Grenzgänger behalten ihren Status trotz Homeoffice

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Die Tätigkeit im Homeoffice ändert nichts an der Besteuerung von Grenzgängern. Das hat das Bundesfinanzministerium jetzt klargestellt. Das betrifft fast 60.000 Schweiz-Pendler.

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Grenzgänger behalten ihren Steuer-Status trotz Homeoffice Foto: Rolf Haid

Die Tätigkeit im Homeoffice ändert nichts an der Besteuerung von Grenzgängern.Eine entsprechende Anfrage an das Ministerium hatte der Waldshuter Bundestagsabgeordnete Felix Schreiner (CDU) gestellt. Man werde die Zeit im heimischen Büro nicht als sogenannte "Nichtrückkehrtage" betrachten.

Im deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen ist unter anderem definiert, was einen Grenzgänger steuerrechtlich ausmacht. Die Schweiz behält von den knapp 60.000 Grenzgängern 4,5 Prozent des Einkommens ein, der Betrag wird dann in Deutschland auf die Steuerlast angerechnet. Allerdings nur dann, wenn in der Schweiz Beschäftigte an maximal 60 Tagen pro Jahr (inclusive Urlaub) nicht an ihren Wohn- oder Arbeitsort zurückkehren.

Verunsicherte Steuerberater

Ansonsten verlieren sie den Status, es kann zu einer Doppelbesteuerung kommen. Das hat zuletzt nicht nur Pendler, sondern offenbar auch Steuerberater verunsichert. Diese 60-Tage-Regelung wird nun aufgrund von Corona ausgesetzt, stellte das Bundesfinanzministerium nun klar. Die eidgenössische und die bundesdeutsche Steuerverwaltung "betrachten die (Arbeits-)Tage am Wohnsitz nicht als für die Grenzgängereigenschaft schädliche Nichtrückkehrtage", schreibt das Bundesfinanzministerium. Dies werde in den nächsten Tagen noch schriftlich fixiert.