Strafprozess gegen Verlagserben

Falk-Prozess: Organisation eines funktionsfähigen Beamers sorgt erneut für Probleme

Der Beamer ist erneut nicht einsatzfähig. Falks Verteidiger kauft kurzerhand im Elektronikmarkt ein neues Gerät, um ein entlastendes Schreiben projizieren zu können.

by
https://www.handelsblatt.com/images/alexander-falk-mitte-neben-seinem-verteidiger-bjoern-gercke-rechts/25871840/2-format2020.jpg
Alexander Falk (Mitte) neben seinem Verteidiger Björn Gercke (rechts)

Seit mehr als 20 Monaten sitzt Alexander Falk in Untersuchungshaft, weil er einen Anschlag auf einen Anwalt beauftragt haben soll. Bald dürfte das Urteil fallen.(Foto: dpa)

Düsseldorf. Fast wäre es wieder nichts geworden: und zwar mit dem Versuch von Alexander Falk, die Festplatte seines Laptops live im Gerichtssaal zu entschlüsseln.

Der Hamburger Millionärssohn und Erbe des berühmten Stadtplan-Verlags, der vor dem Frankfurter Landgericht angeklagt ist, weil er den Anschlag auf einen Anwalt in Auftrag gegeben haben soll, wollte demonstrieren, dass sich auf dem Gerät ein entlastendes Dokument befindet.

Der Inhalt des Schreibens sollte für die Richter, Staatsanwälte und Zuschauer sichtbar über einen Beamer auf eine Leinwand projiziert werden. Falk wollte damit den Beweis antreten, dass das Schreiben nicht erst nach seiner Festnahme erstellt worden sein kann, wie es der Vorsitzende Richter zuletzt vermutete.

Denn der Laptop war bei Falks Festnahme am 4. September 2018 beschlagnahmt worden und seitdem seinem Zugriff entzogen. Schon vor zwei Wochen wollte Falk zur Tat schreiten. Doch daraus wurde nichts, weil Richter Jörn Immerschmitt es versäumte, einen funktionsfähigen Beamer zu organisieren.

Dass es diesmal etwas mit der Decodierung wurde, lag einzig daran, dass Falks Verteidiger Björn Gercke kurzerhand in einen Elektronikmarkt eilte und einen Beamer kaufte.

Zwei Gänge in den Fachmarkt

Zwar war man in einen anderen Gerichtssaal umgezogen. Doch auch diesmal hatte sich das Gericht nicht darum gekümmert, dass die Technik funktionierte. Bereit stand lediglich ein Beamer mit veraltetem VGA-Anschluss. Die Kammer hätte wissen können, dass das Vorhaben mit diesem Beamer scheitern würde, denn Falks Laptop besitzt einen HDMI-Anschluss.

So forderte Gercke eine Unterbrechung und tauschte die Robe gegen ein Sakko, um in einem nahe gelegenen Elektronikmarkt einen passenden Adapter zu besorgen. Als die Technik auch damit nicht funktionierte, wollte Richter Immerschmitt die Decodierung schon erneut vertagen. Doch Falks Verteidiger blieb hartnäckig, eilte kurzerhand nochmals in den Elektronikmarkt und kaufte schließlich schlicht einen neuen Beamer.

„Manchmal muss man eben zu ungewöhnlichen Mitteln greifen, um die Unschuld seines Mandanten zu beweisen – ob das der ,Live-Hack' selbst ist oder eben ein Gang zum Elektronikmarkt“, so Gercke über seinen Einkauf, für den er nach eigenen Angaben 299 Euro investierte.

Dem Gericht wird er diese Kosten zwar nicht in Rechnung stellen können – doch die Frage bleibt, wie es zu dem erneuten Versäumnis kommen konnte. Auf Nachfrage zu der Panne gab ein Sprecher des Landgerichts an, dass er nicht zu erkennen vermöge, dass zu seinen Aufgaben, „das Kommentieren der Verhandlungsführung der Richterinnen und Richter des Landgerichts im Hinblick auf behauptete Versäumnisse und/oder deren Entscheidungen gehört“.

Gegen 11.30 Uhr war es dann endlich so weit. Falk öffnete die verschlüsselte Festplatte, das Bild erschien auf der Leinwand, und siehe da, auf dem Laptop befindet sich tatsächlich ein Schreiben aus dem Jahr 2013, das Immerschmitt selbst vor einigen Wochen als „Persilschein“ bezeichnet hatte. Persilschein deshalb, weil es schwarz auf weiß den ungeheuerlichen Vorwurf zurückweist, der auf Falk lastet.

Der Verdacht: Falk soll 2009 den Auftrag zu einem Anschlag auf den Frankfurter Anwalt Wolfgang J. erteilt haben. Der heute 50-Jährige bestreitet das vehement. J. arbeitete seinerzeit an einer millionenschweren Schadensersatzklage gegen Falk und wurde 2010 durch einen Schuss ins Bein schwer verletzt.

2017 meldete sich der Kronzeuge Etem E. bei der Polizei und brachte das Verfahren ins Rollen. Der Mann aus dem Hamburger Kriminellenmilieu gab an, dass Falk in einem Hamburger Steakhaus den Auftrag zu dem Anschlag gegeben habe. Und legte ein Tonband vor, in dem zu hören ist, wie sich Falk nach dem Schuss auf den Anwalt über die Tat freut.

Viele Beweismittel in sich zusammengebrochen

Seit August 2019 wird Falk der Prozess gemacht. Seither sind nach und nach quasi fast alle der Beweismittel, die einst gegen ihn vorgebracht wurden, in sich zusammengefallen oder aber es bestehen an ihrer Aussagekraft mehr Zweifel denn je.

So korrigierte beispielsweise ein einstiger Belastungszeuge seine Aussagen zugunsten von Falk, und das verhängnisvolle Tonband stellte sich als manipuliert heraus. Und Falks Verteidiger legte ebenjenes „Persilschein“-Schreiben der Gebrüder B. vor.

Die Männer gehören wie E. zum Kriminellenmilieu und kennen diesen gut. Falk hatte sich mit den B.s einst eingelassen und Geschäfte gemacht. Einer von ihnen soll laut E. ebenfalls bei der Auftragserteilung durch Falk dabei gewesen sein. Und die B.s waren es, die hinter der belastenden Tonbandaufnahme steckten, mit der Falk später erpresst wurde.

In ihrem Schreiben bescheinigten sie Falk dann, dass die erhobenen Anschuldigungen gegen ihn und die Tonbandaufnahme fingiert waren und lediglich dem Zweck dienen sollten, „unsere geschäftlichen Forderungen gegen dich einzutreiben. Einen Auftrag von dir, wie in den Schreiben behauptet, hat es nie gegeben.“

So bleibt letztlich eigentlich nur noch die Aussage von E., auf die das Gericht eine Verurteilung Falks stützen könnte. Einem Mann, dessen Glaubwürdigkeit ein hinzugezogener Gutachter schwer infrage gestellt hat und der von seinen Aussagen finanziell bereits substanziell profitiert hat. Von J.s. Kanzlei kassierte er eine Belohnung von 100.000 Euro.

Nach Lage der Dinge könnten bereits in den kommenden Wochen die Schlussplädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung erfolgen. Es dürften Plädoyers werden, die die ganze Skurrilität des an Wendungen reichen Prozesses noch einmal deutlich aufzeigen werden.

Eines Prozesses, in dem der Kronzeuge beispielsweise zu seiner ersten Aussage von schwer bewaffneten SEK-Beamten gebracht wurde und in dem es um so aberwitzige Dinge wie einen zerbissenen USB-Stick ging.

Der Prozess zeigt dabei schonungslos auf, wie der Mann, der einmal zu den 1000 reichsten Deutschen gehörte, dann wegen Betrugs und Bilanzfälschung verurteilt wurde und sich im Gefängnis mit den falschen Leuten einließ, wegen dieser Kontakte nun mit dem Rücken zur Wand steht.

Vor allem aber macht er deutlich, wie schwer sich das Gericht mit diesem Verfahren tut. Die Beamer-Pannen sind dabei noch harmlos, wenn auch symptomatisch. Weit fragwürdiger sind etwa nach dem bisherigen Prozessverlauf schon die Entscheidungen, die es bisher traf oder aber eben auch nicht. Etwa die, nach allem, was der Prozess bisher zutage förderte, den Haftbefehl weiter aufrechtzuerhalten.

Mehr: Nadia Falk schildert, wie ihr Mann in falsche Kreise geriet.