"Fehl am Platz"
Ostbeauftragter attackiert linke Verfassungsrichterin
Die Wahl der Linkenpolitikerin Barbara Borchardt zur Verfassungsrichterin in Mecklenburg-Vorpommern war hochumstritten. Nun sorgte sie für neuen Unmut. Auch beim Ostbeauftragten der Bundesregierung.
Die Kritik an der neuen mecklenburg-vorpommerischen Verfassungsrichterin Barbara Borchardt ebbt nicht ab. Schon die Wahl der Linkenpolitikerin auf den Posten hatte bundesweit für Irritationen gesorgt - schließlich ist Borchardt Mitglied der Parteiströmung "Antikapitalistische Linke", die vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Mit einem Interview löst sie nun neuen Unmut aus.
Der "Süddeutschen Zeitung" sagte Borchardt diese Woche: "Es gab Mauertote auf beiden Seiten, es sind auch Grenzsoldaten erschossen worden." Auf den Einwand, es seien sehr viel mehr Menschen wegen sogenannter Republikflucht getötet worden, antwortete sie: "Das will ich gar nicht abstreiten. An dieser Tatsache gibt es auch nichts zu rechtfertigen." Zugleich kritisierte die frühere Landtagsabgeordnete "Antikommunismus in Richtung DDR".
Der Ostbeauftragte der Bundesregierung, Marco Wanderwitz, geht die Richterin nach den jüngsten Äußerungen nun scharf an. "Wer so die Opfer der Diktatur verhöhnt, ist an einem Verfassungsgericht fehl am Platz", sagte der CDU-Politiker dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".
Der Vorsitzende des Stiftungsrates der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Markus Meckel (SPD), sagte: "Ich bin ziemlich entsetzt." An das Verfassungsgericht müsse "jemand, der auf dem Boden des Grundgesetzes steht, und nicht mit dem alten Vokabular spielt". Mit ihrer Berufung entstehe "ein schlechtes Bild von Mecklenburg-Vorpommern", so Meckel.
Borchardt hatte in dem Interview versichert, sie stehe selbstverständlich auf dem Boden des Grundgesetzes. Sie war in Mecklenburg-Vorpommern mit Zweidrittelmehrheit von Abgeordneten der SPD, CDU und Linken zur Verfassungsrichterin gewählt worden. Zuvor war das einstige SED-Mitglied bereits stellvertretendes Mitglied des Landesverfassungsgerichts gewesen.
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kev/dpa