Bundesagentur für Arbeit fordert Zuschüsse: Arbeitslos wegen Corona: IfW erwartet 50 Milliarden Euro Mehrkosten für Sozialkassen
by FOCUS OnlineDie Sozialkassen müssen in der Folge der Corona-Pandemie in diesem und dem nächsten Jahr insgesamt mit 50 Milliarden Euro Mehrkosten rechnen. Das berichtet das Nachrichtenmagazin FOCUS unter Berufung auf Berechnungen des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW).
Danach schätzt IfW-Ökonom Jens Boysen-Hogrefe die Zusatzlasten im laufenden Jahr auf 30 Milliarden Euro und 2021 noch einmal auf 20 Milliarden Euro. Die Gründe seien unter anderem ein deutlicher Anstieg der Arbeitslosigkeit und damit zusätzliche Ausgaben.
Wie FOCUS weiter schreibt, erwartet Christiane Schönefeld, Finanzvorstand der Bundesagentur für Arbeit (BA), allein bei ihrer Behörde ein Defizit von 4,7 Milliarden Euro in diesem Jahr. Schönefeld sagte dem FOCUS, statt den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung anzuheben, müsse der Bund entsprechende Zuschüsse an die BA leisten.
Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Carsten Linnemann, unterstützt die Forderung. Dem FOCUS sagte Linnemann, die Belastung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit Sozialabgaben dürfe nicht über 40 Prozent steigen.
Bestimmungen für Arbeitslosengeld in Deutschland
Anspruch
Wer in Deutschland Arbeitslosengeld (ALG I) bekommen will, muss drei Voraussetzungen erfüllen:
- arbeitslos sein.
- sich persönlich bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet haben
- in den vergangenen zwei Jahren mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis (z.B. einer versicherungspflichtigen Beschäftigung) gestanden haben (Anwartschaftszeit)
Höhe der Unterstützung
Die Höhe des Arbeitslosengeldes wird in der Regel nach dem vorher erzielten beitragspflichtigen Arbeitseinkommen festgelegt. Als Grundlage dient das individuelle durchschnittliche beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt des letzten Jahres. Aus dem Jahres-Bruttoentgelt vor der Arbeitslosigkeit wird das durchschnittliche tägliche Brutto ermittelt (Jahres-Bruttoentgelt geteilt durch Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt im letzten Jahr). Dieses sogenannte tägliche Bemessungsentgelt vermindert sich um pauschale Abzüge (z. B. für die Sozialversicherung oder die Lohnsteuer).
Davon erhält ein Arbeitsloser ohne Kind 60 Prozent und mit Kind 67 Prozent.
Beispielrechnung
Silke Maier, 36 Jahre, arbeitslos seit 01.09.2019, Steuerklasse I, kein Kind
Jahres-Bruttoentgelt im letzten Arbeitsjahr: 25.000 Euro
25.000 Euro: 365Tage im Jahr = 68,49 Euro tägliches Bemessungsentgelt (brutto)
Minus pauschale Abzüge für Lohnsteuer (6,46 Euro), Solidaritätszuschlag (0,35 Euro), Sozialversicherungspauschale (20% = 13,70 Euro) verbleibt ein Leistungsentgelt von 47,98 Euro.
60 Prozent davon sind 28,79 Euro am Tag und 863,70 Euro im Monat, soviel ALG I erhält Frau Maier.
Wie lange wird ALG I gezahlt?
Das hängt davon ab, in welchem Alter jemand arbeitslos wird und wie lange er vorher als Arbeitnehmer beschäftigt war. Haben Sie innerhalb von zwei Jahren zwölf Monate lang versicherungspflichtig gearbeitet, bekommen Sie die Unterstützung sechs Monate gezahlt. Wenn Sie innerhalb der letzten fünf Jahre länger als zwölf Monate beschäftigt waren, kann sich Ihr Anspruch auf ALG I auf bis zu zwölf Monate verlängern. Wer noch keine 50 Jahre alt ist, profitiert vom Arbeitslosengeld maximal ein Jahr
Was ist ALG II?
Mit dem Arbeitslosengeld II – bekannter als „Hartz IV“ - sollen Arbeitslose ein Leben führen, das der Würde des Menschen entspricht. Der offizielle Begriff für die Leistung lautet „Grundsicherung für Arbeitssuchende“. In Deutschland gibt es rund 5,6 Millionen Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfänger.
Diese Regelsätze gelten seit Januar 2020
Veränderung gegenüber 2019 in Klammern