Neue Ermittlungen gegen Freddy Nock – er soll seine Ehefrau vergewaltigt haben
Die Staatsanwaltschaft ermittelt erneut gegen Freddy Nock. Er weist den Vorwurf von sich.
Gegen den bekannten Aargauer Hochseilartisten Freddy Nock, 55, läuft ein neues Strafverfahren. Seine Ehefrau wirft ihm vor, sie vergewaltigt zu haben. Die Aargauer Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen aufgenommen. Oberstaatsanwalt Daniel von Dänikel bestätigt dies der AZ, nachdem «Blick» darüber berichtet hat. «Bei der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm ist ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten Freddy Nock wegen Vergewaltigungsvorwürfen hängig», sagt von Däniken.
Wenige Wochen vor der letzten Gerichtsverhandlung im Dezember 2019 hätten sich Hinweise ergeben, dass «möglicherweise Sexualdelikte während der Ehe» stattgefunden haben könnten. Da es sich um Offizialdelikte handelt, war die Staatsanwaltschaft von Amtes wegen verpflichtet, das Strafverfahren zu eröffnen. Über die Dauer des Verfahrens, die Erhebung einer Anklage oder gar ein Gerichtsverfahren lasse sich zurzeit keine Aussage machen. Möglich ist auch, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren wieder einstellt. Das ist abhängig von der Beweislage.
Freddy Nock äussert sich gegenüber Blick wie folgt zu den neuen Vorwürfen: «Wir hatten immer wieder Sex miteinander, und das stets einvernehmlich.»
Berufung gegen Urteil
Das Bezirksgericht Zofingen hatte Freddy Nock am 11. Dezember wegen versuchter vorsätzlicher Tötung seiner Ehefrau zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Zehn Monate davon muss er absitzen. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Nock hat Berufung angemeldet.
Freddy Nock soll sich 2013 während eines heftigen Streits auf den Oberkörper seiner Noch-Ehefrau Ximena, 44, gesetzt und ihr mit beiden Händen ein Kissen aufs Gesicht gedrückt haben. Im selben Jahr, am 29. Juli, hatte er Ximenia geheiratet. (pz)
Freddy Nock vor Gericht:
- Versuchte vorsätzliche Tötung: Hochseilartist Freddy Nock muss ins Gefängnis
- Freddy Nock wird aus der Sicherheitshaft entlassen
- Urteil gegen Freddy Nock: Staatsanwalt und Verteidigung melden Berufung an
DANKE FÜR DIE ♥
Da du bis hierhin gescrollt hast, gehen wir davon aus, dass dir unser journalistisches Angebot gefällt. Wie du vielleicht weisst, haben wir uns kürzlich entschieden, bei watson keine Login-Pflicht einzuführen. Auch Bezahlschranken wird es bei uns keine geben. Wir möchten möglichst keine Hürden für den Zugang zu watson schaffen, weil wir glauben, es sollten sich in einer Demokratie alle jederzeit und einfach mit Informationen versorgen können. Falls du uns dennoch mit einem kleinen Betrag unterstützen willst, dann tu das doch hier.
Würdest du gerne watson und Journalismus unterstützen?
(Du wirst zu stripe.com umgeleitet um die Zahlung abzuschliessen)
CHF 10.00 CHF 15.00 CHF 25.00
Nicht mehr anzeigen