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Bild: Pressekonferenz

Neuer Verdacht gegen Erzieherin in Viersen

Totes Kind in Kita

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Eine Erzieherin, die im Verdacht steht, ein dreijähriges Mädchen in einer Viersener Kita getötet zu haben, soll schon in anderen Kitas Kinder gefährdet haben. Bisher müssen sich die Einrichtungen aber nicht austauschen.

Die Ermittlungen zum mutmaßlichen Mord in einer Kita in Viersen am Niederrhein gehen weiter. Eine 25-jährige Erzieherin soll eine Dreijährige so schwer verletzt haben, dass das Mädchen einen Atemstillstand erlitt und Anfang Mai im Krankenhaus starb - einen Tag nach ihrem Geburtstag.

Auch in drei anderen Kitas, in denen die Erzieherin zuvor gearbeitet hat, soll es Auffälligkeiten gegeben haben. Die Ermittler gehen unter anderem von einem Übergriff auf ein Kind in einer Kita in Tönisvorst aus. Dort hatte ein knapp zweijähriges Mädchen an einer Wickelstation ebenfalls einen Atemstillstand. Das Kind soll laut Polizei anschließend ausgesagt haben, die Erzieherin habe es auf den Bauch gedrückt.

Erzieherin schweigt

Weitere fünf Übergriffe auf ein Kind soll es in Krefeld gegeben haben, nochmal vier auf ein Kind in einer Einrichtung in Kempen. In beiden Kitas stehen die Ermittlungen noch am Anfang. Denn keiner der Vorfälle war der Polizei gemeldet worden. Gegen die Frau habe es keine Beschwerden gegeben, auch nicht von Eltern. Die Kita in Viersen habe sie von sich aus Mitte April verlassen, um einen neuen Job anzutreten.

Die Staatsanwaltschaft spricht in Verbindungen mit den möglichen Taten von Heimtücke, weil Kinder arg- und wehrlos sind. Die Erzieherin schweigt und verweigert die Aussage.

Familienminister will umfassende Aufklärung

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NRW-Familienminister Joachim Stamp | Bildquelle: dpa

Das NRW-Familienministerium prüft jetzt, ob Warnzeichen ignoriert wurden. Es wurde ein Bericht beim zuständigen Landesjugendamt angefordert - unter anderem zur Frage, ob tatsächlich bei den früheren Vorfällen keine Anzeigen erstattet wurden.

Das NRW-Familienministerium teilte mit: "Sollten sich die schrecklichen Vorwürfe bewahrheiten, muss auch im Detail vor Ort der Frage nachgegangen werden, ob ernsthafte Frühwarnzeichen ignoriert wurden und ob die Vorfälle dem zuständigen Jugendamt nicht gemeldet und keine Anzeigen erstattet wurden".

Kein Melderegister, kein Austausch

Bislang fehlt zum Beispiel ein Melderegister, über das sich Kita-Leitungen zu möglichen Vorfällen von potentiellen Mitarbeitern informieren können. Es besteht zwar eine Meldepflicht der Kitas gegenüber den Jugendämtern - aber nur, wenn es konkrete Verdachtsmomente gibt.

Viersens Bürgermeisterin Sabine Anemüller erklärte im WDR, dass es im Erzieherbereich absolut unüblich sei, bei vorherigen Arbeitgebern nachzuhaken. Auch weil es bei der Erzieherin keine Auffälligkeiten gegeben habe.

Ein solcher Austausch zwischen Kitas verbiete auch das deutsche Arbeitsrecht, erläutert Waltraud Weegmann, Vorsitzende des Deutschen Kita-Verbandes. "Sie dürfen nicht einmal im Zeugnis etwas erwähnen, das auch nur ansatzweise in diese Richtung geht. Deshalb sind letztendlich alle Zeugnisse Makulatur", so Weegmann.

Kinderschutzbund fordert Nachbesserungen

Der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, fordert Nachbesserungen. Er schlägt vor, dass bei Einstellungsgesprächen künftig die Personalakten vorheriger Arbeitgeber vorgelegt werden. Vierses Bürgermeisterin spricht sich dafür aus, dass an dieser Stelle der Datenschutz gelockert wird.

Quelle: wdr.de