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Der Bund hat zwischen 2003 und 2018 fünf Sparprogramme durchgeführt. (Symbolbild: Keystone)

Finanzkontrolle hinterfragt Sparprogramme des Bundes

Zwischen 2003 und 2018 schlug der Bundesrat fünf Sparprogramme vor. Laut der Eidgenössischen Finanzkontrolle wären zwei der fünf Sparpakete nicht nötig gewesen.

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Zwischen 2003 und 2018 konnte der Bund seine Schulden dank Überschüssen um rund 27 Milliarden Franken reduzieren. Welchen Beitrag die fünf Sparprogramme dazu geleistet haben, konnte die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) in ihrer Untersuchung nicht genau beziffern.

Sie stellte aber fest, dass die Ausgaben wegen Prognosefehlern regelmässig stark überschätzt wurden. Gemäss dem am Freitag von der EFK veröffentlichten Bericht kam rund ein Viertel der Einsparungen durch die Aktualisierung von Annahmen oder die Präzisierung von Prognosen gegenüber der ursprünglichen Planung zustande.

Eine wichtige Fehlerquelle war der Schuldendienst: Zu Spardruck hätten systematische Prognosefehler geführt, schreibt die EFK. Sie geht davon aus, dass die für Passivzinsen veranschlagten Ausgaben in den vergangenen Jahren teilweise in Milliardenhöhe über dem effektiven Rechnungsabschluss lagen. «Im Nachhinein wären deshalb aus Sicht der EFK mindestens zwei der fünf Sparprogramme zur Einhaltung der Vorgaben der Schuldenbremse nicht zwingend nötig gewesen.»

Sparen im Budget

Das Problem konnte inzwischen mit der Optimierung des Rechnungsmodells entschärft werden, Passivzinsen werden seit 2017 genauer prognostiziert. Die EFK regt trotzdem an, bei künftigen Sparprogrammen auch die Eintretenswahrscheinlichkeit grosser Ausgabepositionen transparent zu machen.

Sie äussert allerdings auch grundsätzliche Zweifel an der Praxis der Sparprogramme. Wegen der Komplexität der Wechselwirkungen hält sie eine Rechenschaftsablage über deren effektive Auswirkungen für unverhältnismässig. «Vor diesem Hintergrund sind Entlastungsmassnahmen innerhalb des ordentlichen Budgetierungsprozesses zu bevorzugen», schreibt die EFK.

Finanzkontrolle und Finanzverwaltung sind sich uneinig

Damit ist die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) nicht einverstanden. Für die Beratung von Sparprogramme stehe mehr Zeit zur Verfügung, die Auswirkungen könnten daher sorgfältiger geprüft werden, schreibt sie in ihrer Stellungnahme zum Bericht. Zudem könne das Parlament im Budgetprozess jederzeit auf die Entscheide zurückkommen.

Die Finanzverwaltung kann auch nichts anfangen mit dem Befund, dass sich zwei Sparprogramme nachträglich als unnötig herausgestellt hätten. Der historisch einmalige Zinsrückgang sei nicht vorauszusehen gewesen, schreibt sie. Der Bundesrat hätte daher nicht anders handeln können, weil er die Vorgaben der Schuldenbremse jeweils im Voraus und nicht im Nachhinein erfüllen müsse.