Staatsanwalt fordert Schadensersatz

Unerlaubte Standortermittlung: Arizona verklagt Google

Die Standortübertragung in Android-Handys abzuschalten ist komplizierter, als viele Nutzer ahnen. Der US-Bundesstaat Arizona reicht deshalb nun Klage gegen Google ein.

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Viele Android-Nutzer teilen ihre Standortdaten mit Google, ohne es zu wissen. Das passt dem US-Bundesstaat Arizona nicht.

Der Google-Konzern ist für seine Datensammelwut bekannt. Wer die Dienste des Unternehmens nutzt, teilt persönliche Informationen wie private Suchanfragen ebenso wie seinen Standort mit dem Internet-Riesen – es sei denn, er deaktiviert die Übermittlung der Daten gezielt. Das allerdings ist deutlich komplizierter, als viele Nutzer annehmen. Wer etwa den Standortverlauf in seinem Android-Smartphone abschaltet, unterliegt schnell der Annahme, Google würde ihm nun nicht mehr auf Schritt und Tritt folgen. Tatsächlich ist das ein Trugschluss. Erst dann, wenn Sie die Web- und App-Aktivitäten über Ihr Google-Konto pausieren, drehen Sie Google den Datenhahn zu. Davor warnt das Unternehmen wiederum, weil Dienste dann nur noch eingeschränkt und nicht personalisiert nutzbar seien. Eine verwirrende Informationslage, die schon häufiger in der Kritik stand – und für die sich Google jetzt sogar vor Gericht verantworten muss.

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Verbrauchertäuschung: US-Staatsanwalt klagt

Der US-Bundesstaat Arizona reichte einem Medienbericht zufolge jüngst Klage gegen den Internet-Konzern ein. Der Vorwurf: Google täusche seine Verbraucher gezielt, um deren Standortdaten sammeln und zu Werbezwecken verwenden zu können. Viele Android-Nutzer würden sich demnach in dem Glauben wiegen, Google die Verfolgung des Standorts untersagt zu haben, ohne zu wissen, dass dafür weitere Schritte notwendig sind. Folglich nutze Google die Daten der Nutzer ohne deren explizite Zustimmung. Der Generalstaatsanwalt des US-Bundesstaats Arizona fordert deshalb einen Schadensersatz in nicht näher benannter Höhe von Google. Das Unternehmen selbst bewertet die Situation erwartungsgemäß ganz anders. In einer Stellungnahme wirft ein Sprecher des Konzerns den klagenden Anwälten vor, Googles Diensleistungen falsch charakterisiert zu haben. Man biete für jedes Produkt umfassende Datenschutzfunktionen an und freue sich darauf, die Situation aufklären zu können. Ob Google am Ende tatsächlich Strafe für seine verwirrende Menüführung zahlen muss, bleibt abzuwarten, erscheint aber eher unwahrscheinlich.