Hochzeit Corona Baden-Württemberg: Private Feiern jetzt doch nur für 10 oder 20 Gäste

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Schwierige Hochzeit in Corona-Zeiten. (Symbolbild) © Foto: Fabian Strauch, dpa
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Hochzeit trotz Corona. (Symbolbild) © Foto: dpa

Große Verwirrung um weitere Corona-Lockerungen für die Gastronomie in Baden-Württemberg: Die Entscheidung über eine Freigabe von Familienfeiern bis zu 100 Personen ist offenbar negativ ausgefallen, wie das Land am Dienstag bekanntgab.

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Corona Kindergarten Baden-Württemberg Die Öffnung der Kindergärten braucht dringend gute Ideen – Ein Kommentar

Stuttgart

Schleppende Corona-Lockerung für Hochzeiten und private Feiern

Mitte Mai war angekündigt worden, dass private Veranstaltungen wie Geburtstagsfeiern, Hochzeiten oder Taufen mit bis zu 100 Personen ab dem 1. Juni uneingeschränkt wieder erlaubt werden sollten. Darauf habe sich eine interministerielle Arbeitsgruppe verständigt, hieß es. Einen entsprechenden SWR-Bericht vom 15. Mai wollte das Sozialministerium nicht weiter kommentieren. Er beziehe sich auf ein internes Arbeitspapier auf Beamtenebene, das bis dato noch nicht zwischen den Ressorts der Landesregierung konsentiert sei, war jetzt zu erfahren.

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Coronavirus Baden-Württemberg Ab Juni will das Land Privatfeiern mit 100 Teilnehmern im Südwesten erlauben

Stuttgart

Private Feiern doch nur bis zu 20 Personen erlaubt

Spätestens nach einem Zwischenfall mit 14 Corona-Infektionen bei einer Feier im norddeutschen Landkreis Leer sind an der geplanten Lockerung offenbar Zweifel aufgekommen.

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Ehingen
Corona Polizei: Keine Ausnahmen zum 1. Mai

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Stuttgart
Staatstheater in Stuttgart Neues Programm: „Konzerte trotz Corona“

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Ulm/Neu-Ulm
Private Feiern in Bayern Plant auch Bayern private Veranstaltungen mit bis zu 100 Teilnehmern zu erlauben?
Private Feiern in Bayern Plant auch Bayern private Veranstaltungen mit bis zu 100 Teilnehmern zu erlauben?

Ulm/Neu-Ulm

Wie am Dienstag bekannt wurde, werden private Feiern in Baden-Württemberg ab 1. Juni nur unter strengen Voraussetzungen wieder erlaubt. Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern sollen dann mit bis zu zehn Menschen in geschlossenen Räumen stattfinden können. Unter freiem Himmel dürfen sich bis zu 20 Menschen bei privaten Feiern treffen. Hingegen werden öffentliche Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen wie zum Beispiel Vereinsversammlungen wieder für bis zu 100 Personen erlaubt. Ob darunter auch eine „Hochzeit mit festen Sitzplätzen“ fällt, blieb zunächst im Unklaren. Kino- und Theatervorführungen sollen aufgrund der Sitzplatzregelung jedenfalls wieder anlaufen.
Laut der Göppinger Kreisvorsitzenden Susanne Weißkopf vom Wirteverband Dehoga gab es zum Thema Hochzeiten und Events schon seit Wochen viele Anfragen von Kollegen und Feierwilligen. Immerhin ist nun klar, dass diese zumindest im kleinen Rahmen ein Stück weit möglich sind. Eventuell könnte die Ungleichbehandlung von privaten Terminen im Gegensatz zu öffentlichen Anlässen aber auch Raum für Klagen vor Gericht bieten.

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Corona-Lockerung Zwei Rekordflüge nach dem Lockdown

Oppingen