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Social Media-Erlass: Trump unterbindet die freie Meinungsäußerung

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US-Präsident Donald Trump hat mit einem Dekret seinen angekündigten Eingriff in Social Media-Unternehmen in die Tat umgesetzt. Die gestern unterzeichnete Verordnung wird von seinen eigenen Parteikollegen und Verfassungsrechtlern ziemlich kritisch gesehen. Der Sinn hinter dem Erlass erschließt sich inhaltlich kaum. Denn laut den beigefügten Kommentaren soll die neue Regelung dafür sorgen, dass die Betreiber von Social Media-Plattformen nicht mehr nach eigenem Gutdünken in die Meinungsäußerungen ihrer Nutzer eingreifen dürfen. Das sei notwendig, weil wenige große Unternehmen die Medien für den größten Teil der öffentlichen und privaten Kommunikation bieten.

Der Wortlaut der juristischen Regelungen in der Verordnung betrifft aber ein völlig anderes Thema. Trump beseitigt hier eine Regelung, die sich inzwischen seit Jahrzehnten bewährt hat: Zukünftig sollen die Betreiber von Online-Plattformen direkt für die Inhalte verantwortlich sein, die von den Nutzern eingestellt werden. Der Präsident setzt dafür ein Gesetz außer Kraft, das die Plattformbetreiber seit 1996 davor schützt, wegen der von Dritten bereitgestellten Inhalte verklagt zu werden. Der Artikel 230 im Communications Decency Act, um den es geht, wird unter Rechtsgelehrten gern als "die 26 Wörter, die das Internet erschufen" bezeichnet.

Würde die neue Regelung so durchgesetzt werden, wie es der Wortlaut des Erlasses besagt, müssten Twitter, Facebook & Co. alle Beiträge und Kommentare zukünftig erst einmal einer Prüfung unterziehen, bevor sie veröffentlicht werden können. Alles, was irgendjemandem vor den Kopf stoßen könnte, würde man dann besser nicht freischalten, um das jeweilige Unternehmen vor einer kaum zu überblickenden Klageflut zu schützen. Wie dies einen Schutz der Meinungsfreiheit gewährleisten soll, den Trump propagiert, erschließt sich schlicht nicht.

Umsetzung unwahrscheinlich

Es ist allerdings wenig wahrscheinlich, dass es je zu einer Umsetzung der Verordnung kommt. Rechtsexperten aus beiden politischen Lagern haben bereits ernsthafte Bedenken angemeldet, ob die Regelung auch nur annähernd mit der US-Verfassung in Einklang zu bringen wäre. Zumal auch die Zuständigkeiten völlig fraglich sind.

"Trump nimmt einfach mal die Rechte der Gerichte und des Kongresses für sich in Anspruch, um Gesetze umzuschreiben, die sich seit Jahrzehnten bewährt haben", kommentierte der demokratische Senator Ron Wyden, der die bisherige Regelung damals mit entwarf. "Er entscheidet aus seiner eigenen Interessenslage heraus, was legal sein soll."

Verantwortlich für die Umsetzung der neuen Regelung wäre die US-Telekommunikationsbehörde FCC. Allerdings handelt es sich bei dieser um eine unabhängige Behörde, die nicht den direkten Weisungen des Präsidenten unterliegt. Insofern sei es fraglich, ob diese sich ohne weiteres auf den neuen Kurs bringen lässt, erklärte der ehemalige FCC-Kommissar Robert M. McDowell. Und selbst Trump räumte ein, dass ihm klar sei, dass es Klagen gegen die neue Verordnung geben wird.

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