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Was ist künftig erlaubt bei privaten Feiern in Corona-Zeiten? Darüber gehen die Meinung in Winfried Kretschmanns Regierung auseinander. © Foto: Marijan Murat, dpa

Private Feiern in BW: So ringt die Regierung um eine gemeinsame Linie bei den Corona-Vorgaben für private Feiern

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Zur Klärung von Konfliktthemen kommt an diesem Freitag der Koalitionsausschuss der grün-schwarzen Landesregierung zusammen. Dabei geht es um das Thema Veranstaltungen in Corona-Zeiten. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte am Dienstag erklärt, dass private Feiern in geschlossenen Räumen ab dem 1. Juni mit bis zu zehn Menschen erlaubt sein sollen. Im Freien sollen demnach maximal 20 Menschen erlaubt sein. Die CDU-Seite bestreitet aber, dass diese Details Teil eines gemeinsamen Kabinettsbeschlusses sind - sie seien nicht abgestimmt. Die CDU hält die geplante Regelung für private Feste für nicht praktikabel.
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Weitere Lockerungen sind noch unklar

Zudem ist noch unklar, ob es zum 1. Juli und zum 1. August weitere Lockerungen für Großveranstaltungen geben wird. Geplant ist bislang, dass ab dem 1. Juni öffentliche Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen für weniger als 100 Menschen erlaubt sind. Voraussetzung dafür ist, dass die Hygiene- und Abstandsvorgaben wegen des Coronavirus eingehalten werden. Die CDU will zudem, dass die Corona-Verordnungen verständlicher für die Bürger werden und die Systematik der Verordnungen geändert wird. Das hat die CDU-Spitzenkandidatin zur Landtagswahl 2021, Susanne Eisenmann, gefordert. Grünen-Politiker haben sich dazu noch nicht geäußert.

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Es geht auch um Diesel-Fahrverbote

Der Koalitionsausschuss ist das Gremium, in dem Kretschmanns Regierung nach einer gemeinsamen Linie bei kontroversen Themen sucht. Dazu gehört die Frage, ob in Stuttgart die Diesel-Fahrverbote zur Luftreinhaltung ausgeweitet werden müssen. Bislang gibt es ein Verbot für Diesel der Euronorm 4 und schlechter und seit Anfang des Jahres auf vier wichtigen Strecken auch für Euro-5-Diesel. Zum 1. Juli müssen diese Euro-5-Fahrverbote eigentlich ausgeweitet werden - es sei denn, die Grenzwerte für Stickstoffdioxid können in diesem Jahr absehbar eingehalten werden. Das von den Grünen geführte Verkehrsministerium hatte die Ausweitung der Verbote nach Gerichtsurteilen als unvermeidbar bezeichnet - die CDU ist anderer Meinung.