https://www.welt.de/img/regionales/bayern/mobile208573817/8842504117-ci102l-w1024/urn-newsml-dpa-com-20090101-200528-99-225088-large-4-3-jpg.jpg
Auf der Richterbank liegt ein Richterhammer. Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild

Quelle: dpa-infocom GmbH

Urteil in Mordprozess gegen Zahnärztin erwartet

Regensburg (dpa/lby) - War es Mord oder Notwehr? Oder gibt es eine Strafe wegen Totschlags? Im Prozess gegen eine Münchner Zahnärztin soll heute vor dem Landgericht Regensburg das Urteil verkündet werden. Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft soll die Frau für die Tötung ihres Ehemannes lebenslang in Haft. Der Anklagevertreter warf der Frau Mord aus Habgier vor. Sie habe ihren Mann mit einem Folterwerkzeug erdrosselt, um ihm gegenüber im Falle einer Scheidung keine finanziellen Verpflichtungen zu haben.

Die Verteidigung dagegen legte der Tat Notwehr zugrunde und plädierte auf Freispruch. Demnach habe sich die gebürtige US-Amerikanerin von ihrem Mann bedroht gefühlt und einen Angriff abgewehrt. Für den Fall, dass das Gericht keine Notwehr anerkennen sollte, forderte die Verteidigung fünf Jahre Haft für Totschlag in einem minderschweren Fall. Die Leiche des Mannes war kurz nach der Tat Ende 2018 in einem Wald in Tschechien gefunden worden.

dpa-infocom GmbH