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Wochenlang war darüber debattiert worden, was während der Ausgangsbeschränkungen erlaubt ist und was nicht.© apa/Techt

Wenn niemand mehr recht weiß, was Recht ist

Rechtswissenschafter Nikolaus Forgó übt Kritik an der Gesetzgebung rund um die Corona-Krise.

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Wien. Bürger, die nicht mehr wissen, wie sie sich verhalten sollen; täglich neue Gesetze und Verordnungen, deren Regeln niemand mehr überblickt: Die Corona-Krise stellt den Rechtsstaat auf die Probe. "Buchstäblich niemand in Österreich weiß derzeit, was gilt", sagte Rechtswissenschafter Nikolaus Forgó am Mittwoch in einer Diskussion des Presseclubs Concordia zu "Fake Laws". Es herrsche im Normsetzungsverfahren "eine derartige Geschwindigkeit und Außergewöhnlichkeit", dass selbst ein Universitätsprofessor nicht mehr Auskunft über geltendes Recht geben könne.

Laut Forgó, Vorstand des Instituts für Innovation und Digitalisierung im Recht an der Universität Wien, gibt es auf Bundesebene bereits 21 Covid-19-Gesetze. Daneben würden noch zig Verordnungen, Erlässe und europarechtliche Empfehlungen existieren. Erschwerend komme hinzu, dass "das Bundesrecht über das Instrument des Initiativantrages zustande kommt". Die sonst üblichen Diskussionen und Begutachtungen werden dabei ausgelassen.

Posse um Beschränkungen

Offensichtlich wurde die Verwirrung bei den Ausgangsbeschränkungen. Zunächst wurde seitens der Bundesregierung festgehalten, dass private Feiern nicht erlaubt sind. Obwohl Verfassungsrechtler Kritik übten, blieb die Regierung auf ihrer Linie. Kurz vor Ende der Beschränkungen erklärte eine Sprecherin des Sozialministeriums plötzlich, dass private Feiern immer erlaubt waren.

Mitte Mai hob das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich dann eine Geldstrafe gegen einen Mann auf, der Freunde in deren Wohnung besucht hatte. "Der Aufenthalt in privaten Räumen unterlag zu keinem Zeitpunkt einem Verbot durch die gegenständliche Verordnung", so der Verwaltungsrichter. Daraufhin hieß es aus dem Sozialministerium, dass man diese Rechtsansicht nicht teile: Private Feiern seien während der Beschränkungen doch stets verboten gewesen, die Aussagen der Ministeriumssprecherin seien damals falsch verstanden worden.

"Dass Gesetze schwer verständlich sind und sich nicht an Laien richten, ist keine Eigenheit dieser Krise", sagt Forgó. Bei den Ausgangsbeschränkungen sei aber sogar Fachleuten nicht mehr bewusst gewesen, was gelte. Die Krise habe den Trend verstärkt, "dass man sich nicht mehr um die ,langweiligen Details‘ kümmert und nur noch das Kommunikative in den Raum stellt".

Damit einher gehe eine "strukturelle Nonchalance gegenüber den rechtsstaatlichen Instrumenten". Es sei natürlich sehr viel einfacher, mit der Bevölkerung per Pressekonferenz zu kommunizieren, als rechtliche Rahmenbedingungen auszuarbeiten.

Forgó wünscht sich mehr Transparenz seitens der Regierung und einen offeneren Diskurs. Auch müssten sich die Medien künftig genauer mit Rechtsfragen und dem Gesetzgebungsprozess beschäftigen: "Auf das Geschehen im Parlament wird viel zu wenig geachtet, weil die Show woanders stattfindet."

Kommunikationswissenschafter Matthias Karmasin warf die Frage auf, ob nicht ein Trend in Richtung "Fake Law" beziehungsweise einer Mediendemokratie zu beobachten sei. Alleine die Gesetzgebung und die Veröffentlichung einer Norm im Rechtsinformationssystem des Bundes reiche nicht mehr aus: "Eine Norm wird erst mit der Kommunikation erzeugt. Sie kommt erst in die Gesellschaft, wenn sie kommunikativ gilt und akzeptiert wird." Auch Karmasin nimmt die Medien in die Pflicht. Ihre Aufgabe sei es, der Bevölkerung Orientierung zu bieten und Unklarheiten aufzuzeigen.