Vorwürfe wegen Betrugs

Niederlage für Huawei-Finanzchefin im Kampf gegen Auslieferungsverfahren in die USA

Das US-Auslieferungsverfahren gegen Meng Wanzhou von Kanada kann weitergehen. Die Entscheidung belastet kanadisch-chinesische Beziehungen schwer.

by
https://www.handelsblatt.com/images/auslieferungsverfahren-laeuft-weiter/25867276/2-format2020.jpg
Auslieferungsverfahren läuft weiter

Huawei-Spitzenmanagerin Meng Wanzhou nach der Entscheidung der kanadischen Richterin.(Foto: AFP)

Vancouver/Ottawa. Die Finanzchefin des chinesischen Technologiekonzerns Huawei, Meng Wanzhou, hat in ihren Bemühungen, ihre Auslieferung von Kanada an die USA zu verhindern, einen schweren Rückschlag hinnehmen müssen. Eine Richterin am Obersten Gerichtshof der kanadischen Provinz British Columbia entschied am Mittwoch, dass das von den USA beantragte Auslieferungsverfahren weitergehen kann.

Damit darf Meng Wanzhou, die Tochter des Huawei-Gründers Ren Zhengfei, Kanada nicht verlassen und vorerst nicht in ihre Heimat China zurückkehren. Für Juni ist ein weiterer Gerichtstermin in dem Auslieferungsverfahren angesetzt. Meng ist in Vancouver unter strengen Auflagen auf freiem Fuß. Die Entscheidung von Richterin Heather Holmes wird vermutlich die seit der Festnahme von Meng Wanzhou gespannten Beziehungen zwischen Kanada und China weiter belasten.

Meng Wanzhou war Anfang Dezember 2018 auf dem Flughafen von Vancouver festgenommen worden, als sie sich im Transit zwischen zwei Flügen befand. Die Festnahme durch die kanadischen Behörden erfolgte aufgrund eines Auslieferungsbegehrens der USA, die Meng und Huawei die Verletzung von US-Handelssanktionen gegen Iran und Betrug vorwerfen. Meng wird vorgeworfen, für Huawei über ein Unternehmen in Hongkong, Skycom, Geschäfte mit dem Iran gemacht zu haben, um damit zwischen 2009 und 2014 US-Sanktionen gegen Iran zu unterlaufen. Meng habe US-Banken, bei denen sie einen Kredit in nahezu einer Milliarde Dollar beantragt habe, erklärt, dass Skycom und Huawei separate Unternehmen seien, was aber nicht der Fall sei. Darin sehen die US-Behörden Betrug zulasten der US-amerikanischen Niederlassung der internationalen Bank HSBC.

Nach dem kanadisch-amerikanischen Abkommen ist eine Auslieferung nur für Verhalten möglich, das in beiden Ländern eine Straftat darstellt. Dieses Prinzip wird als „Doppelkriminalität“ bezeichnet. Da Kanada anders als die USA keine Sanktionen gegenüber dem Iran verhängt hat, hatte Mengs Verteidigerteam argumentiert, eine Voraussetzung für eine Auslieferung liege nicht vor. Die Richterin folgte jedoch dem Arument des Staatsanwalts, das Verhalten Mengs in den USA ein Betrug gewesen sei, falls es gerichtlich bewiesen würde, und dies in beiden Ländern eine Straftat darstelle. Eine enge Auslegung des Prinzips der „Doppelkriminalität“ würde Kanadas Möglichkeiten einschränken, seinen Verpflichtungen aus internationalen Verträgen nachzukommen. Die Richterin betonte, dass sie die Vorwürfe gegen Meng nicht bewiesen seien. Darüber habe sie in dem Auslieferungsverfahren aber nicht zu entscheiden.

Die Beziehungen zwischen Kanada und China werden durch das Meng-Verfahren damit weiter belastet. Unmittelbar nach Mengs Festnahme waren in China zwei Kanadier, der frühere Diplomat Michael Kovrig und der Geschäftsmann Michael Spavor, festgenommen worden Der Vorwurf: sie hätten die nationale Sicherheit China gefährdet. Mitte Januar 2019 wurde dann auch noch der 36 Jahre alte Kanadier Robert Schellenberg in der nordostchinesischen Stadt Dalian zum Tode verurteilt, ein weiteres Todesurteil gegen einen zweiten Kanadier folgte wenig später. Der kanadische Premierminister Justin Trudeau hatte China im Zusammenhang mit den Festnahmen von Kanadiern mehrmals „Willkür“ vorgeworfen, was wiederum China erzürnte.

In den vergangenen Wochen schienen sich die Beziehungen zwischen den beiden Ländern verbessert zu haben, weil Kanada in der Covid-19-Krise den harten Kurs der USA gegenüber China nicht mitgetragen und auf Kooperation mit den chinesischen Behörden gesetzt hatte. China hatte dies mit der Lieferung von Schutzausrüstung honoriert. Dies dürfte nun aber kein Gewicht mehr haben. Kanadische Medien zitieren den Sprecher des chinesischen Außenministeriums Zhao Lijian, der auf einer Pressekonferenz am Dienstag die Festnahme von Men als „politisch“ bezeichnet und vor Konsequenzen gewarnt haben soll, falls Meng nicht freigelassen werde. Befremden hatte am Wochenende in Kanada ausgelöst, dass sich Meng mit Freunden und Familienangehörigen vor dem Gericht in Vancouver fotografieren ließ und dabei siegesgewiss den Daumen in die Höhe streckte.

Ihre Freilassung wird sich nun zumindest um mehrere Monate verzögern. Im Juni soll ein weiterer Gerichtstermin stattfinden. Dabei wird Meng nach Angaben aus Vancouver argumentieren, bei der Festnahme auf dem Flughafen seien ihre Rechte verletzt worden. Auslieferungsverfahren können sich in Kanada über Jahre erstrecken und letztendlich bis zum Supreme Court, dem Obersten Gerichtshof Kanadas in Ottawa gehen, wie das Verfahren gegen den deutschen Lobbyisten Karlheinz Schreiber vor einigen Jahren zeigte.

Mehr: „Huaweis Albtraum“: Der Druck auf Chinas Tech-Konzern steigt