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Foto: © GEPA

Bundesliga reagiert auf weitere Trainings-Verstöße

Die österreichische Fußball-Bundesliga hat das vom LASK eingebrachte Fotomaterial von angeblichen Trainings-Verstößen einiger Bundesliga-Klubs ausgewertet und ist zu dem Entschluss gekommen, keine weiteren Strafen gegen diese zu verhängen.

Die Bundesliga argumentiert, dass die Teams glaubhaft versichern konnten, dass es sich bei den Verstößen um einzelne Fälle handelte und ansonsten alles dagagen getan werde, um den Vorgaben zu folgen.

Unter den Vereinen, die gegen die Vorschriften beim Training verstoßen hatten, zählt unter anderem auch der SK Rapid, wo bereits ein Video, das Zusammenstöße im Kleingruppen-Training zeigt, veröffentlicht wurde. Welche Teams sich noch über die Vorlagen hinwegsetzt haben sollen, gibt die Bundesliga nicht bekannt.

LASK-Urteil am Mittwoch nicht zu erwarten

Der LASK hat mittlerweile eingestanden, viermal unerlaubterweise Mannschaftraining mit Körperkontakt absolviert zu haben - in einer Phase, in der wegen der Corona-Maßnahmen nur Kleingruppentraining erlaubt war.

(Text wird unter dem Video fortgesetzt)

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Der Senat 1 tagte dazu am Mittwochabend erstmals. Ein Urteil ist wegen des Aktenumfanges aber noch nicht zu erwarten.

Die gesamte Aussendung der Bundesliga im genauen Wortlaut:

"Der Österreichischen Fußball-Bundesliga wurde vom Senat 1 in der vergangenen Woche Fotomaterial über weitere Klubs zu vermeintlichen Verstößen gegen das Fairplay übergeben. Zusätzlich lag ein bereits bekanntes Video eines öffentlichen Rapid-Kleingruppentrainings zur Prüfung vor. Die betroffenen Klubs wurden zu einer Stellungnahme aufgefordert und sämtliche Unterlagen inklusive der eingelangten Stellungnahmen ausgewertet.

Nach sorgfältiger Prüfung sieht der Vorstand der Österreichischen Fußball-Bundesliga keine Grundlage, Verfahren einzuleiten. In keinem der überprüften Fälle lagen Nachweise der Durchführung eines Mannschaftstrainings mit uneingeschränktem Körperkontakt vor.

In einzelnen Fällen kam es zu unbeabsichtigten Körperkontakten - wie beim SK Rapid - und in anderen zur Nichteinhaltung des Mindestabstandes von Einzelpersonen. Die betroffenen Klubs konnten aber glaubhaft darlegen, dass es sich um Einzelfälle gehandelt hat und darüber hinaus alle Maßnahmen ergriffen wurden, um das Training in Kleingruppen ohne Körperkontakt gemäß den Vorgaben durchzuführen."

Textquelle: © LAOLA1.at/APA

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