Gastronomiebetrieben ist die Öffnung wieder erlaubt, solange die Hygienemaßnahmen und der Mindestabstand eingehalten werden. Dasselbe gilt für Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze.
Kultur und Freizeit
Kinos, Theater und Kultureinrichtungen mit Veranstaltungsbetrieb allgemein sind in Thüringen bislang noch geschlossen. Geöffnet dagegen sind unter Auflagen Zoos, Museen und Galerien.
Spielplätze sind ebenfalls geöffnet, sofern die Abstandsregelungen eingehalten werden.
Sport
Fitnessstudios sind erst ab dem 1. Juni geöffnet. Es muss Möglichkeiten zur Desinfektion nach Betreten der Einrichtung geben. Höchstanzahl an Gästen. In Umkleide- und Sanitärbereichen muss der Mindestabstand zwischen allen Sportlern eingehalten werden. Trainingsgeräte müssen nach der Benutzung gereinigt werden. Nach Möglichkeit sollte die Bezahlung per Überweisung erfolgen und der Tresen mit Plexiglasschutz versehen werden. Keine Duschen.
Vereins-, Reha-, Gesundheits- und Leistungssport ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, auch in geschlossenen Räumen. Beachtet werden müssen insbesondere Abstandsregeln und Kontaktbeschränkungen und regelmäßige Desinfektionen. Personen, die sich krank fühlen oder Krankheitssymptome zeigen, dürfen nicht am Sportbetrieb teilnehmen.
Freibäder und Badeseen sind ab dem 1. Juni geöffnet. Es sind Abstandsregeln einzuhalten. Es dürfen kein Ruhebereich, keine Sammelumkleiden geöffnet werden. In Umkleiden herrscht Mundschutzpflicht, Möglichkeiten zur Händedesinfektion müssen geboten werden. Hallenbäder bleiben vorerst geschlossen.