Gastronomie
Mehr Platz beim Essen und Trinken
Iserlohn. Gastronomen dürfen Außenfläche erweitern
Viele Gastronomiebetreiber haben sich in den vergangenen Tagen bei der Stadt Iserlohn gemeldet und über ihre immensen Schwierigkeiten berichtet, ihre Betriebe unter Beachtung der Corona-Auflagen auch nur annähernd kostendeckend betreiben zu können. Insbesondere die Reduzierung der zur Verfügung stehenden Sitzgelegenheiten stellt dabei für die Gastronomen ein immenses Problem dar. Zahlreiche Wirte haben sich daher erkundigt, ob seitens der Stadtverwaltung eine Möglichkeit gesehen wird, zumindest die für Außengastronomie zur Verfügung stehenden Flächen ausweiten zu dürfen.
Verwaltungsvorstand willGastgewerbe unterstützen
Der Verwaltungsvorstand der Stadt Iserlohn sieht sich grundsätzlich in der Verpflichtung, die Iserlohner Wirtschaft und damit auch das Gastgewerbe im Rahmen aller zur Verfügung stehenden Möglichkeiten während der Corona-Pandemie zu unterstützen. Vor diesem Hintergrund soll nach Abstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden der im Rat der Stadt vertretenen Parteien dem Wunsch der Gastronomen auf möglichst unbürokratische Weise Rechnung getragen werden.
Sondernutzung kann ausgeweitet werden
Betreiber von Außengastronomien wird daher grundsätzlich die Möglichkeit eingeräumt, über die genehmigten Flächen hinaus Gastplätze anzubieten. Hierüber ist das Ordnungsamt per E-Mail an ordnungsamt@iserlohn.de zu informieren. Inhalt der Mail sollte eine kurze Beschreibung der geplanten räumlichen Erweiterung mitsamt einer Skizze sein.
Sollten durch die Ausweitung fremde Grundstücke oder Schaufenster anderer Gewerbetreibenden betroffen sein, muss von diesen zwingend eine schriftliche Einverständniserklärung beigefügt werden. Die Sondernutzung kann dann befristet entsprechend ausgeweitet werden. Darüber hinaus wird eine vorübergehende Gestattung für den Alkoholausschank auf dieser Fläche erteilt.