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Versicherungskarten verschiedener Krankenkassen.© Gaetan Bally / KEYSTONE

Weil sie sich nicht an die Schweigepflicht hielten: Krankenversicherer erhalten einen Maulkorb

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Im letzten Jahr haben sich verschiedene Krankenkassen zur Prämienentwicklung geäussert. Das ist verboten, deshalb hat das Bundesamt für Gesundheit nun die Vorschriften verschärft.

Die Prämien fürs nächste Jahr abzuschätzen, gleicht im Frühling dem Blick in die Kristallkugel. Dieses Jahr ist es noch schwieriger, denn Corona vernebelt den Blick zusätzlich. Auch die Versicherer dürften sich dieses Jahr hüten, sich in einer Form zu den künftigen Prämien zu äussern. Nachdem 2019 der CEO von Helsana in einem Interview offen über die Prämienentwicklung plauderte, hat das Bundesamt für Gesundheit Mitte Mai die Spielregeln verschärft.

«Das Prämiengenehmigungsverfahren wurde leider im letzten Jahr gestört. Im Vorfeld der Genehmigung haben verschiedene Krankenversicherer bereits Aussagen zu den Prämienentwicklungen gemacht», schreibt das BAG. Dies störe den Wettbewerb. «Versicherte könnten auf Basis dieser Aussagen Entscheide treffen, die sich im Nachhinein als falsch erweisen. Deshalb ist es für die Versicherer verboten, Dritten Informationen über die zukünftigen Prämien bekannt zu geben», so das BAG.

CEOs mussten bei Berset antraben

Im letzten Jahr mussten die CEOs der Krankenversicherer beim BAG antraben. Dort ermahnte sie Gesundheitsminister Alain Berset persönlich an die Spielregeln. Dabei dürfte es im Wiederholungsfalle nicht bleiben. Das BAG warnt im Kreisschreiben deutlich, dass eine Sanktion vorgesehen ist, falls die Schweigepflicht verletzt werde. Gemäss Gesetz wären Bussen bis zu 100 000 Franken möglich.

Autor

Roman Schenkel

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