Nationalrat: Lohnabrechnung bei Kurzarbeit wird vereinfacht
Eine entsprechende Novelle zum Arbeitsmarktservicegesetz wurde heute vom Sozialausschuss des Nationalrats, der parallel zum Plenum tagte, mit breiter Mehrheit angenommen.
Die Lohnabrechnung für Unternehmen, die das Covid-19-Kurzarbeitsmodell in Anspruch nehmen, wird vereinfacht. Eine entsprechende Novelle zum Arbeitsmarktservicegesetz wurde heute vom Sozialausschuss des Nationalrats, der parallel zum Plenum tagte, mit breiter Mehrheit angenommen.
Gleichzeitig wurden Nachteile für Arbeitnehmer durch die derzeitigen Rundungsregelungen beseitigt und weitere Präzisierungen bei den Kurzarbeitsbestimmungen vorgenommen. Neben den Koalitionsparteien votierten auch SPÖ und FPÖ für den Gesetzentwurf, berichtete die Parlamentskorrespondenz Mittwochabend.
Grundlage für den Beschluss bildete ein Antrag der Koalitionsparteien, der heute mittels Abänderungsantrag adaptiert und ergänzt wurde. Damit wird unter anderem gesetzlich normiert, dass die Bruttoentgelt-Tabelle, aus der sich die Kurzarbeits-Gehälter für die Beschäftigten errechnen, in 5-Euro-Schritten abzustufen ist. Zudem wird klargestellt, dass sich die grundsätzliche Verpflichtung der Unternehmen zur Aufrechterhaltung des Beschäftigtenstandes nur auf von Kurzarbeit betroffene Mitarbeiter bezieht. Die neuen Bestimmungen inklusive der bürokratischen Erleichterungen sollen rückwirkend mit 1. März gelten und auch auf bestehende Kurzarbeitsanträge anzuwenden sein.
(APA)