Beschwerde an VfGH: Anwalt will Coronaverordnung an Schulen kippen

Verordnungen wie Maskenpflicht und geteilter Unterricht gelten auch für das nächste Schuljahr. Ein Anwalt und Vater wendet sich an das Verfassungsgericht.

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Schulunterricht in Coronazeiten (Themenbild) © APA/HELMUT FOHRINGER

Der Murauer Rechtsanwalt Günter Novak-Kaiser will die Maskenpflicht und den geteilten Unterricht an Schulen kippen und wendet sich an den Verfassungsgerichtshof. Denn während Experten bereits eine Lockerung der Corona-Maßnahmen an Schulen befürworten und sich Eltern über die für Kinder äußerst stressigen Maßnahmen sorgen (siehe: "In der Schule ist es derzeit wie in einem Katastrophenfilm"), hat das Bildungsministerium die Maßnahmen gleich für eineinhalb Jahre verordnet.