Coronakrise
Corona-Regeln zu Pfingsten: Das ist der aktuelle Stand in den Bundesländern
Viele Bundesländer lockern schrittweise die Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Diese Regelungen gelten in den Bundesländern.
Berlin. Die Bundesländer können im Kampf gegen die Corona-Pandemie über die schrittweise Öffnung des öffentlichen Lebens weitgehend in eigener Verantwortung entscheiden. Zum Pfingstwochenende sind in einigen Ländern wieder mehr Dinge erlaubt. Hier der aktuelle Stand der Lockerungen in den Ländern bei ausgewählten Lebensbereichen.
Wichtig: Die Lockerungen erfolgen in aller Regel unter Auflagen wie Abstands- und Hygienebestimmungen. Zudem gilt weiterhin die bundesweite Maskenpflicht in Handel und Nahverkehr.
1) Restaurants und Bars
- Baden-Württemberg: Speiselokale dürfen wieder Gäste bewirten. Kneipen und Bars dürfen nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs bereits ab Samstag Gäste im Freien bewirten. Die Öffnung der Innenbereiche in Kneipen und Bars folgt dann vom 2. Juni an.
- Bayern: Restaurants dürfen sowohl die Außenbereiche als auch die Innenräume öffnen. Für auf den Getränkeausschank ausgerichtete Lokale wie Bars gibt es noch keine Perspektive.
- Berlin: Kneipen und Bars können ab 2. Juni wieder öffnen, Gäste müssen aber an Tischen Platz nehmen. Restaurants und Gaststätten sind bereits seit dem 15. Mai wieder geöffnet.
- Brandenburg: Restaurants können öffnen, Bars bleiben geschlossen.
- Bremen: Restaurant- und Kneipenbesuche sind möglich. Es gelten ein Thekenverbot, Sitzplatz- und Bedienpflicht. Bars bleiben weiterhin geschlossen.
- Hamburg: Restaurants sind offen, eine Öffnung von Bars wird geprüft.
- Hessen: Gaststätten und Bars sind geöffnet, vorgeschrieben ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Gästen.
- Mecklenburg-Vorpommern: Restaurants sind geöffnet. Bars müssen noch geschlossen bleiben.
- Niedersachsen: Restaurants sind geöffnet, Bars noch zu.
- Nordrhein-Westfalen: Restaurants sind geöffnet. Bars müssen meist geschlossen bleiben, entschieden wird im Einzelfall vor Ort.
- Rheinland-Pfalz: Gaststätten und Bars dürfen öffnen. Essen und Trinken darf wieder an der Theke abgeholt werden.
- Saarland: Restaurantbesuche sind möglich. Bars können ebenfalls öffnen, bewirtet wird allerdings ausschließlich an Tischen, ein Aufenthalt an der Theke ist nicht gestattet.
- Sachsen: Restaurants und Bars dürfen öffnen.
- Sachsen-Anhalt: Alle Restaurants und Bars dürfen wieder öffnen.
- Schleswig-Holstein: Restaurants und Bars können öffnen.
- Thüringen: Restaurants und Bars können öffnen.
2) Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze
- Baden-Württemberg: Ferienwohnungen und Campingplätze können wieder öffnen, soweit eine Selbstversorgung ohne Benutzung von Gemeinschaftseinrichtungen möglich ist. Seit Freitag dürfen sie wieder ganz öffnen, genauso wie Hotels - ausgenommen sind Wellnessbereiche.
- Bayern: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen ab Samstag wieder öffnen.
- Berlin: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze können öffnen.
- Brandenburg: Ferienwohnungen und Hotels dürfen Gäste aufnehmen. Auch Campingplätze sind geöffnet.
- Bremen: Hotels und Ferienwohnungen dürfen öffnen, Campingplätze ebenso.
- Hamburg: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen Gäste beherbergen.
- Hessen: Hotels und Ferienwohnungen können aufsperren, Campingplätze ihre Tore öffnen.
- Mecklenburg-Vorpommern: Hotels und Ferienwohnungen sind geöffnet. Gleiches gilt für Campingplätze.
- Niedersachsen: Ferienwohnungen und Campingplätze sind geöffnet. Hotels dürfen mit maximal 60 Prozent Auslastung betrieben werden.
- Nordrhein-Westfalen: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze können aufmachen.
- Rheinland-Pfalz: Hotels dürfen wieder für Touristen öffnen, Ferienwohnungen wieder vermietet werden. Auch Campingplätze sind wieder offen.
- Saarland: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder für den Tourismus öffnen.
- Sachsen: Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen können öffnen.
- Sachsen-Anhalt: Ferienwohnungen können öffnen, Hotels und Campingplätze ebenfalls.
- Schleswig-Holstein: Besuche sind möglich - in Ferienwohnungen, Hotels und auf dem Campingplatz.
- Thüringen: Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen dürfen aufmachen.
3) Freibäder und Freizeitparks
- Baden-Württemberg: Freizeitparks dürfen seit Freitag öffnen, Freibäder unter Auflagen vom 6. Juni an.
- Bayern: Freizeitparks dürfen ab Samstag öffnen, Freibäder und Schwimmbadanlagen im Freien ab 8. Juni.
- Berlin: Freibäder können öffnen. Größere Freizeitparks gibt es nicht.
- Brandenburg: Freizeitparks und Freibäder können wieder öffnen.
- Bremen: Die ersten Freibäder können ab 1. Juni öffnen, ab 15. Juni sollen Freibäder bei Vorlage eines Hygienekonzeptes generell geöffnet werden. Größere Freizeitparks gibt es nicht.
- Hamburg: Freibäder dürfen vom 2. Juni an unter Auflagen wieder öffnen. Hamburg hat keine größeren Freizeitparks.
- Hessen: Für Freibäder ist der Zeitpunkt für eine Wiedereröffnung noch unklar. Freizeitparks können wieder öffnen.
- Mecklenburg-Vorpommern: Freibäder dürfen wieder öffnen. Freizeitparks sind geschlossen.
- Niedersachsen: Freibäder dürfen wieder öffnen, das gleiche gilt für Freizeitparks.
- Nordrhein-Westfalen: Freibäder dürfen öffnen, der Mindestabstand gilt auch in den Schwimmbecken. Freizeitparks dürfen Besucher hereinlassen.
- Rheinland-Pfalz: Freibäder dürfen wieder öffnen, Freizeitparks erst ab dem 10. Juni.
- Saarland: Es ist unklar, wann Freibäder und Freizeitparks wieder öffnen dürfen.
- Sachsen: Freibäder und Freizeitparks dürfen öffnen, sofern sie ein genehmigtes Hygienekonzept haben.
- Sachsen-Anhalt: Freibäder und Freizeitparks dürfen wieder öffnen.
- Schleswig-Holstein: Freibäder und Freizeitparks bleiben bis auf weiteres geschlossen.
- Thüringen: Freibäder können ab dem 1. Juni öffnen, über Freizeitparks entscheiden die Kreise in eigener Regie.
4) Kontaktbestimmungen
- Baden-Württemberg: Der Aufenthalt draußen ist auch mit Angehörigen eines weiteren Haushalts gestattet. In privaten Räumen sind Treffen mit Geschwistern und deren Familien, aber auch Treffen mit Angehörigen eines weiteren Haushalts möglich.
- Bayern: Es können sich sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Raum mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.
- Berlin: Künftig können sich neben Angehörigen zweier Haushalte auch wieder bis zu fünf Menschen zu Hause oder im Freien treffen. Das gilt unabhängig von der Frage, ob sie zusammen wohnen oder nicht.
- Brandenburg: Zwei Haushalte oder bis zu zehn Menschen dürfen zusammen sein. Private Feiern sind mit bis zu 50 Personen möglich. Die Regeln gelten jeweils für drinnen und draußen.
- Bremen: Es können sich mehrere Angehörige aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum treffen.
- Hamburg: Bis zu zehn Mitglieder zweier Haushalte dürfen sich wieder treffen, ohne dabei einen Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten.
- Hessen: Im öffentlichen Raum dürfen wieder Angehörige von zwei Haushalten gemeinsam unterwegs sein.
- Mecklenburg-Vorpommern: Im öffentlichen und privaten Raum können sich mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.
- Niedersachsen: Es dürfen sich Angehörige von zwei Haushalten in der Öffentlichkeit treffen.
- Nordrhein-Westfalen: Ab Samstag dürfen sich Gruppen mit bis zu zehn Personen im Freien treffen.
- Rheinland-Pfalz: Im öffentlichen Raum können sich Angehörige aus bis zu zwei Haushalten treffen.
- Saarland: Drinnen wie auch draußen können sich Angehörige aus bis zu zwei Haushalten treffen.
- Sachsen: Es können sich zwei Hausstände treffen.
- Sachsen-Anhalt: Bis zu zehn Menschen dürfen sich treffen, zu privaten Feiern dürfen bis zu 20 Gäste eingeladen werden.
- Schleswig-Holstein: Es können sich sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Raum mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.
- Thüringen: Draußen und auch drinnen dürfen sich die Mitglieder von zwei Haushalten treffen.
5) Fitnessstudios und Sporthallen
- Baden-Württemberg: Fitnessstudios dürfen ab dem 2. Juni wieder öffnen. Auch Sportvereine sollen dann wieder in Hallen trainieren können.
- Bayern: Fitnessstudios und Indoor-Sportstätten dürfen am 8. Juni wieder öffnen. Derzeit ist Sport in Gebäuden nur in wenigen Fällen wie Reithallen erlaubt.
- Berlin: Ab 2. Juni dürfen Fitnessstudios unter Auflagen wieder öffnen und Gruppen von bis zu zwölf Personen in Sporthallen wieder trainieren.
- Brandenburg: Fitnessstudios, Turn- und Sporthallen können seit Donnerstag unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln wieder aufmachen.
- Bremen: Sporthallen und Fitnessstudios dürfen unter Auflagen wieder öffnen.
- Hamburg: Sporthallen, Fitness- und Sportstudios, Yogastudios, Tanzschulen und Indoor-Spielplätze dürfen unter Auflagen wieder öffnen.
- Hessen: Vereine dürfen in Hallen trainieren, Fitnessstudios sind geöffnet.
- Mecklenburg-Vorpommern: Fitnessstudios dürfen ihre Türen öffnen. Auch Vereinssport darf wieder in geschlossenen Räumen betrieben werden.
- Niedersachsen: Sport in Hallen ist unter Einhaltung der Mindestabstände wieder erlaubt. Das gilt auch für Fitnessstudios.
- Nordrhein-Westfalen: Fitnessstudios sind geöffnet. Vereinssport in Hallen ist nur bedingt möglich.
- Rheinland-Pfalz: Fitnessstudios dürfen wieder aufmachen, auch Vereinssport in Hallen ist wieder möglich.
- Saarland: Sport treiben in Hallen ist erlaubt - im Fitnessstudio und beim Vereinssport.
- Sachsen: Fitnessstudios sind geöffnet, Vereinssport ist auch in der Halle erlaubt.
- Sachsen-Anhalt: Fitnessstudios dürfen wieder öffnen, auch Sport in Hallen ist erlaubt. Verboten bleiben Wettkämpfe, Zuschauer und generell Kontaktsportarten wie Ringen.
- Schleswig-Holstein: Fitnessstudios dürfen öffnen und Vereine auch in Räumen trainieren.
- Thüringen: Fitnessstudios dürfen wieder öffnen, Vereine sollen ab dem 1. Juni in Hallen zurückkehren.
6) Demonstrationen
- Baden-Württemberg: Versammlungen sind erlaubt - mit Auflagen zur Sicherstellung des Infektionsschutzes - etwa zu Abständen oder Höchstteilnehmerzahlen.
- Bayern: Über Demonstrationen soll im konkreten Einzelfall entschieden werden. Versammlungsorte müssen genügend Platz für den Mindestabstand bieten.
- Berlin: Für Demonstrationen gilt ab 30. Mai keine Begrenzung der Teilnehmerzahl mehr.
- Brandenburg: Demonstrationen im Freien mit bis zu 150 Teilnehmern sind erlaubt.
- Bremen: Versammlungen müssen angezeigt werden und können zum Infektionsschutz behördlich verboten, beschränkt oder mit Auflagen versehen werden.
- Hamburg: Größere Versammlungen sind untersagt, unter freiem Himmel können Ausnahmen genehmigt werden.
- Hessen: Sind unter Auflagen erlaubt. Prinzipiell müssen Veranstaltungen bis 100 Personen grundsätzlich nicht mehr genehmigt werden, wenn ein Hygiene- und Abstandskonzept vorliegt.
- Mecklenburg-Vorpommern: Im Freien sind Veranstaltungen mit bis zu 150 Teilnehmern erlaubt.
- Niedersachsen: Für Demonstrationen und Versammlungen unter freiem Himmel können die Behörden Ausnahmegenehmigungen erteilen.
- Nordrhein-Westfalen: Demonstrationen sind grundsätzlich erlaubt - bei Einhaltung der Abstandsregeln und einer Höchstzahl an Teilnehmern, gerechnet auf die Gesamtfläche.
- Rheinland-Pfalz: Versammlungen unter freiem Himmel mit bis zu 100 Teilnehmern sind wieder möglich.
- Saarland: Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes unter freiem Himmel sind unter besonderen Auflagen wieder erlaubt, wenn die Hygiene- und Abstandsvorschriften eingehalten werden können.
- Sachsen: Kundgebungen sind nicht mehr auf eine bestimmte Anzahl von Teilnehmern begrenzt.
- Sachsen-Anhalt: Demonstrationen sind möglich, wenn die Versammlungsbehörde sie zusammen mit dem Gesundheitsamt erlaubt. Eine pauschale Höchstgrenze für Teilnehmer gibt es nicht.
- Schleswig-Holstein: Versammlungen sind verboten, Ausnahmen aber möglich.
- Thüringen: Demonstrationen ohne Beschränkungen der Teilnehmerzahl sind möglich.
7) Schulen und Kitas
- Baden-Württemberg: Mitte Juni sollen alle Schüler zumindest zeitweise wieder Präsenzunterricht erhalten. Die Kitas sollen spätestens Ende Juni wieder vollständig öffnen. Bisher dürfen höchstens 50 Prozent der Kinder, die normalerweise die Einrichtung besuchen, gleichzeitig dort betreut werden.
- Bayern: Laut Ministerium ist rund die Hälfte aller Jahrgänge wieder an den Schulen, erst nach den Pfingstferien Mitte Juni sollen alle Schüler wochenweise in die Schule gehen. Bis 1. Juli sollen auch alle Kinder zurück in Kindergärten und Krippen dürfen.
- Berlin: Bis zum Sommer soll jedes Kita-Kind wieder ein Betreuungsangebot erhalten. Bis Ende Mai sollen alle Schüler mit verringerter Stundenzahl in die Schulen gehen.
- Brandenburg: Allen Schülern wird vor den Sommerferien der Schulbesuch und die Teilnahme am Präsenzunterricht mindestens tage- oder wochenweise ermöglicht. Bei Kitas soll ein eingeschränkter Regelbetrieb anlaufen.
- Bremen: Alle Schulklassen werden schrittweise zurückgeholt. Ab 1. Juni sollen alle Vorschulkinder wieder in Kitas kommen.
- Hamburg: Alle Schüler sollen wenigstens einmal pro Woche Unterricht in der Schule bekommen. Kitas gehen schrittweise in den Regelbetrieb.
- Hessen: Kitas sollen zum 2. Juni wieder in den eingeschränkten Normalbetrieb übergehen. Der Unterricht an den Schulen hat schrittweise wieder begonnen.
- Mecklenburg-Vorpommern: Die Schüler kehren bereits schrittweise in die Schulen zurück. Kitas stehen wieder allen Kindern offen.
- Niedersachsen: Die Notbetreuung in den Kitas wird schrittweise ausgeweitet, von Mitte Juni an soll es für alle Kinder ein zeitlich eingeschränktes Angebot für den Kita-Besuch geben. Auch die Schüler kehren nach und nach zurück, vom 15. Juni an haben alle Jahrgänge wieder Unterricht in den Schulen.
- Nordrhein-Westfalen: Kita-Kinder und Schüler kehren schrittweise zurück. Ab Ende Mai sollen alle Schüler tageweise Präsenzunterricht erhalten, ab 8. Juni soll es einen „eingeschränkten Regelbetrieb“ für alle Kita-Kinder geben.
- Rheinland-Pfalz: Der Unterricht hat stufenweise wieder begonnen, alle Schüler sollen bis Mitte Juni zumindest zeitweise wieder zur Schule gehen. Die Kitas sollen ab dem 2. Juni für alle öffnen, wenn auch mit Einschränkungen.
- Saarland: Im Laufe des Juni sollen alle Schüler zumindest zeitweise wieder an die Schule zurückkehren. Kitas sollen ab dem 8. Juni wieder eingeschränkten Regelbetrieb aufnehmen.
- Sachsen: Sachsens Kitas und Grundschulen können im eingeschränkten Regelbetrieb für alle Kinder öffnen. Schüler an weiterführenden Schulen sollen zumindest teilweise wieder an den Schulen unterrichtet werden.
- Sachsen-Anhalt: Ab 2. Juni sollen Kitas und Schulen zu einem regulären Betrieb zurückkehren. Bis zum 15. Juni sollen wieder alle Grundschüler täglich zur Schule kommen.
- Schleswig-Holstein: Für einige Jahrgänge hat der Unterricht bereits wieder begonnen. Vom 8. Juni an sollen alle Grundschüler wieder eine täglich Beschulung im Klassenverband erhalten. Der Regelbetrieb an allen Schulen soll nach den Sommerferien mit dem neuen Schuljahr am 10. August wieder starten. Vom 1. Juni an soll in den Kitas ein eingeschränkter Regelbetrieb gelten.
- Thüringen: Die Kommunen konnten selbst entscheiden, ob sie in den Kindergärten einen eingeschränkten Regelbetrieb anbieten. Bis spätestens 15. Juni soll dieser in allen Kitas starten. In den Schulen sollen spätestens nach Pfingsten wieder alle Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen können.
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