Härtefallfonds: Mittel werden mehr als verdoppelt
by Norbert RiefStatt mit maximal 6000 Euro werden Kleinstunternehmen künftig mit bis zu 15.000 Euro unterstützt. Auf Kritik reagiert die Koalition auch beim Budget: Es gibt Nachbesserungen, die die neue Situation besser darstellen sollen.
Wien. Er habe, berichtete der Unternehmer, zuerst geglaubt, es sei ein Scherz. „Man hat mir aus dem Härtefallfonds den stolzen Betrag von 38 Euro überwiesen.“ Genug für ein Abendessen zu zweit, aber sicher nicht genug, um als Jungunternehmer über die Runden zu kommen.
Wie diesem Unternehmer ging es auch etlichen anderen. Der Grund für die geringe Überweisung: Sie alle haben ein zweites Einkommen und erhielten daher als Unterstützung nur einen Differenzbetrag.
Künftig wird auch dieser Differenzbetrag eine Höhe von mindestens 500 Euro haben. Das ist nur eine von einer Reihe von Änderungen, mit denen die Bundesregierung beim Härtefallfonds nachbessert.
Gerade an diesem Hilfsfonds für Ein-Personen-Unternehmen (EPU) und Kleinstunternehmen (bis neun Angestellte) hatte es in der Vergangenheit starke Kritik gegeben. Zwar können die Betroffenen auch noch einen Zuschuss aus einem anderen Fonds beantragen (der Staat bezahlt bis maximal 75 Prozent der Betriebskosten), doch es gab Unmut über die Höhe der Zuwendungen aus dem Härtefallfonds und der langen Dauer für eine Genehmigung.
3000 Euro „Comeback-Bonus“
Mit den Änderungen, die ÖVP und Grüne am gestrigen Mittwoch im Ministerrat beschlossen haben, werden die möglichen Finanzhilfen aus dem Fonds mehr als verdoppelt. Statt maximal 6000 Euro sind künftig bis zu 15.000 Euro an Zuwendungen möglich. Die Erhöhung erfolgt durch die Ausweitung des Hilfszeitraums: Bisher gab es maximal 2000 Euro für drei Monate, künftig gibt es Zuschüsse für sechs Monate. Zu den 12.000 Euro kommt ein sogenannter „Comeback-Bonus“ in Höhe von einmalig 3000 Euro, also 500 Euro pro Monat.
Das sei „ein Neustart für den Härtefallfonds“, meinte Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) nach dem Ministerrat. „Diese Modelle sind wesentlich treffsicherer und großzügiger.“ Auch im europäischen Vergleich seien Zuwendungen in dieser Höhe einzigartig. Erfreut zeigte sich auch Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP). „Die mittelständischen Unternehmen haben uns eines gesagt: Es braucht mehr, und darum gibt es auch mehr.“ Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer, dessen Organisation die Hilfen aus dem Härtefallfonds abwickelt, gestand ein, dass die früheren Kriterien nicht immer „die Ergebnisse bringen, die wir uns gemeinsam gewünscht haben“. Es habe dann rasch einen Konsens gegeben, dass mehr ausbezahlt werden sollte.
Trotz der Erhöhung rechnet Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) damit, dass der vorgegebene Budgetrahmen für den Härtefallfonds (zwei Milliarden Euro) halten wird. „Wir gehen davon aus, dass wir damit auskommen werden“, meinte Blümel. Insgesamt stellt die Regierung, wie mehrfach berichtet, 38 Milliarden Euro für Zuschüsse, Garantien und Stundungen für Unternehmen in der Coronakrise bereit.
Nachbesserung beim Budget
Dass diese Zuschüsse und die Folgen der Wirtschaftskrise im Budget 2020 keinen Niederschlag finden, wurde in den vergangenen Tagen von der Opposition mehrfach kritisiert. Der Voranschlag beinhalte falsche und völlig überholte Zahlen. Blümel gestand das auch ein, meinte aber, er könne keine besseren Zahlen nachliefern, weil niemand wisse, wie sich die Wirtschaft in den kommenden Monaten entwickeln werde.
Nun bessert die Regierung aber doch nach. Wie ÖVP-Abgeordneter Gabriel Obernosterer, Vorsitzender des Budgetausschusses, der „Presse“ nach einem Bericht der „Wiener Zeitung“ bestätigte, wird es heute, Donnerstag, einen Abänderungsantrag der Regierungsparteien zum Budgetvoranschlag geben. Er solle konkretere Zahlen bei den Ausgaben für 2020 enthalten. Bei den Einnahmen seien keine Änderungen geplant, weil man „einfach nicht weiß, wie das heuer weitergeht“. Mit dem Abänderungsantrag reagiere man auf die Kritik von SPÖ, FPÖ und Neos und wolle damit zu einer Verbesserung des politischen Klimas beitragen.
Debatte um Verfassungsmäßigkeit
Die SPÖ hatte Mittwochvormittag, vor Bekanntwerden des Abänderungsantrags, ein Gutachten von Karl Stöger, Professor für Öffentliches Recht in Graz, präsentiert. Darin sieht sich die Partei in ihrer Meinung bestätigt, dass ein Voranschlag ohne Einarbeitung der echten Zahlen für die Corona-Hilfsmaßnahmen verfassungswidrig sei. Das Finanzministerium konterte seinerseits mit der Einschätzung von Rechtswissenschaftlern, wonach das vorgelegte Budget trotz der falschen Zahlen alle rechtlichen Anforderungen erfülle.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.05.2020)