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Tempo 30 auf den Kantonsstrassen, das fordern die vier Gemeinden Binningen, Bottmingen, Oberwil und Therwil. (Symbolbild: Keystone)

Leimentaler Gemeinden fordern Tempo 30 im Ortszentrum

In Binningen, Bottmingen, Oberwil und Therwil soll innerorts Tempo 30 herrschen. Dies fordern die Leimentaler Gemeinden in einem Antrag.

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Als Hauptargumente für ihre Forderung nach Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen in Ortskernen führen die genannten Gemeinden ins Feld: Diese Strassenabschnitte gehör- ten erstens zu den meistbefahrenen Kantonsstrassen, sie würden zweitens die ver- schiedenen Wohnquartiere voneinander trennen – und drittens könne mit Tempo 30 der Verkehrsfluss verbessert und die Umweltbelastung reduziert werden.

Kein Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen: Der ACS beider Basel befürwortet ein Verkehrskonzept, welches darauf abzielt, den Verkehr auf Hauptverkehrsachsen zu konzentrieren und dort möglichst flüssig mit Tempo 50 abzuwickeln – und solchermassen die Wohnquartiere vom Verkehr zu entlasten und mit Tempo 30 zu beruhigen.

Für das Funktionieren dieses Konzeptes und um sicher zu stellen, dass kein Verkehr in die Wohnquartiere verdrängt wird, sind leistungsfähige Hauptverkehrsachsen, welche den in den Quartieren nicht erwünschten Verkehr aufnehmen und flüssig bewältigen können, die zentrale Voraussetzung.

Diese Position stützt auch der die Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu , die dazu schreibt: «Von zentraler Bedeutung ist, dass das übergeordnete Strassennetz innerorts eine hohe Leistungsfähigkeit aufweist. Dadurch soll vermieden werden, dass sich Schleichverkehr auf die siedlungsorientierten Strassen verlagert».

Meistbefahrene Kantonsstrassen

Es trifft zweifellos zu, dass die fraglichen Strassenabschnitte viel befahrende Achsen sind: Dies ist allerdings erwünscht, respektive die Konsequenz davon, dass in allen umliegenden Strassen ausnahmslos und flächendeckend Tempo 30 gilt. Diese Kantonsstrassen übernehmen also – wie beabsichtigt und erwünscht – eine Sogwirkung, sammeln den Verkehr und entlasten solchermassen die Quartiere massgeblich vom Verkehr. Mit der Einführung von Tempo 30 auch auf Kan- tonsstrassen würde diese wesentliche Entlastungsfunktion zunichte gemacht.

Trennwirkung von Strassen: In der Tat haben alle Strasse nicht nur ein verbindende, sondern auch eine trennende Wirkung. Diese offenkundige Tatsache taugt allerdings in keiner Weise als Argument zur Einführung von Tempo 30 auf einer Hauptverkehrsachse.

Verkehrsfluss verbessern und Umweltbelastung reduzieren: Mit Tempo 30 würde der Verkehrsfluss nicht verbessert, sondern lediglich der heute während der Hauptver- kehrszeiten leider regelmässig anzutreffende Zustand auf den örtlichen Hauptverkehrs- achsen zementiert. Ausserhalb dieser Zeiten wäre Tempo 30 allerdings nur eine weitere Behinderung für den motorisierten und auch den öffentlichen Verkehr.

Umweltbelastung und Lärmreduktion

Was die Umweltbelastungen anbelangt ist festzuhalten, dass die durch Einführung von Tempo 30 erzielbare Lärmreduktion äusserst gering und kaum wahrnehmbar ist. Dies allerdings auch nur unter der Voraussetzung, dass zur Durchsetzung von Tempo 30 keine Verkehrsberuhigungsmassnahmen, wie Fahrbahneinengungen oder versetztem Parkieren, ergriffen werden müssen, die zu zusätzlichen Brems- und Anfahrmanövern führen, und die erwarteten Verbesserungen gleich wieder zunichtemachen würden. Wesentlich effizienter sind stark lärmmindernde Beläge, die zweieinhalb bis fünf Mal wirkungsvoller sind als Tempo 30.

Tempo 30 macht auch die Luft nicht sauberer: Wie eine Studie des ADAC2 gezeigt hat, führt Tempo 30 weder zur Reduktion der NOx- noch zur Einsparung von CO2-Emissionen. Im Gegenteil: Die Reduktion der zulässigen Geschwindigkeit auf 30 km/h führte insgesamt sogar zu schlechteren Ergebnissen, also zu mehr Luftbelastung.

Aus all diesen Gründen hofft der ACS beider Basel zuversichtlich, dass die zuständigen Behörden der Argumentation der erwähnten Gemeinden nicht folgen – und das Begehren auf Einführung von Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen ablehnen wird.