Wechsel zum Verband

Nach dem Questenberger Ortsrat stimmt auch der Gemeinderat zu

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Questenberg - Der Südharz-Gemeinderat hat am Mittwochabend mit deutlicher Mehrheit beschlossen, die Abwasserentsorgung von Agnesdorf und Questenberg künftig dem Wasserverband Südharz zu übertragen. Damit folgte er dem Votum des Questenberger Ortschaftsrates, der sich ebenfalls dafür ausgesprochen hatte.

Da die Verbandsversammlung schon vor mehreren Monaten grundsätzlich zugestimmt hatte, könnten nun Verband und Gemeinde beginnen, den Vertrag auszuhandeln, kündigte Bürgermeister Ralf Rettig (parteilos) an. Die Bürger dürften aber nicht etwa gezwungen werden, betonte Ortsbürgermeister Norbert Volknandt (Questenverein), übergangsweise Kleinkläranlagen zu bauen. Die Kanalisation würde wohl frühestens 2027 gebaut.

Abwasserentsorgung künftig über Wasserverband Südharz


Abwasserentsorgung

Der Wasserverband Südharz entsorgt und behandelt das Abwasser aus sechs Mitgliedsgemeinden beziehungsweise von rund 16.500 Haushalten im Verbandsgebiet. Dafür stehen ein Kanalnetz mit einer Gesamtlänge von rund 400 Kilometern, 84 Pumpwerke und 20 Kläranlagen zur Verfügung.

Das Verbandsgebiet ist in die Gebührengebiete eins (Allstedt/Sangerhausen) sowie drei (Goldene Aue) unterteilt. Das Abwasser aus Agnesdorf, Questenberg, Rottleberode, Stolberg sowie das Regenwasser aus Schwenda werden nicht vom Verband entsorgt.


Zuvor hatte Jens Lange (AfD) als Ortschafts- und Gemeinderatsmitglied beantragt, den Beschluss zu vertagen. Der Ortschaftsrat habe wegen der Corona-Einschränkungen nicht in einer Präsenzsitzung, sondern im schriftlichen Umlaufverfahren entschieden. Das empfand auch Bernd Müller aus Agnesdorf als „verfassungsrechtlich bedenklich. Man kann den Bürger nicht ausschließen.“ Langes Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

Wie die stellvertretende Bürgermeisterin Anja Wöbken sagte, sei das Thema in der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates am 12. März umfassend beraten worden und danach nur noch die Abstimmung auf schriftlichem Weg erfolgt, aus rechtlicher Sicht sei der Verfahrensweg nicht zu beanstanden. Rettig unterstrich, die Bevölkerung sei in zwei großen Veranstaltungen einbezogen worden. Dabei seien alle möglichen Varianten vorgestellt und verglichen worden. (mz)