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Landtag sichert Kommunalwahlen am 13. September

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Lange Zeit stand die Frage im Raum, ob die Kommunalwahlen wie geplant am 13. September stattfinden können - trotz der Corona-Pandemie. Damit dieser Termin eingehalten werden kann, hat der NRW-Landtag am Freitag (29.05.2020) einstimmig das "Gesetz zur Durchführung der Kommunalwahlen 2020" verabschiedet. Es gilt einmalig für die Kommunalwahlen in diesem Jahr.

Im Kern verkürzt es wichtige Fristen, wie die zur Kandidatenaufstellung. Und die Hürde für die Unterstützer-Unterschriften, die Parteien sammeln müssen, wird auf 60 Prozent der bisherigen Zahl gesenkt.

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Grüne und AfD mit eigenen Anträgen

Die Grünen hatten unter anderem vorgeschlagen, dass geprüft wird, ob die Kommunalwahlen diesmal an zwei Tagen stattfinden können. Zudem forderten sie eine Zusage des Landes, Mehrkosten für Hygienmaßnahmen zu übernehmen. Die AfD wünscht sich großzügigere Fristen.

Kleine Parteien sehen sich im Nachteil

Insbesondere kleinere Parteien sehen sich durch die Auflagen der Corona-Pandemie benachteiligt. Das Einsammeln von Unterstützer-Unterschriften sei erheblich erschwert, ein Gespräch, beispielsweise mit Passanten, sei unter Einhaltung des gebotenen Mindestabstands stark beeinträchtigt.

Mehrere Parteien und Vereinigungen hatten sich darum an den Landtag, den zuständigen Innenminister und das Landesverfassungsgericht in Münster gewandt. Dessen Entscheidung steht noch aus.

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