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dpa/Julian Stratenschulte/dpa/Symbolbild Ein Mann geht an einer Filiale der Sparkasse vorbei.

Kritik an Absicherung: 7-Seiten-Analyse aufgetaucht: EZB und Finanzaufsicht wollen bei der Sparkassen aufräumen

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Die Sparkassen müssen ihr Sicherungssystem umbauen. Dass EZB und Bankenaufsicht mit den bisherigen Regelungen unzufrieden sein würden, war bereits bekannt. Ihre Forderungen gehen jetzt aber weiter als gedacht.

Rechtlich ist zwar jede Sparkasse und jede Landesbank in Deutschland ein eigenes Unternehmen, doch im Verbund unterstützen sich die Institute gegenseitig, vor allem dann, wenn eines in Not gerät. Dafür gibt es ein das so genannte Institutsicherungssystem (IPS) mit Fonds, aus denen notleidende Banken etwa Mittel beziehen können.

Dieses System muss nun aufgeräumt werden, sagen Europäische Zentralbank (EZB) und die Bankenaufsicht Bafin. Dass beide Institutionen das fordern würden, war schon seit Jahresanfang klar. Jetzt berichtet das „Handelsblatt“ aus einem Brief mit einer siebenseitigen Analyse von EZB-Generaldirektor Patrick Amis und Bafin-Chef Raimund Röseler an Helmut Schleweis, den Chef des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV).

Prüfer machen sieben Kritikpunkte bei Sparkasse aus

Demnach stößt den Prüfern auf, dass das Sicherungssystem schlecht organisiert sei: „Komplexe Entscheidungsprozesse und das Fehlen klarer Zuständigkeiten verhindern die rasche Lösung von Stützungsfällen“, steht in dem Brief. Zudem gäbe es zu wenige Anreize für den IPS, bei Problemfällen tatsächlich einzugreifen.

Die Organisation des Sicherungssystems zu überarbeiten, dürfte für die Sparkassen und Landesbanken keine unüberwindliche Hürde sein. Doch die Prüfer haben noch sechs weitere Punkte ausgemacht: So sollen die internen Kontrollen verschärft werden, Haftungslimits aufgehoben und bestimmte Hilfsfonds zusammengelegt werden.

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Neuer milliardenschwerer Hilfsfonds soll entstehen

An anderer Stelle müssen dafür neue Töpfe entstehen: So kritisieren EZB und Bafin etwa, dass die im Sicherungssystem hinterlegten Gelder nicht nur für die Stützung notleidender Banken gedacht sind, sondern auch für die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Absicherung der Spareinlagen von Kunden. Das dürfe nicht sein, heißt es in dem Brief. Der DSGV müsse für Hilfen einen neuen Fonds einrichten.

Der Verband wird nun aufgefordert, einen Plan vorzulegen, wie ein solcher Fonds in Zukunft organisiert werden könnte. Im bisherigen Topf sollen die Mittel verbleiben, die für die Sicherung der Spareinlagen notwendig sind.

Sparkassenverband wehrt sich gegen EZB-Kritik

Das ist für die Sparkassen und Landesbanken mehr als nur ein organisatorisches Problem. Denn für den neuen Hilfsfonds müssen sie nun neue Gelder aufbringen. Das wird nicht günstig: Sieben Milliarden Euro müssen für die Sicherung der Spareinlagen zurückgelegt werden, das sind 0,8 Prozent der gesamten Einlagen. Wie viel für einen Notfonds nötig ist, ist bisher nicht bekannt.

Entsprechend reagiert der DSGV angesäuert über die Forderungen aus Frankfurt. Im neunseitigen Antwortschreiben, aus dem das Handelsblatt ebenfalls zitiert, argumentiert Schleweis, die bisherigen Rücklagen seien absolut ausreichend. Zudem würde EU-Recht nicht vorsehen, mehr als die geforderten 0,8 Prozent der Einlagen anzusammeln.

Auch bei den organisatorischen Änderungen sieht Schleweis Probleme. Viele Strukturen seien historisch gewachsen und an den jeweiligen Landesverfassungen der deutschen Bundesländer orientiert. Diese jetzt aufzubrechen, sei nicht immer möglich, jedenfalls nicht alleine durch den DSGV.

Was der Verband von den EZB- und Bafin-Forderungen am Ende tatsächlich umsetzen muss, wird jetzt erst verhandelt. Die Prüfer werden das Antwortschreiben des DSGV auswerten und ihre Forderungen dann anpassen. Frühestens im Sommer dürfte dann das endgültige Ergebnis feststehen. Währenddessen will auch der DSGV prüfen, welche Forderungen sich wie umsetzen ließen.

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