Freundin bei Graz mit Umbringen bedroht

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Ein offenkundig betrunkener Mann (56) ist am Donnerstagabend in Hitzendorf bei Graz festgenommen worden, weil er seine Freundin mit dem Umbringen bedroht hatte. Weil auf ihn eine Waffe registriert war, wurde das Einsatzkommando Cobra gerufen. Als dieses den Mann festnahm, brach er plötzlich zusammen. Er wurde ins LKH Graz gebracht, die Frau blieb unverletzt, wie die Polizei am Freitag mitteilte.

Eine Anrainerin in Hitzendorf (Bezirk Graz-Umgebung) hatte gegen 17.00 Uhr die Polizei alarmiert: Sie hatte laute Hilferufe einer Frau sowie Schreie eines Mannes im Nahbereich der Apotheke des Ortes westlich von Graz gehört. Polizisten befragten daraufhin in einem Wohnobjekt u.a. einen 56 Jahre alten Mann und seine 54-jährige Lebensgefährtin. Beide verneinten, Schreie gehört zu haben oder selbst miteinander in Streit geraten zu sein. Gegen 17.45 Uhr verständigte eine weitere Zeugin die Polizei und teilte mit, dass der 56-Jährige seine Freundin mit dem Umbringen bedroht hätte.

Mehrere Streifen fuhren daraufhin erneut zu dem Anwesen des Mannes. Als er die Beamten erblickte, verschloss er die Eingangstür und reagierte auf keinerlei Kontaktaufnahme durch die Polizei. Da auf den 56-Jährigen eine Waffe registriert war, wurde das Einsatzkommando Cobra sowie die Verhandlungsgruppe Süd geholt. Letztere konnten den Mann dazu bewegen, die Lebensgefährtin gehen zu lassen. Als der 56-Jährige die Tür hinter der Frau wieder schließen wollte, griffen Cobra-Beamte zu. Bei der Festnahme kollabierte der offensichtlich Alkoholisierte, die Beamten leisteten Erste Hilfe. Nach der weiteren medizinischen Erstversorgung durch das Rote Kreuz wurde der Mann ins LKH Graz gebracht, wo er allerdings jegliche weitere Behandlung verweigerte. Die Staatsanwaltschaft Graz ordnete die Festnahme an. Die Einvernahmen von Opfer und Tatverdächtigem sollen im Laufe des Freitag geführt werden.

Gegen den 56-jährigen Tatverdächtigen, bei welchem auch diverse Waffen aufgefunden und sichergestellt wurden, wurde ein vorläufiges Waffenverbot und ein Betretungsverbot ausgesprochen.

Quelle: APA