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Das Foto zeigt die zerstörte Frontscheibe des Zuges der Rothaarbahn. Der Lokführer soll laut Anklage einen Gullydeckel an einer Brücke befestigt haben, in die der Triebwagen fuhr.Foto: -- / dpa
Inszenierter Anschlag

Gullydeckel-Anschlag: Lokführer ab Herbst vor Gericht

Bad Berleburg.  Am 18. September startet der Prozess gegen den Lokführer, der den „Gullydeckel-Anschlag“ auf die Rothaarbahn inszeniert haben soll.

Er soll Gullydeckel an einem Seil so an einer Brücke über den Gleisen angebracht haben, dass sie zur Falle für seinen eigenen Zug werden. Der Prozess gegen einen Lokführer wegen Vortäuschens einer Straftat wird nach Plänen des Amtsgerichts Bad Berleburg am 18. September beginnen. Es habe die Anklage der Staatsanwaltschaft Siegen zur Hauptverhandlung zugelassen, sagte ein Gerichtssprecher. Dem damals 49-Jährigen wird zudem vorgeworfen, mit der Aktion gefährlich in den Bahnverkehr eingegriffen zu haben. Es sind zwei weitere Gerichtstermine bis Anfang Oktober vorgesehen.

Der Vorfall im Wittgensteiner Land im April 2019 hatte für Aufsehen gesorgt, weil die Behörden zunächst von einem versuchten Mordanschlag ausgegangen waren: Ein Regionalzug der Hessischen Landesbahn mit dem nun Angeklagten im Lokführerstand war in eine von einer Brücke baumelnde Seilkonstruktion mit Gullydeckeln gefahren.

Angeklagter hat Vorwürfe bis jetzt bestritten - auch Motiv unklar

Die auf Höhe des Fahrerhauses angebrachten Gullydeckel hatten ein großes Loch in die Windschutzscheibe geschlagen. Verletzt wurde niemand - der Lokführer gab an, sich weggeduckt zu haben. Er war zu jenem Zeitpunkt ohne Passagiere in dem Zug zu dem Startbahnhof unterwegs.

Im Zuge der Ermittlungen geriet dann der damals 49-jährige Lokführer selbst unter Verdacht. Er hat bislang die Vorwürfe allerdings bestritten. Die Anklage stütze sich ausschließlich auf Indizien, wie der Gerichtssprecher sagte. So wurden DNA-Spuren an den Seilkonstruktionen gefunden.

Bei Wohnungsdurchsuchungen stießen die Ermittler außerdem auf diverse Schneidewerkzeuge, Handschuhe sowie ganz ähnliche Knoten wie an der Gullydeckel-Konstruktion am Brückengeländer - „so als hätte er es geprobt“, so der Gerichtssprecher. Das Motiv für das mutmaßliche Vorgehen des Angeklagten konnte bislang nicht ermittelt werden. (dpa)