https://www.merkur.de/bilder/2018/03/13/9690095/1301607839-steuererklaerung-2018-1bk4WdXIG.jpg
Wer rückwirkend seine Steuererklärung abgibt, kann wohl mit einem Geldsegen rechnen.© dpa

Steuererklärung rückwirkend abgeben - viel Geld zurückkriegen

Sogar vier bis sieben Jahre

by

Für manche steht bald wieder die Steuererklärung an. Andere tun sich den Stress nur alle paar Jahre an. Wie Sie diese rückwirkend abgeben können, lesen Sie hier.

Nicht jeder Deutsche ist Jahr für Jahr dazu verpflichtet, die Steuererklärung abzugeben. Besonders Arbeitnehmer können dies auf freiwilliger Basis tun – wer viel Zettelwirtschaft zuhause liegen hat, nimmt dies auch gerne in Anspruch.

Alle anderen können sich hingegen entspannt zurücklehnen – und die Steuererklärung rückwirkend einreichen. Schließlich entrichten Sie bereits monatlich eine Lohnsteuer. Welche Bedingungen Sie erfüllen müssen und auf welche Fristen Sie besser achten sollten, erklärt Ihnen die Redaktion.

Steuererklärung rückwirkend auf vier Jahre abgeben

Grundsätzlich ist eine Steuererklärung sinnvoll, um sich einen Überblick zu verschaffen, ob man zu viel oder zu wenig Steuern unterm Jahr gezahlt hat und/oder etwaige Freibeträge in Anspruch nimmt. Wer dies nämlich nicht tut, auf den können in der Folge zum Beispiel saftige Steuernachzahlungen drohen. Es gibt allerdings Personengruppen, die dazu verpflichtet sind, jedes Jahr bis zum 31. Juli (neue Regelung) des Folgejahres eine Steuererklärung abzugeben. Dazu gehören:

Wenn Sie aber nicht dazu verpflichtet sind, raten Experten sogar eher dazu, eine Steuererklärung rückwirkend einzureichen. Der Grund dafür: Oftmals können Sie damit rechnen, dass Sie zu viel gezahlt haben und Geld zurückerhalten. Schließlich zahlen Sie unterm Jahr bereits entsprechend Ihrer Lohnsteuerklasse Steuern.

Sonderausgaben oder Werbekosten wie Fahrtkosten, Arbeitsmaterial oder Geschäftsessen werden lediglich in Form eines Pauschbetrags berechnet. Doch in vielen Fällen können die entstandenen Kosten übers Jahr diesen Betrag übersteigen. Das gilt bei Sonderausgaben bereits, wenn diese (Stand 2018) über 36 Euro (bei Ehepaaren über 72 Euro) liegen, bei Werbungkosten sollte es mehr als 1.000 Euro.

Lesen Sie hier, wie Sie auch als Familie viel Geld durch eine Steuererklärung sparen können sowie als frischgebackenes Ehepaar.

2009 hat der Bundesfinanzhof per Gesetz entschieden, die Frist für rückwirkende Steuererklärungen von zwei auf vier Jahre anzuheben. Das bedeutet normalerweise: So können Sie bis zum 31. Dezember rückwirkend eine Steuererklärung für vergangenen vier Jahre machen. Aber: Bis zu diesem besagten Tag muss diese dem Finanzamt vorliegen. Da sich allerdings in vier Jahren viel anstauen kann, empfehlen Steuerexperten in diesen Fällen oftmals den Gang zum Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater.

Lesen Sie auch: Wie Sie eine Steuererklärung mit dem ElsterFormular elektronisch erstellen können, erfahren Sie hier.

Grundsätzlich empfiehlt es sich – um auch der Lohnsteuerhilfe oder dem Berater die Arbeit zu erleichtern – alle Belege und Unterlagen, die sich über das Jahr ansammeln, in Ordner oder dergleichen ordentlich zu sortieren und abzuheften. Doch was tun, wenn Sie die Frist nach vier Jahren verschwitzt haben? Dann haben Sie sie wohl oder übel verpasst – eine Fristverlängerung ist zu diesem Zeitpunkt nämlich nicht mehr möglich.

Erfahren Sie hier, warum es so wichtig ist, alle Belege bis zu zehn Jahre aufzubewahren.

Warum Sie sogar von einer rückwirkenden Steuererklärung profitieren

Dagegen müssen Sie selten bei einer rückwirkenden Steuererklärung damit rechnen, dass Sie Geld nachzahlen sollen. Falls dies allerdings der Fall sein sollte, empfehlen Steuerexperten, seine abgegebene Steuererklärung zurückzuziehen. Dazu reichen Sie lediglich per Schreiben einen Einspruch innerhalb vier Wochen nach Erhalt Ihres Steuerbescheids beim Finanzamt ein. Damit gilt die Steuererklärung als nicht abgegeben – und Sie brauchen nicht nachzuzahlen.

Doch auch Studenten profitieren davon, die Frist von vier Jahren abzuwarten. Diese müssen schließlich oftmals während ihres Studiums keine Steuererklärung abgeben. Wenn sie diese dann rückwirkend einreichen, können zum Beispiel nach dem Studium Ausgaben für ein Zweitstudium voll absetzen. Diese Kosten können Sie, sobald Sie Ihr erstes Gehalt im Beruf beziehen, als Werbungskosten abziehen lassen. Diese werden dann meist mit den Steuern auf die ersten Gehälter verrechnet – und Sie zahlen so im ersten Berufsjahr weniger Lohnsteuer.

Erfahren Sie hier, wie Sie die Abgabefrist legal umgehen können.

Doch Vorsicht: Für das Erststudium (zum Beispiel Bachelor of Arts) gilt diese Regelung allerdings nicht. Das Finanzamt erkennt hier etwaige Studienkosten nur als Sonderausgaben und nicht als Werbungskosten an. Deshalb ist ein Verlustvortrag nicht möglich. 

Mehr erfahren: Steuererklärung - Sie haben falsche Angaben gemacht? So müssen Sie jetzt vorgehen.

Studenten können sogar bis zu sieben Jahre rückwirkend einen Verlustvortrag stellen

Gut zu wissen: In manchen Fällen können Sie die Steuererklärung rückwirkend sogar bis zu sieben Jahre einreichen. Das geht dann, wenn Sie einen sogenannten Verlustvortrag geltend machen wollen. Das rentiert sich besonders für Azubis und Studenten. Zwar soll der Fiskus bereits mehrmals überlegt haben, nur die Vier-Jahres-Frist anzuerkennen, doch bis jetzt können Studenten & Co. noch von einer Verlustfeststellung rückwirkend auf sieben Jahre Gebrauch machen. In dieser machen Sie Ihre Studienkosten (Verluste) in einer Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt geltend. Das heißt, am Ende erhalten Sie Geld in Form einer Steuerrückzahlung zurück.

Auch interessant: Die beiden Steuersoftwares ElsterOnline und Wiso im Check - mit welcher sparen Sie mehr Geld? 

Wenn Sie also Student sind und ein Zweitstudium (Master oder Bachelor mit vorheriger Berufsausbildung) erfolgreich abgeschlossen haben, erfolgt nach sorgfältiger Prüfung ihres Verlustvortrags schließlich eine sofortige Steuererstattung. Falls Sie allerdings für eine so lange Zeit nicht alle Belege zusammen haben, reicht es aus, Studienkosten durch Pauschalen geltend zu machen. Oftmals fordert das Finanzamt keine Nachweise.

Lesen Sie hier weiter:  Sonderzahlungen bis 1.500 Euro sind bis Ende 2020 steuerfrei

jp

Wann Kontoauszüge und Belege in den Schredder können

Zur Fotostrecke