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Bild: dpa/Simon Frohn
Beschränkungen wegen Corona

Was in Berlin derzeit erlaubt ist - und was verboten

Video: Abendschau | 29.05.2020 | Iris Marx

Die Corona-Regelungen sind in Berlin inzwischen mehrfach gelockert worden. Dennoch gibt es weiterhin Einschränkungen. Hier finden Sie den aktuellen Stand der Ge- und Verbote.

Zu den Beschränkungen in Brandenburg klicken Sie bitte hier.

Hinweis: Die Angaben beziehen sich auf die am 28. Mai verkündeten Lockerungen [berlin.de] und die zuletzt veröffentliche Corona-Verordnung [gesetze.berlin.de].

Der Berliner Senat hat auf Grundlage des Beschlusses von Bund und Länder mit Bundekanzlerin Angela Merkel (CDU) am 7. Mai weitreichende Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen beschlossen, am 19. und am 28. Mai wurde die Verordnung durch den Senat noch einmal gelockert. Berlinerinnen und Berliner müssen jedoch auch weiterhin mit einigen Einschränkungen in ihrem Alltag leben.

Hier finden Sie einen Überblick über die bisher eingeführten und die angekündigten Regelungen in Berlin:

Kontaktbeschränkungen

Erlaubt: Ab 2. Juni dürfen sich zwei Haushalte oder bis zu fünf Personen aus unterschiedlichen Haushalten gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten, müssen allerdings den Mindestabstand von 1,5 Meter wahren. Als Haushalt gelten Lebenspartnerinnen und -partner sowie Kinder, für die ein Sorge- und Umgangsrecht besteht, und Wohngemeinschaften. Zudem können Kinder von einer ihnen nahestehenden Person betreut werden.

Die Regelung gilt nicht nur im öffentlichen Raum oder in Gaststätten, sondern auch in der Wohnung oder im Kleingarten.  

Nicht erlaubt: Zu allen anderen Menschen ist weiterhin ein Abstand von 1,5 Metern zu wahren. Die Kontaktbeschränkungen wurden deutschlandweit bis 29. Juni verlängert, in Berlin bis zum 4. Juli. Parks und Grünanlagen können bei Überfüllung geschlossen werden.

Einzelhandel

Erlaubt: Alle Geschäfte dürfen unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche wieder öffnen. Es darf sich dort jedoch maximal eine Person pro 20 Quadratmeter (das entspricht etwa der Größe einer Einzelgarage) aufhalten. Kundinnen und Kunden müssen beim Einkauf Mund und Nase bedecken. Ausgenommen davon sind Kinder unter sechs Jahre und Menschen, die aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen keine Maske tragen können.

Nicht erlaubt: In den geöffneten Läden dürfen keine Anreize wie etwa Sitzgelegenheiten zur Verfügung stehen, um Kundinnen und Kunden länger als nötig im Geschäft zu halten. Das gilt auch für Einkaufszentren.

Dienstleistungen und Gastgewerbe

Erlaubt: Friseurbetriebe sind geöffnet. Zudem können medizinisch notwendige Behandlungen, etwa in Podologiepraxen, durchgeführt werden. Kosmetik-, Sonnen- und Tattoostudios sowie Massagepraxen sind ebenfalls wieder offen.

Restaurants und Imbisse sind seit dem 15. Mai wieder geöffnet, allerdings nur unter begrenzten Öffnungszeiten von 6 bis 23 Uhr. Ab 2. Juni dürfen auch Kneipen und Shisha-Bars wieder bewirten. Dabei müssen Gäste und Bedienung aber Abstands- und Hygieneregeln einhalten. Speisen und Getränke dürfen nur an Tischen angeboten und verzehrt werden. Auch Spielotheken können ab 2. Juni wieder öffnen.

Kantinen in Betrieben dürfen ebenfalls öffnen, sofern die Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Fahrschulen dürfen öffnen, die Fahrlehrer müssen aber eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Stadtrundfahrten und – Führungen im Freien dürfen mit dem 25. Mai unter Einhaltung von Mindestabstand und Hygieneregeln wieder angeboten werden. 

Nicht erlaubt: Clubs und Diskotheken müssen geschlossen bleiben. Dasselbe gilt für Prostitutionsgewerbe.

Schulen und Universitäten

Erlaubt: Öffentliche und freie Schulen sowie Berufsschulen sind unter Auflagen wieder geöffnet. Schülerinnen und Schüler kehren nach Klassenstufen getrennt zurück in den Schulbetrieb. Wer einen besonderen Förderbedarf hat, soll in Berlin ungeachtet der Klassenstufe zurückkehren können. Auch Prüfungen dürfen stattfinden. Dasselbe gilt für bestimmte Prüfungsleistungen an Hochschulen, ebenso wie für zwingend erforderliche Arbeiten in Laboren und Arbeitsräumen an Universitäten. Hochschulen können für den Forschungsbetrieb auf dem Campus wieder öffnen und auch Verwaltungstätigkeiten wieder zulassen, die eine Anwesenheit vor Ort erfordern. Bilbiotheken dürfen für den Leihbetrieb öffnen. Für alle Angebote im Bildungsbereich gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln.

Nicht erlaubt: Klassen- und Schülerfahrten sind nicht gestattet. Der Präsenzlehrbetrieb an staatlichen Hochschulen ist weiterhin ausgesetzt. Einzelne Universitätsangehörige dürfen zwar in die Gebäude zurückkehren, ein Publikumsverkehr ist jedoch nicht gestattet. Mensen und Cafeterien bleiben geschlossen.

Kitas

Erlaubt: Eltern in systemrelevanten Berufen können ihre Kinder schon länger in die Kitas bringen. Darunter fallen inzwischen circa 100 Berufsgruppen. Mit dem 25. Mai haben auch Alleinerziehende einen Anspruch auf Kinderbetreuung. Die Jugendämter der Bezirke können Kitaplätze aber auch nach Kriterien des Kinderschutzes vergeben, etwa dann, wenn Familien sich durch die Krise in schwierigen Lagen befinden. Der Senat hat zudem beschlossen, dass Vorschulkinder wieder betreut werden sollen, nach dieser Regel dürfen alle Kinder wieder in die Kita, die vor dem 25. Mai 2015 geboren sind, auch die Geschwisterkinder dürfen dann wieder in die Notbetreuung gegeben werden.

Eltern, die bislang nicht von den Lockerungen im Kitabereich profitieren, dürfen Betreuungshilfen von Nachbarn oder engen Kontaktpersonen in Anspruch nehmen. Dabei gilt aber, dass nicht mehr als drei Kinder pro Person betreut werden dürfen. Zudem ist es erlaubt, Kinder beispielsweise durch Großeltern oder Familienangehörige betreuen zu lassen, wenn ohnehin schon enge soziale Kontakte bestehen. Am 8. Juni sollen die nächsten Lockerungen in Kraft treten, absteigend nach Alter sollen berufsunabhängig Kinder wieder in die Betreuung gehen. 

ÖPNV

Erlaubt: In den öffentlichen Verkehrsmitteln besteht die Pflicht zum Tragen eines Schutzes, der Mund und Nase bedeckt, und es muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Das gilt auch für Fähren, Flughäfen, Taxis, Bahnhöfe und Züge.

Nicht erlaubt: In Bussen der BVG ist der Kontakt mit den Fahrerinnen und Fahrern zu vermeiden. Daher ist der vordere Türbereich abgesperrt. Ein Ticketverkauf im Bus ist nicht möglich.

Sport

Erlaubt: Die Berlinerinnen und Berliner können ab 2. Juni wieder draußen Sport in Gruppen von bis zu zwölf Personen treiben. Die Sporthallen werden am 8. Juni wieder dafür geöffnet. Die Regeln für Veranstaltungen im Freien, bei denen ab 2. Juni bis zu 200, ab 16. Juni bis zu 500 und ab 30. Juni bis zu 1.000 Teilnehmer erlaubt sind, gelten auch im Sport. Ab 2. Juni dürfen Fitness-, Tanz- und Ballettstudios wieder öffnen. An den Geräten gilt ein Sicherheitsabstand von drei Metern. Die Frei- und Strandbäder in Berlin sind seit 25. Mai unter Auflagen wieder geöffnet.

Nicht erlaubt: Zuschauerinnen und Zuschauer sind bei Sportereignissen nicht zugelassen. Umkleide- und Duschkabinen dürfen in den Sportanlagen nicht benutzt werden. Bei den Freibädern gibt es von Bad zu Bad unterschiedliche Lösungen.

Kultur

Erlaubt: Freiluftkinos dürfen ab 2. Juni wieder Filme zeigen, Kinos ab 30. Juni. Es gilt auch hier der Mindestabstand von 1,5 Metern und eine Maskenpflicht abseits des Kinosessels. Für alle Kulturevents gelten die maximalen Teilnehmerzahlen: in geschlossenen Räumen ab 2. Juni bis zu 150 Teilnehmer, ab 30. Juni bis zu 300 Teilnehmer. Im Freien dürfen ab 2. Juni bis zu 200 Teilnehmer zusammenkommen, ab 16. Juni bis zu 500 und ab 30. Juni bis zu 1.000 Teilnehmer.

Die Außenbereiche von Tierpark, Zoo und Botanischem Garten sind für Besucherinnen und Besucher geöffnet.Gedenkstätten mit Außenbereichen sind teilweise ebenfalls geöffnet. Bibliotheken und Musikschulen dürfen wieder öffnen, Volkshochschulen allerdings erst ab 31. Mai. Museen in öffentlicher und privater Hand dürfen dann ebenfalls öffnen. Voraussetzung ist die Einhaltung der Hygieneregeln und des Mindestabstandes, sowie das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Autokinos dürfen öffnen, solange das Verdeck der Fahrzeuge geschlossen bleibt. 

Nicht erlaubt: Großveranstaltungen bleiben bis 31. August untersagt.

Feiern

Erlaubt: An privaten Feiern "aus zwingenden Gründen" dürfen ab 2. Juni bis zu 50 Personen teilnehmen. Solche Gründe können etwa Hochzeiten, Taufen oder Trauerfeiern sein. 

Nicht erlaubt: Großveranstaltungen über diesen Teilnehmerzahlen sind untersagt.

Gottesdienste

Erlaubt: Ab 30. Mai sind religiös-kultische Veranstaltungen im Freien unabhängig von der Teilnehmerzahl erlaubt. Ab 2. Juni sind Gottesdienste in Innenräumen mit bis zu 200 Personen wieder möglich. Ab 16. Juni entfällt die Teilnehmerbegrenzung gänzlich. 

Nicht erlaubt: Körperkontakt und das Herumreichen von Gegenständen sind nicht gestattet.

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

Erlaubt: Werdende Mütter dürfen zur Geburt von einer Person begleitet werden. Besucht werden dürfen Neugeborene allerdings nur eine Stunde am Tag von einer Person, die über 16 Jahre alt sein muss. Davon ausgenommen sind Geschwister. Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern dürfen einmal täglich Besuch empfangen, ebenso Menschen, die in einem Pflegeheim wohnen. Der Heimbetreiber kann die Besuchsregelung allerdings im Fall einer bestätigten Corona-Infektion in der Einrichtung im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung einschränken.

Alle Tagespflegeeinrichtungen sollen eine erweiterte Notbetreuung bis spätestens 01.07.2020 anbieten. Dabei wird die Zielgruppe für die Notbetreuung erweitert um die Gruppe von Pflegebedürftigen, deren Pflege ohne die Tagespflege nur unter besonders schweren Bedingungen möglich ist. Dazu gehören insbesondere demenzkranke Pflegebedürftige.

Nicht erlaubt: Planbare Operationen und Eingriffe in Krankenhäusern, die eine Covid-19-Notfallversorgung vornehmen, müssen verschoben werden, sofern sie eine Behandlung von Covid19-Patientinnen und -Patienten erschweren. Tageseinrichtungen und Werkstätten für Menschen mit Handicaps, bleiben geschlossen, sofern sie keine Notbetreuung anbieten. Ausgenommen sind Betriebe im medizinischen oder Pflegesektor, wie etwa Wäschereien.

Reisen

Erlaubt: Berliner Hotels, Ferienwohnungen und andere Unterkünfte sind in Berlin seit dem 25. Mai wieder eingeschränkt für touristische Zwecke geöffnet. Buffets gibt es in Hotels und Herbergen weiterhin nicht, bis auf Weiteres müssen auch Spa- und Wellnessbereiche geschlossen bleiben. Wer einen Zweitwohnsitz besitzt, kann diesen in vielen Bundesländern wieder besuchen. Zudem haben viele Bundesländer Hotels, Gaststätten und Campingplätze unter Auflagen wieder geöffnet, teilweilse jedoch unter einer Beschränkung der Gästezahl. Wellnessbereiche sind vielerorts eingeschränkt nutzbar.

Nicht erlaubt: Für das gesamte Ausland gilt bis zum 14. Juni eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes.

Demonstrationen

Erlaubt: Ab 30. Mai gibt es keine Beschränkung der Teilnehmerzahl mehr bei angemeldeten Demonstrationen unter freiem Himmel.  

Nicht erlaubt: Abstands- und Hygieneregeln müssen eingehalten werden.

FAQ zum Umgang mit dem Coronavirus

+++ Hier finden Sie unsere komplette Berichterstattung zum Coronavirus

+++ Wie sich die Fallzahlen in Berlin und Brandenburg verändern

+++ Wieso die Fallzahlen steigen und Social Distancing hilft

Ich fürchte, infiziert zu sein. Was tun?

Wenn Sie persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei das Corona-Virus im Labor nachgewiesen wurde, sollten Sie sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an Ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.

Das zuständige Gesundheitsamt kann hier ermittelt werden.

Ab dem 10. April 2020 soll nach dem Vorschlag der Bundesregierung für Einreisende nach Deutschland zudem gelten: Nach mehrtägigem Auslandsaufenthalt wird grundsätzlich eine verbindliche 14-tägige Quarantäne angeordnet. Das gilt auch für Deutsche. [bundesregierung.de]

Auf der Internetseite des Patientenservice [116117.de] finden Sie weitere Informationen dazu, wann Sie bei einer befürchteten Infektion für einen Corona-Test in Frage kommen und welche Schritte zu gehen sind. Der Patientenservice ist außerdem unter der Nummer 116117 zu erreichen.

Wie kann ich mich schützen?

Bleiben Sie zu Hause! Wichtigstes Ziel ist es aktuell, die Infektionskette zu unterbrechen und die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Das gesellschaftliche Leben wurde deshalb weitgehend stillgelegt: geschlossene Schulen, Kitas und Geschäfte - keine Kino-, Spielplatz- oder Restaurantbesuche.

Außerdem gelten weiterhin folgende Grundregeln:

- Verzichten Sie auf das Händeschütteln, waschen Sie sich gründlich die Hände und halten Sie Abstand - nach Einschätzung von Experten mindestens 1,5 Meter.

- Auch die sogenannte Husten- und Nies-Etikette sollte eingehalten werden:Beim Husten oder Niesen mindestens einen Meter Abstand von anderen Menschen halten und sich wegdrehen.
- Am besten ein Einwegtaschentuch benutzen - nur einmal verwenden und anschließend in einem Mülleimer mit Deckel entsorgen. Wird ein Stofftaschentuch benutzt, sollte dies anschließend bei 60°C gewaschen werden.
- Nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten gründlich die Hände waschen.
- Ist kein Taschentuch griffbereit, kann in die Armbeuge geniest werden.

Desinfektionsmittel sind eine gute Unterstützung beim Händewaschen. Das Robert Koch-Institut (RKI) schreibt dazu:

"Zur chemischen Desinfektion sind Mittel mit nachgewiesener Wirksamkeit, mit dem Wirkungsbereich 'begrenzt viruzid' (wirksam gegen behüllte Viren), 'begrenzt viruzid PLUS' oder 'viruzid' anzuwenden."

Generell werden die Maßnahmen empfohlen, die grundsätzlich bei ansteckenden Krankheiten ratsam sind. So sollten akut Erkrankte möglichst zu Hause bleiben, um sich auszukurieren, damit das Virus nicht weiterverbreitet wird.

Ist das Virus meldepflichtig?

Ja. Die Ärztin oder der Arzt, der bei einem Patienten den Verdacht auf eine Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus stellt, muss dies unverzüglich (binnen 24 Stunden) dem Gesundheitsamt gemäß Coronavirus-Meldepflichtverordnung melden. Auch das Labor, das das neuartige Coronavirus bei einem Menschen nachweist, muss dies dem Gesundheitsamt melden.

Was ist das Coronavirus?
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imago images/Zuma Press

Das Wort Corona stammt aus dem Lateinischen und bedeutet Krone oder Heiligenschein. Aufgrund ihrer vielen Fortsätze erinnern die Erreger dieser Virengruppe unter dem Mikroskop an eine Krone oder an die Strahlen der Sonnenkorona.

Die Coronavirus-Familie hat viele Typen, die den Mensch befallen können. Einige lösen eine gewöhnliche Erkältung aus, während andere, die ihren Ursprung in Fledermäusen, Kamelen und anderen Tieren haben, in schwere Krankheiten wie Sars oder Mers (Mittlerer-Osten-Atemwegsyndrom) ausgeartet sind.

Das nun erstmals in China entdeckte Sars-CoV-2 ist ein neuer Virenstamm, der zuvor noch nicht beim Menschen aufgetreten war. Es gehört, wie das Sars-Virus, zu den beta-Coronaviren und hat zu 80 Prozent das gleiche Erbgut wie Sars. Die Proteine, mit denen das Virus an menschliche Zellen andockt, unterscheidet sich jedoch wesentlich von Sars.

Die ersten Fälle traten im Dezember 2019 in Wuhan auf, einer Millionenmetropole in der zentralchinesischen Provinz Hubei. Viele Betroffene konnten als Besucher oder Arbeiter eines Markts identifiziert werden, auf dem Wildtiere lebend verkauft oder zum Schlachten angeboten worden. Offensichtlich spielt dieser Markt eine wichtige Rolle beim Überwinden der Arten für das Virus. Von welchem Tier Sars-Cov-2 zuerst auftrat, ist noch unklar. In Wuhan fanden erste Übertragungen von Mensch zu Mensch statt.

Der offizielle Name für die neue Krankheit lautet inzwischen Covid-19. CO steht für Corona, VI für Virus, D für Krankheit (disease) und 19 für das Jahr, in dem es auftauchte.

Woher kommt das Virus?

Die WHO sucht noch nach der tierischen Quelle für das neue Virus. Bekannt ist: Das Reservoir aller Coronaviren sind bestimmte Fledermaus-Arten, die Hufeisennasen-Fledermäuse. Da Fledermaus und Mensch nicht so eng in Berührung kommen, dass eine Übertragung stattfinden könnte, geht die Wissenschaft von einem Zwischenwirt aus.

Christian Drosten, Virologe von der Charité, sprach sich gegen die Theorie chinesischer Wissenschaftler aus, dass das "Schuppentier" oder Tannenzapfentier dieser Zwischenwirt sein könnte: "Schuppentiere fressen keine Fledermäuse, und wir würden schon eher eine carnivore (fleischfressende, Anm. d. Red.) Tierart vermuten, die Fledermäuse jagt", sagte Drosten.

Auch bei Sars und Mers hatten Tiere das Virus an den Menschen weitergegeben: Sars ging 2002 von Schleichkatzen oder Marderhunde auf den Menschen über, ebenfalls in China. Bei Mers waren zehn Jahre später Kamele die Ausgangstiere, das Ursprungsland war Saudi-Arabien.

Wie geschieht die Krankheitsübertragung?

Vermutlich wird Covid-19 auf dem Luftweg weitergetragen. Menschen atmen sogenannte Aerosole ein, winzig kleine mit Erregern bestückte Tröpfchen, die beim Husten oder Niesen entstehen. Offenbar können auch scheinbar Gesunde die Krankheit übertragen. Der Anteil derjenigen, die zwar von dem Virus befallen sind, aber nur milde oder gar keine Symptome zeigen, wird auf etwa 80 Prozent der Infizierten geschätzt. Viele Menschen können die Krankheit also weitergeben, ohne davon zu wissen.

Zudem ist die Inkubationszeit der Krankheit - also die Zeit, in der die Krankheit noch nicht ausgebrochen ist, vergleichsweise lang. Bis zu 14 Tage können zwischen Infektion und den ersten Symptomen liegen. Dadurch ist das Virus schwer einzudämmen.

Auch Flächen und Griffe, die zuvor von Infizierten angefasst wurden, gelten als Infektionsquellen.

Wie ansteckend ist das Virus?

Im Schnitt steckt ein Infizierter zwei bis drei Menschen an. Ob das so bleibt, hängt davon ab, wie gut die Eindämmungsmaßnahmen sind – die Rate der Weitergabe muss unter den Faktor 1 fallen, um die Ausbreitung von Sars-Cov-2 zu stoppen.

Zum Vergleich: Ein Grippekranker gibt Influenzaviren an zwei bis drei Leute weiter. Besonders ansteckend sind Masern: zwölf bis 18 Personen werden durch einen Infizierten krank.

Die Übertragbarkeit dieses neuartigen Virus ist höher als anfangs gedacht, da es sich ähnlich wie das Grippe- oder Influenzavirus bereits im Rachen vermehrt - und nicht erst in der Lungentiefe wie Sars. Das vereinfacht den Nachweis mit Hilfe von Rachenabstrichen - verkürzt aber auch den Übertragungsweg und erklärt die hohe Ansteckungsgefahr.

Wer ist besonders gefährdet?

Zu den Risikogruppen gehören diejenigen, die schon vorher krank waren. "Eine besondere Risikogruppe sind zudem ältere Menschen, dabei gebe es eine Betonung auf das männliche Geschlecht", so der Berliner Virologe Christian Drosten.

Mit Vorerkrankungen sind vor allem solche Erkrankungen gemeint, die die Immunabwehr schwächen, wie chronische Lungen- oder Nierenkrankheiten. Gefährlich werden könne das Virus auch für Menschen mit transplantierten Organen oder denen, die an einem Tumor leiden, sagte der Leiter der Infektiologie des Gesundheitsamtes Frankfurt am Main, Antoni Walczok, dem Hessischen Rundfunk.

Für die meisten Kinder, jungen Menschen und Menschen im mittleren Alter ist das Coronavirus aller Wahrscheinlichkeit nach nicht lebensgefährdend, wenn sie grundsätzlich gesund sind. Das ist der aktuelle Stand der Forschung. Für Infizierte sei vor allem entscheidend, wie der Körper mit dem Virus fertig werde, sagt Torsten Bauer, Chefarzt für Pneumologie am Helios Klinikum Emil von Behring in Berlin-Zehlendorf, im rbb.

Wie funktioniert der Test?

Beim Verdacht auf das Coronavirus Sars-Cov-2 wird der Erreger in der Regel mit einem molekularbiologischen Test nachgewiesen. Zunächst nimmt ein Arzt eine Probe aus den Atemwegen eines Patienten - entweder einen Abstrich oder ausgehusteten Schleim. Spezialisten bereiten diese Probe dann im Labor auf und suchen mit einem sogenannten PCR-Test nach dem Erbmaterial des Virus. Vereinfacht gesagt wird dabei ein bestimmter Abschnitt des Viren-Erbguts millionenfach kopiert.

Die Kopien werden mit einer sogenannten Sonde farblich markiert. Diese Farbmarkierung kann dann mit komplexen Geräten sichtbar gemacht werden. Sind entsprechende Farbsignale vorhanden, handelt es sich um eine "positive Probe". Unter idealen Bedingungen dauert ein solcher Test im spezialisierten Labor drei bis fünf Stunden.

Getestet werden nach Angaben von Stephan Hofmeister, dem stellvertretenden Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, nur ernsthaft Erkrankte, die auch Kontakt zu infizierten Personen hatten. Die Kosten für die Tests übernehmen die Kassen.

Wer kontrolliert, ob sich Betroffene an die Quarantäne halten?

Quarantänemaßnahmen werden nach dem Infektionsschutzgesetz durch die zuständigen Gesundheitsämter verhängt. Wer gegen die  angeordnete Quarantäne verstößt, macht sich strafbar, wie das Bundesinnenministerium auf seiner Web-Site mitteilt. Bei vorsätzlicher Handlung drohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsentzug. Laut Bundesinnenministerium sind die Polizeibehörden vor Ort für die Durchsetzung der Quarantäne-Anordnung zuständig.

Eine Umfrage von rbb24 unter Brandenburger Gesundheitsämtern und beim Landesgesundheitsministerium ergab, dass einige Gesundheitsämter die Einhaltung per Telefon überprüfen, wenn die Betroffenen einen Festnetzanschluss haben.  Sollten die Menschen mehrmals nicht erreichbar sein, würde auch das Ordnungsamt "anlassbezogen" nachfragen, mit anderen Worten: es wird per Hausbesuch kontrolliert. Die Berliner Polizei teilte mit, sie würden nur im Rahmen der Amtshilfe tätig, also wenn die Gesundheitsverwaltung darum bittet.

Was sind die Symptome?

Husten und Fieber sind die häufigsten Anzeichen für Covid-19, aber auch andere Erkältungssymptome wie Schnupfen oder Halskratzen oder Fieber können Anzeichen sein. Laut RKI leiden einige Betroffene auch an Durchfall.

Mehrer Studien weisen zudem darauf hin, dass der plötziche Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns auch ein Symptom einer Coronavirus-Infektion ist [br.de]. 

Die Erkrankung tritt in der Regel als Erkältungskrankheit in Erscheinung. Die besondere Risikogruppe sind ältere Patienten. Es erkranken mehr Männer als Frauen.

Bei einigen Patienten nimmt die Erkrankung einen schwereren Verlauf und führt dann zu Atemproblemen und einer Lungenentzündung. Bei Menschen mit einem schweren Krankheitsverlauf dauert die Krankheit drei bis sechs Wochen, bis sie wieder abklingt. Wahrscheinlich sind die Betroffenen während der gesamten Erkrankungszeit ansteckend. Leichter Betroffenen erholen sich innerhalb von zwei Wochen

Todesfälle traten bisher vor allem bei Patienten auf, die älter waren und/oder bereits zuvor an chronischen Vorerkrankungen litten.

Welche Behandlung gibt es für Infizierte?

China vermeldete im Januar erste Erfolg bei der Behandlung betroffener Patienten - Fieber und Atemwegssymptome seien zurückgegangen, das Virus nicht mehr nachweisbar. Allerdings ist unklar, womit die Chinesen behandelt haben.

Der WHO zufolge gibt es bislang weder eine Impfung noch eine spezielle Therapie gegen Sars-CoV-2. Vielmehr werden die Patienten symptomatisch therapiert: mittels Gabe von Sauerstoff, Antibiotika, fieber- und schmerzsenkenden Therapien sowie Stabilisierung des Flüssigkeitshaushaltes.

Weltweit sind Wissenschaftler mit der Entwicklung eines Impfstoffes beschäftigt.

Doch das Robert Koch-Institut hat Hoffnungen auf einen baldigen Impfstoff gedämpft. Auch Bundesforschungsministerin Anja Karliczek (CDU) mahnt zu Geduld. "Die Entwicklung braucht ihre Zeit", sagte sie. Es gebe bei der Entwicklung von Medikamenten hohe Sicherheitsstandards. "Soweit wir es verantworten können, beschleunigen wir die Verfahren."

Gibt es Immunität gegen das Virus?

Im Moment ist leider noch nicht hundertprozentig bewiesen [tagesschau.de], dass Menschen immun gegen das Virus sind, wenn sie sich infiziert und die Krankheit überstanden haben.

Nach allem was man derzeit weiß, scheint das aber der Fall zu sein. So gab es eine erste Studie [biorxiv.org], bei denen Affen, die bereits die Erkrankung durchgemacht hatten, wieder dem Virus ausgesetzt wurden - und gesund blieben. Außerdem haben chinesische Forscher [jamanetwork.com] fünf an Covid-19 erkrankte Patienten mit Blutplasma von Genesenen behandelt. Anschließend ging es den Erkrankten besser, was dafür spricht, dass die Antikörper im Blut gegen das Virus helfen.

Allerdings sind beide Studien mit Vorsicht zu betrachten. Bei der einen Studie ging es um Affen, bei der anderen war die Zahl der Behandelten mit fünf Personen sehr gering. Trotzdem gehen Experten davon aus, dass sich das Virus in dieser Hinsicht ähnlich verhält wie andere Coronaviren, gegen die man nach überstandender Infektion vorerst immun ist.

"Wir wissen aber nicht, wie lange die Immunität hält", betont RKI-Präsident Wieler. Der Schweizer Marcel Salathé geht  allerdings vorsichtig davon aus, dass man nach einer Erkrankung mehrere Jahre wohl immun ist.

Sind Infizierte ohne Symptome ansteckend?

Ja, das scheint leider der Fall zu sein und macht die Eindämmung der Ausbreitung so schwer. So wurden wohl einige der ersten Fälle in Bayern von einer infizierten Reisenden aus China angesteckt, die keinerlei Symptome zeigte.

Etwa die Hälfte der Menschen, die sich angesteckt haben, bemerkten das gar nicht, sondern gingen höchstens von einer normalen Erkältung aus. Von denjenigen, die etwas merken, werden laut Robert-Koch-Institut (RKI) vier von fünf nur leicht krank.

Bis wann ist man ansteckend?

Das Robert-Koch-Institut (RKI) schreibt für Infizierte, die keinen Krankenhausaufenthalt hatten, vor, dass mindestens 14 Tage seit Symptombeginn vergangen sein müssen und die Symptome seit 48 Stunden abgeklungen sein müssen.

Für Infizierte, die im Krankenhaus waren, müssen mindestens 14 Tage seit der Entlassung vergangen sein und sie müssen ebenfalls 48 Stunden symptomfrei sein.