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Bild: dpa/Christoph Soeder
Abstimmung im Juni

Berliner CDU fordert Stopp des Antidiskriminierungsgesetz

Das Land Berlin möchte ein Gesetz einführen, das Menschen vor Diskriminierung durch Behörden schützen soll. Aus den Reihen der Polizei gibt es scharfe Kritik. Die CDU will das Gesetz verhindern, der Bundesinnenminister spricht gar von "Wahnsinn".

Die Berliner CDU fordert vom Senat, das geplante Antidiskriminierungsgesetz (LADG) zu stoppen. Nach der scharfen Kritik von Seiten der Polizei in den vergangenen Tagen müsse das Gesetzgebungsverfahren angehalten werden, sagte Berlins CDU-Fraktionschef Burkard Dregger am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur.

Der CDU-Landesverband forderte am Mittwoch ebenfalls, das Projekt auszubremsen. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sagte dem "Tagesspiegel", das Gesetz, sei "im Grunde ein Wahnsinn" [tagesspiegel.de]. "Wir müssen hinter der Polizei stehen und dürfen sie nicht unter Generalverdacht stellen", zitiert ihn die Zeitung.

Gesetz soll Menschen vor Diskriminierung durch Verwaltung schützen

Über das Gesetz, das Menschen in Berlin vor Diskriminierung durch die Verwaltung schützen soll, will das Abgeordnetenhaus am ersten Donnerstag im Juni abstimmen. Am Mittwoch befasste sich bereits der Hauptausschuss damit.

Ein Kritikpunkt lautet, dass Polizeibeamte nach dem Gesetz nachweisen müssten, sich nicht diskriminierend verhalten zu haben, falls dieser Vorwurf erhoben werde. Im Gesetzentwurf heißt es, würden Tatsachen glaubhaft gemacht, die das Vorliegen eines Verstoßes gegen das Diskriminierungsgebot wahrscheinlich machten, obliege es der öffentlichen Stelle, den Verstoß zu widerlegen.

"Wenn behauptet wird, es gebe eine Beweislastumkehr, dann ist das schlicht falsch. Was der Gesetzentwurf vorsieht ist eine Beweiserleichterung", erklärte ein Sprecher der Senatsverwaltung für Justiz und Antidiskriminierung. "Das ist allerdings nichts Neues. Eine Beweiserleichterung ist beispielsweise bereits im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz des Bundes enthalten."

Einige Gewerkschaften der Polizei üben Kritik

Vertreter der Polizeigewerkschaften hatten zuletzt außerdem Zweifel daran geäußert, ob Polizisten aus anderen Bundesländern weiter zu Großeinsätzen wie bei Demonstrationen oder Staatsbesuchen nach Berlin geschickt werden sollten. "Es besteht durchaus die Gefahr, dass man andernorts überlegt, überhaupt noch Unterstützung nach Berlin zu entsenden", warnte der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, am Dienstag.

Auch bei mehreren Landesverbänden der Gewerkschaft der Polizei (GdP) wurde Kritik laut, selbst im Nachbarland Brandenburg: Mit dem Gesetz zeige der Berliner Senat ein kollektives Misstrauen gegenüber der Polizei, so der dortige Landesvorsitzende Andreas Schuster. "Unsere Kolleginnen und Kollegen der Brandenburger Polizei fühlen sich verunsichert, was bei unterstützenden Einsätzen in Berlin eintritt."

Dregger verlangt vom Senat, solche Hinweise ernst zu nehmen: "Ich fordere die Koalition auf, das Gesetz jetzt zu stoppen, die zweite Lesung zu vertagen und sich mit diesem neuen Faktum zu beschäftigen, dass andere Bundesländer die Unterstützung der Berliner Polizei womöglich infrage stellen", sagte der CDU-Fraktionschef.

Lux: "Schadenersatzklagen werden in geringer Anzahl vorkommen"

Benedik Lux, innenpolitischer Sprecher der Grünen, hält die Kritik für falsch. "Hauptziel des LADG ist es, Schadenersatzansprüche von Privatpersonen, die diskriminiert werden, gegen die öffentliche Hand geltend machen zu können", sagte er. "Adressat ist immer das Land Berlin und die öffentliche Stelle, in dessen Zuständigkeitsbereich die Diskriminierung passiert."

Schadenersatzansprüche ließen sich im übrigen nur geltend machen, wenn die betreffende Person glaubhaft machen könne, dass sie diskriminiert wurde und auch einen Schaden erlitten hat. "Meine Prognose ist, dass Schadenersatzklagen in geringer Anzahl vorkommen werden", so der Grünen-Politiker.

Auch der Sprecher der Justizverwaltung betonte, das Gesetz habe für den einzelnen Polizisten, weder aus Berlin noch aus einem anderen Bundesland, keine direkte Konsequenzen. "Nach einer festgestellten Diskriminierung ist allein die Berliner Behörde verantwortlich."

Dregger: "Man nimmt Schwächung der Polizei in Kauf"

CDU-Fraktionschef Dregger teilt dagegen viele Bedenken der Polizei: "Man nimmt dabei in Kauf, dass die Polizei, auch bei ihren Ermittlungen gegen die organisierte Kriminalität geschwächt, demotiviert und in die Defensive gedrängt wird", sagte er.

Der CDU-Politiker kritisiert ebenfalls, das LADG verlange eine Umkehr der Beweislast. "Das Schlimme ist, wenn ein Angehöriger eines arabischen Clans auch wider besseren Wissens seine Diskriminierung geltend macht, weil er sagt, die polizeiliche Ermittlungsmaßnahme erfolgt ja nur, weil ich arabische Wurzeln habe, dann muss sich der ermittelnde Polizeibeamte rechtfertigen." Er müsse sogar befürchten, dass er Ärger in Form eines Disziplinarverfahrens und eines Beförderungsstopps bekomme.

Sendung: Inforadio, 27.05.2020, 18:15 Uhr