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Eine Aufsichtskommission des Zürcher Kantonsrates untersucht die schweren Vorwürfe gegen den Klinikdirektor der Herzchirurgie des Universtiätsspitals Zürich, Francesco Maisano.© KEYSTONE/USZ

Aufsichtskommission nimmt Unispital Zürich unter die Lupe

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Die Aufsichtskommission für Bildung und Gesundheit des Zürcher Kantonsrates reagiert auf die Vorwürfe gegen drei Klinikdirektoren des Universitätsspitals Zürich. So soll eine Subkomission die Vorwürfe gegen den Leiter der Klinik für Herzchirurgie untersuchen.

Die Anschuldigungen gegen den Leiter der Unispital-Klinik für Herzchirurgie, Francesco Maisano, waren durch die Medien publik geworden, wie die Aufsichtkommission am Freitag mitteilte. Ihm wird vorgeworfen, Implantate von Firmen verwendet zu haben, an denen er selber beteiligt ist und diese Interessenskonflikte nicht transparent gemacht zu haben.

Zudem soll er Publikationen über den Einsatz neuartiger Implantate geschönt und der Zulassungsbehörde Swissmedic irreführende Angaben gemacht haben. In Fachartikeln habe er ausserdem verschwiegen, dass eine Patientin während der Operation wiederbelebt werden musste.

Nachdem sich die Aufsichtskommission mit dem Spitalrat, der Spitaldirektion und der Gesundheitsdirektion über einen Untersuchungsbericht zu den Vorfällen rund um Maisano ausgetauscht hatte, beschloss sie am Donnerstag, für die Untersuchung eine Subkommission einzusetzen.

Zu den Vorwürfen im Zusammenhang mit dem Zentrum für Zahnmedizin hat die ABG bereits im November 2019 den Auftrag gegeben, organisatorische und strukturelle Massnahmen zu ergreifen. Dabei geht es um die klare Regelung der Schnittstelle zwischen Universitätsspital und Universität Zürich.

Der Direktor der Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Martin Rücker, soll systematisch Patientinnen und Patienten zur Behandlung an seine private Praxis überwiesen haben.

Der dritte Mediziner, der unrühmliche Bekanntheit erlangte, ist der Klinikdirektor Gynäkologie, Daniel Fink. Laut Operationsplänen schaffte er es offenbar, bis zu drei Patientinnen gleichzeitig zu operieren und entsprechend Rechnung zu stellen.

Die Aufsichtskommission will nun mit einer Kommissionsmotion eine rasche Revision des Zusatzhonorargesetzes anstossen.

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