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Gastronomie und Handel forderten bereits eine Lockerung der Maskenpflicht und beklagten, dass Mitarbeiter dort den ganzen Tag lang Schutzmasken tragen müssten.Foto: Erwin Pramhofer
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Lockerungen

Ab 15. Juni: Aus für Maskenpflicht in der Gastronomie und Handel

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Die Bundesregierung präsentiert am Freitag weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen. Die Maskenpflicht fällt weitestgehend - mit 15. Juni.

ÖSTERREICH. Dank der guten Lage könne die Regierung einen schrittweisen Rückzug von der Maskenpflicht bekannt geben. Weniger Regeln, mehr Eigenverantwortung ist das Motto. Die Maskenpflicht sei ein Kulturwandel gewesen, "wir können aber noch nicht gänzlich darauf verzichten, mahnte Kanzler Sebastian Kurz. Aber wir können Schritt für Schritt die Maske ein Stück weit ablegen."

Ab 15. Juni ist die Schutzmaske nur noch in drei Bereichen verpflichtend: In öffentlichen Verkehrsmitteln, im Gesundheitsbereich (etwa Apotheken) und bei Dienstleistungen, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. (z.B. Frisör). In der Gastronomie ist die Maske dann nicht mehr verpflichtend. Dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, empfiehlt die Regierung aber weiterhin dringend, Mund und Nase zu bedecken.

Speerstunde wird verlängert

Auch die Sperrstunde in der Gastronomie wird dann von 23 Uhr auf 1 Uhr ausgedehnt. Die bisherige bisherige Begrenzung von vier Erwachsenen an einem Tisch wird bereits ab dem 5. Juni aufgehoben. Zwischen den Tischen muss aber weiterhin mindestens ein Meter bestehen. "Menschen, die nichts miteinander zu tun haben" müssen in der Gastro weiter Mindestabstand halten.
Kurz warnt, dass die Lage regelmäßig evaluiert werde. Sollten die Zahlen schlechter werden, könnten die Maßnahmen wieder verschärft werden. Und weiterhin gilt die Grundregel: Abstand halten und Hände desinfizieren.

Maskenpflicht nur wenn unbedingt notwendig

Anfang der Woche hatte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) angekündigt bald ein neues Lockerungspaket zu präsentieren. Laut "Presse" soll die Maskenpflicht künftig nur dort gelten, wo sie unbedingt notwendig ist und der Mindestabstand nicht gewährleistet werden kann. Zur Zeit besagt die Lockerungsverordnung: "Beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten und eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen." Gastronomie und Handel forderten bereits eine Lockerung der Maskenpflicht und beklagten, dass Mitarbeiter dort den ganzen Tag lang Schutzmasken tragen müssten.

Anschober kündigt "Paket" an

In der "ZIB2"reagierte Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) auf die Forderungen des Kärntner Landeshauptmanns Peter Kaiser (SPÖ). Der rief nach einer regionalen Aufhebung der Maskenpflicht. Anschober sagte, er verstehe diese Argumentation sehr gut und kündigte ein "Paket" an um den Wünschen nach regionalisierten Corona-Maßnahmen entgegen zu kommen. Allerdings warnte Anschober auch vor zu vielen Lockerungen. Zwar gebe es in Kärnten nur mehr sehr wenige Corona-Fälle, aber "ein Bundesland ist keine Insel, auch dort kann das Virus eingeschleppt werden."

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Autor:
Ted Knops aus Wien

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Maria Jelenko-Benedikt