Schallschutz: Anträge jetzt stellen

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Rüsselsheim

mehr aus Rüsselsheim Donnerstag, 28.05.2020 - 00:00 2 min

Manche Rüsselsheimer Bürger haben Erstattungsansprüche für bauliche Maßnahmen sowie auf Entschädigungen.

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RÜSSELSHEIM - (red). Erstattungsansprüche für bauliche Schallschutzmaßnahmen im Bereich des Frankfurter Flughafens können weiterhin eingereicht werden. Darauf macht das Regierungspräsidium (RP) in Darmstadt aufmerksam. Zudem können einige Besitzer von Wohnimmobilien im Lärmschutzbereich zusätzlich Geld aus dem Regionalfonds sowie eine Entschädigung für die eingeschränkte Nutzung ihres Außenwohnbereichs erhalten. Die Antragsfristen enden 2021. Rüsselsheims Dezernentin für Mobilitäts- und Verkehrsentwicklung, Lärmabwehr und Klimaschutz, Marianne Flörsheimer, ruft die Bürger dazu auf, zu prüfen, ob und wie sie von der Förderung profitieren können. Insbesondere Gebiete im Osten Haßlochs, an der nördlichen Horlache sowie in Teilen des Berliner Viertels sind betroffen. Laut RP müssen bei Anträgen auf baulichen Schallschutz auch die Schlussrechnungen der Handwerker vorliegen. Da derzeit mit längeren Wartezeiten bei der Beauftragung von Handwerkern zu rechnen ist, empfiehlt die Behörde, dies bald zu tun. In der Tagschutzzone 1 des Flughafens können Ansprüche auf Schallschutz für alle Aufenthaltsräume der jeweiligen Immobilie geltend gemacht werden. Bei Immobilien in der Nachtschutzzone werden nur Maßnahmen für Schlafräume geprüft. Die Antragsfrist endet dafür am 12. Oktober 2021. Weiterhin können zusätzliche Landesmittel aus dem Regionalfonds für bauliche Schallschutzmaßnahmen abgerufen werden. Dafür erhalten Betroffene auf Nachweis bis zu 4350 Euro je Haushalt. Die Frist für diese Anträge endet am 31. Dezember 2021. Inhaber einer in der Tagschutzzone 1 liegenden Immobilie erhalten eine pauschale Außenwohnbereichsentschädigung – bei einem Einfamilienhaus beispielsweise 3700 Euro. Wer eine Entschädigung über eine Verkehrswert-Ermittlung seiner Immobilie beantragt, um eine höhere Summe zu erhalten, muss ein Verkehrswert-Gutachten des zuständigen Gutachter-Ausschusses für Immobilienwert-Ermittlung beifügen. Da auch hier mit Vorlaufzeiten zu rechnen ist, empfiehlt das RP, die Anträge ebenfalls zeitnah zu stellen. Fristende ist am 12. Oktober 2021. Ob Immobilien in den Zonen liegen, kann im Internet auf rp-darmstadt.hessen.de per Adress-Eingabe ermittelt werden. Dort gibt es unter dem Suchwort „Lärmschutzbereich“ auch Infos und Formulare zum Herunterladen. Auskunft gibt es außerdem per E-Mail an schallschutzprogramm@rpda. hessen.de oder unter Telefon 06151-12 31 00. Alternativ auch per Post an Regierungspräsidium Darmstadt, Team Schallschutz, 64278 Darmstadt. Rüsselsheim Ort Hessen Kreis-gross-gerau Rüsselsheim,-stadt Rüsselsheim Kommentare