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Eine Frau arbeitet im Homeoffice, während ein Kind im Hintergrund tobt | Bildquelle: imago images/photothek

Mehr Hilfe für Familien und Gastronomen

Corona-Paket im Bundestag

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Der Lohnersatz für Eltern, die von Schul- und Kitaschließungen betroffen sind, wird verlängert. Auch Hilfe für Gastronomen beschloss der Bundestag. Die Opposition fürchtet allerdings um "die kleine Eckkneipe".

Berufstätige Eltern, die ihre Kinder wegen der Corona-Krise zuhause betreuen müssen, sollen mehr Hilfen vom Staat bekommen. Der Bundestag beschloss, dass die Lohnfortzahlung wegen eingeschränkten Kita- und Schulbetriebs künftig nicht mehr nur sechs, sondern bis zu 20 Wochen lang gezahlt werden soll.

Jedes Elternteil kann demnach die Lohnersatzzahlung für zehn statt bisher sechs Wochen in Anspruch nehmen. Alleinerziehende sollen bis zu 20 Wochen unterstützt werden. Der Anspruch auf die Lohnfortzahlung gilt auch tageweise, etwa wenn die Notbetreuung in der Kita nicht an allen Wochentagen zur Verfügung steht. Die Anspruchsdauer verlängert sich entsprechend.

Bundestag verabschiedet Steuerhilfegesetz zur Untestützung von Eltern und Gaststätten
nachtmagazin 00:40 Uhr, 29.05.2020, Victoria Schackow, ARD Berlin

Bis zu 2016 Euro im Monat

Nach einer Regelung im Infektionsschutzgesetz bekommen Eltern eine Lohnfortzahlung von 67 Prozent des Nettoeinkommens bis zu einer Grenze von 2016 Euro im Monat, wenn sie nicht arbeiten können, weil ihre Kinder wegen der Schließungen von Kitas und Schulen nicht betreut werden.

Die Lohnersatzleistung gilt für Eltern mit Kindern unter zwölf Jahren und für Eltern von Kindern mit Behinderung, unabhängig vom Alter, also auch dann, wenn diese schon erwachsen sind. Damit wird berücksichtigt, dass während der Krise viele Tageseinrichtungen geschlossen oder nur eingeschränkt geöffnet sind.

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Die erzwungenen Schließungen in der Corona-Krise haben viele Restaurants in Existenznot gebracht. | Bildquelle: RONALD WITTEK/EPA-EFE/Shuttersto

Weniger Mehrwertsteuer auf Speisen im Restaurant

Im gleichen Gesetz wurde auch die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie vorübergehend von 19 auf sieben Prozent gesenkt. So sollen Restaurants unterstützt werden, die wegen der Pandemie große Umsatzverluste haben. Die Regelung gilt vom 1. Juli dieses Jahres bis Ende Juni 2021.

Damit sollen Wirte eine Chance erhalten, ihre monatelangen Ausfälle in der Coronavirus-Krise teilweise wieder hereinzubekommen. Der Mehrwertsteuersatz auf Getränke wird allerdings nicht gesenkt. Abgeordnete der SPD betonten in der Aussprache, dass im geplanten Konjunkturpaket weitere Hilfen für die Gastronomie folgen sollen. Vor allem Kneipen müssten dann bedacht und zudem die Nachfrage in Deutschland stimuliert werden.

Getränke von Senkung ausgenommen

"Es ist nicht das beste Maßnahmenpaket, was wir für diesen Bereich erreicht haben, aber es war so gewünscht", sagte die SPD-Abgeordnete Ingrid Arndt-Bauer. Das Gesetz betreffe längst nicht alle gastronomischen Betriebe, "Kneipen sind überhaupt nicht positiv betroffen". Die Regierung müsse sie ebenso wie den gesamten Gastronomiebereich im angekündigten Konjunkturpaket "unbedingt noch berücksichtigen", sagte Arndt-Bauer.

Auch die Opposition kritisierte vor allem, dass Getränke von der Steuersenkung ausgenommen werden. "Statt der kleinen Eckkneipe zu helfen", habe die Regierung bloß den Hotel- und Gaststättenverbänden einen lange geäußerten Wunsch erfüllt, sagte der Linken-Abgeordnete Stefan Liebich. "Kneipen, Bars und Clubs bekommen gar keine Entlastung."

Till Mansmann von der FDP ergänzte, auch Biergärten und Kioske seien in den vergangenen Wochen "doch besonders hart getroffen" worden und hätten in der Regel gar keinen Umsatz gehabt. Die FDP-Fraktion stimmte dem Gesetz neben Union und SPD dennoch zu, Grüne und Linke enthielten sich trotz ihrer Vorbehalte. Einzig die AfD stimmte gegen den Gesetzentwurf, Linke und Grüne enthielten sich in zweiter und dritter Beratung im Bundestag der Stimme.

Bis zu 2,7 Milliarden Euro weniger Steuereinnahmen

Viele Gaststätten stehen Branchenangaben zufolge wegen der Corona-Auflagen vor dem Aus. Die Steuersenkung für "Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen" soll laut Bundesregierung deshalb am Ende nicht vornehmlich den Verbrauchern, sondern explizit den Gastronomiebetrieben zugute kommen. Auch Catering-Unternehmen, Supermärkte, Bäckereien und Metzgereien sollen davon profitieren, wenn sie fertige Speisen verkaufen.

Die Steuermindereinnahmen des Bundes beziffert die Regierung auf insgesamt gut 2,7 Milliarden Euro. Die Gastronomie sei wegen der strengen Hygiene- und Abstandsvorschriften besonders schwer und lange von der Corona-Pandemie betroffen, heißt es in dem Gesetzentwurf. Allerdings dürfte sich die Situation auch in dieser Branche bis Mitte kommenden Jahres wieder normalisieren.

Beschlossen wurde auch, dass Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld größtenteils steuerfrei bleiben. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.